Das US-amerikanische Landwirtschaftsministerium (USDA) hat festgelegt, wie Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Zutaten zu kennzeichnen sind. Verbraucherschützer halten die Regelungen für unzureichend. Das meldet der
Nachrichtendienst Gentechnik.
Demnach müssen nach den USDA-Regeln nur Lebensmittel als ‚bioengineered’ (biotechnologisch) gekennzeichnet werden, die nachweisbar gentechnisch verändertes Erbgut enthalten. Das Erbgut muss durch rekombinante, also außerhalb des Organismus erzeugte und künstlich eingeführte DNA verändert worden sein. Und es muss sich um eine Veränderung handeln, die in der Natur nicht vorkommt und auch theoretisch nicht durch konventionelle Zuchttechniken erzeugt werden kann. Damit fallen die meisten der mit Gen-Scheren wie CRISPR/Cas hergestellten Gentech-Pflanzen nicht unter die Kennzeichnung.
Die Kennzeichnung selbst kann über ein Label auf der Verpackung erfolgen. Es trägt den Schriftzug ‚bioengineered’ und zeigt ein schön stilisiertes Ackersymbol mit Sonne. Für Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO), die nicht mehr nachgewiesen werden können (etwa Öl aus GVO-Soja) ist eine freiwillige Kennzeichnung mit dem Logo und dem Schriftzug ‚derived from bioengineering’ möglich. Statt dem Logo können die Hersteller auch lediglich den Text verwenden oder die Informationen über einen scanbaren QR-Code verfügbar machen. Die Kennzeichnungsregeln gelten nicht für tierische Lebensmittel, die mit gentechnisch verändertem Futter erzeugt wurden. Ausgenommen sind auch sämtliche Verpflegungsbetriebe und sehr kleine Lebensmittelhersteller. Erlaubt ist eine unabsichtliche Verunreinigung bis zu fünf Prozent. Zum Vergleich: In der EU sind nur 0,9 Prozent zulässig. Die Verordnung des USDA tritt Anfang 2020 in Kraft. Bis Anfang 2022 müssen die Hersteller die Kennzeichnungsregeln umgesetzt haben.
Die US-Verbraucherorganisation Center for Food Safety (CFS) kritisierte laut
Nachrichtendienst Gentechnik, dass mit dieser Regelung die meisten gentechnisch veränderten Lebensmittel gar nicht gekennzeichnet werden müssten. Anstatt Klarheit und Transparenz zu schaffen, habe das Ministerium für Verwirrung und Unsicherheit bei Verbrauchern, Händlern und Herstellern gesorgt, sagte CFS-Geschäftsführer Andrew Kimbrell. Besonders kritisch sieht CFS die Möglichkeit, die Kennzeichnung hinter einem QR-Code zu verstecken. Dafür brauche man ein Smartphone und eine vernünftige Breitbandverbindung, die gerade im ländlichen Raum selten sei, argumentiert Kimbrell. Das QR-Labeling diskriminiere über 100 Millionen US-Amerikaner, die nicht über die notwendige Technologie verfügten. Unverständlich ist für Kimbrell auch, dass die Kennzeichnung die seit 30 Jahren benutzten Begriffe ‚gentechnisch verändert’ (genetically engineered) oder ‚gentechnisch veränderter Organismus, GVO’ (genetically modified organism, GMO) nicht verwende und statt dessen auf die ungebräuchliche Bezeichnung ‚biotechnologisch’ (bioengineered) setze.
Basis der USA-weit einheitlichen Kennzeichnung ist ein Gesetz, das vom Kongress bereits im Sommer 2016 beschlossen wurde. Es sollte verhindern, dass die deutlich strengeren Kennzeichnungsbestrebungen einzelner US-Staaten in Kraft traten. Das USDA hatte die konkrete Ausgestaltung im Mai 2018 vorgestellt, auf die schon damals vorgetragene Kritik aber nicht reagiert.
Zur Klärung, ob Unternehmen eine Kennzeichnung vornehmen müssen, hat das USDA eine
Liste mit 13 biotechnologisch hergestellten Agrarprodukten veröffentlicht. Darin enthalten sind unter anderem Sojabohnen aus acht Ländern, Raps aus Australien, Kanada und den USA sowie Kartoffeln und Zuckerrüben aus Kanada und den USA.