Bundesregierung schlägt weitere Verschärfung der Düngeverordnung vor

Das Bundesagrarministerium (BMEL) und das Bundesumweltministerium (BMU) haben sich auf „verschärfende Anpassungen zur Düngeverordnung“ geeinigt, die auch der EU-Kommission vorgelegt werden. „Das Ziel ist eine praktikable und zugleich umweltschonende Lösung“, teilt das BMEL mit. Die grünen Landwirtschafts- und/oder Umweltminister und -ministerinnen bezweifeln, ob die Anpassungen ausreichen, und wollen nicht alle Betriebe in Mithaftung nehmen. In einem Länder- und Verbändegespräch auf Einladung von Bundesministerin Julia Klöckner, an dem auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze teilnahm, hat es laut BMEL „breite Zustimmung für die Vorschläge der Bundesregierung“ gegeben. Diese sehen unter anderem vor:
- den Nährstoffvergleich durch Aufzeichnungspflichten über die tatsächlich aufgebrachten Düngermengen zu ersetzen
- die Sperrfristen für das Aufbringen von Düngemitteln in den besonders belasteten Gebieten auf Grünland und für das Aufbringen von Festmist von Huf- und Klauentieren und Komposte zu verlängern und
- besondere Vorgaben für das Ausbringen von Düngemitteln für Hangflächen bereits ab fünf Prozent Neigung festzuschreiben. Für die Europäische Kommission sind zudem die Länderverordnungen zur Ausweisung roter - also der besonders belasteten – Gebiete ein wichtiger Punkt. Derzeit liegen laut BMEL zwölf Verordnungen vor, einige Länder seien hier in der Pflicht, die entsprechenden Regelungen schnellstmöglich zu erlassen, denn es gelte Strafzahlungen zu vermeiden. Die genannten Anpassungen wollen Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner und Bundesumweltministerin Schulze am 28. August 2019 in Brüssel dem zuständigen EU-Umweltkommissar Vella vorstellen. Ob die jetzt vorliegenden Vorschläge ausreichen, „um das Umsetzungsdefizit zu beheben, ist unklar“, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung der für Landwirtschaft und/oder Umwelt zuständigen Landesminister*innen von Bündnis 90/Die Grünen. „Das Damoklesschwert hoher Strafzahlungen hängt damit weiter über der Bundesrepublik“, heißt es da. Das sei das Ergebnis einer jahrelangen Verzögerungstaktik und Missachtung der gemeinsamen europäischen Gewässerschutzregelungen vor allem durch die jeweils zuständigen Bundes-Agrarminister*innen. Mit den geplanten Vorgaben müsse dem Verursacherprinzip Rechnung getragen werden. Bislang sei versäumt worden, rechtzeitig die großen Nitratfrachten zu reduzieren. „Nun muss sichergestellt werden, dass nicht alle in Mithaftung genommen werden. Insbesondere nicht ökologisch und extensiv wirtschaftende Betriebe, die bereits heute gewässerschonend arbeiten. Nur mit größtmöglicher Transparenz über die tatsächlich ausgebrachten Nährstoffmengen – beispielsweise über eine vollständige und ehrliche Hoftorbilanz inklusive der mineralischen Düngemittel – kann die Einhaltung von Umweltzielen beim Gewässerschutz, Naturschutz und letztlich auch beim Klimaschutz gewährleistet werden“, heißt es in der Erklärung. Das von der Kommission geforderten Monitoring muss sich nach Ansicht der grünen Minister*innen auf die tatsächliche Düngung konzentrieren. Beim Nitratmessnetz anzusetzen, wie es die Bundesregierung plant, sei der falsche Ansatz. Bis im Wasser Verbesserungen messbar seien, können teilweise Jahre vergehen. „Nur wenn die Landwirtschafts- und Umweltbehörden heute identifizieren können, auf welchen Flächen zu viel Stickstoff und Phosphat eingetragen wird, werden wir eine Reduktion der Düngung und damit verbundene sinkende Belastungen erreichen. Neben der von der Kommission eingeforderten Revision der Düngeverordnung müssen auch zeitnah alle anderen düngerechtlichen Vorgaben auf ihren Beitrag zum Schutz von Boden, Wasser, Klima und Biodiversität überprüft und weiterentwickelt werden“, erklären die grünen Minister*innen.