Auf der Tagesordnung zur nächsten Sitzung des Bundesrates am 11. Juli steht auch das Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Dazu empfiehlt der Agrarausschuss des Bundesrates die Aufhebung des Gesetzes. Eingebracht wurde der Antrag von den B-Ländern, das sind die, die von der Union geführt werden, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein. Mit einem Brief hat die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) den Bundesrat aufgefordert, die Empfehlungen des Agrarausschusses abzulehnen und stattdessen Lösungen zu erarbeiten. Als Angriff auf das Tierwohl bezeichnet die BÖLW-Vorstandsvorsitzende Tina Andres den Antrag.
Der…