THKG: AbL fordert Vorschläge zur Umsetzung, statt Ablehnung

Auf der Tagesordnung zur nächsten Sitzung des Bundesrates am 11. Juli steht auch das Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Dazu empfiehlt der Agrarausschuss des Bundesrates die Aufhebung des Gesetzes. Eingebracht wurde der Antrag von den B-Ländern, das sind die, die von der Union geführt werden, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein. Mit einem Brief hat die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) den Bundesrat aufgefordert, die Empfehlungen des Agrarausschusses abzulehnen und stattdessen Lösungen zu erarbeiten. Als Angriff auf das Tierwohl bezeichnet die BÖLW-Vorstandsvorsitzende Tina Andres den Antrag.

Der Agrarausschuss schlägt dem Bundesrat als Beschluss unter anderem vor, „dass auch eine grundlegende Überarbeitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes nicht dazu führen kann, eine ziel- und praxisgerechte Umsetzung des Gesetzes zu erreichen. Deshalb bedarf es einer vollumfänglichen Aufhebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes.“ Für die AbL ein Affront. „Das der Agrarausschuss die Aufhebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes empfiehlt, ist ein Affront für uns tierhaltende Betriebe“, kommentiert Martin Schulz, AbL-Bundesvorsitzender und konventioneller Neuland-Schweinehalter.  Solche politischen Handlungen schürten Unsicherheiten und am Ende auch Politikverdrossenheit auf den Höfen. „Wir Bäuerinnen und Bauern brauchen dringend mehr Planungssicherheit und Perspektiven, sonst misslingt der notwendige Umbau der Tierhaltung. Deshalb fordern wir den Agrarrat auf, konstruktive Vorschläge zu liefern für eine praxisgerechte Ausgestaltung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Für anlasslose Kontrollen gibt es derzeit praktikable und bewährte Beispiele etwa der Biobranche, das ist machbar und führt nicht zu einem unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand - zumal in der Biobranche bereits mehr Betriebe kontrolliert werden, als an Schweinemastbetrieben hinzukämen. Auch aus der Fleischwirtschaft gibt es schon konkrete Vorschläge. Die AbL fordert den Bundesrat auf, diesen Entschließungsantrag am 11. Juli abzulehnen und stattdessen Lösungsvorschläge für eine praxisgerechte Umsetzung vorzulegen“, so Schulz.

BÖLW: Koalitionsversprechen für Tierwohl halten

Der Länder-Vorstoß gegen das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz schreibt Tierleid fort, heißt es beim Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). „Der Antrag ist ein Angriff aufs Tierwohl! Den Umbau der Nutztierhaltung hat 2020 eine von einem Unionspolitiker geführte Kommission von Akteuren aus der gesamten Land- und Lebensmittelwirtschaft gefordert: die Borchert-Kommission. Aus Frust über die Untätigkeit der Politik schmiss Jochen Borchert vor zwei Jahren hin. Nun wollen ausgerechnet unionsgeführte Bundesländer das erste Tierhaltungskennzeichnungsgesetz abschaffen und damit dem Leid vieler Nutztiere in Deutschland weiter tatenlos zusehen. Offenbar beugen sie sich dem Widerstand der Fleischindustrie“, erklärt Tina Andres und fährt fort: „Bio-Bäuerinnen und -bauern halten ihre Tiere freiwillig artgerecht, mit viel Platz, mit selbst angebautem Futter ohne chemisch-synthetische Pestizide oder Gentechnik und ohne vorbeugende Antibiotika-Medikation. Doch es wird immer schwieriger für sie, diese hohen Standards zu halten, wenn die Politik nicht den gesamten Sektor vorantreibt im Sinne des Tierwohls und des Verbraucherschutzes!“

Die rot-schwarze Koalition habe versprochen, die gesetzlichen Grundlagen für eine bessere Tierhaltung zu schaffen und diese auf weitere Tierarten auszuweiten. „Der Bund und Minister Alois Rainer sind aufgefordert, dem Druck der Länder standzuhalten und Kurs zu halten hin zu einer tiergerechteren Landwirtschaft", so Andres.