Verbotener Gentechnik-Raps in Deutschland ausgesät

Laut Informationen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist aus Frankreich stammendes Rapssaatgut, das ein nicht zum Anbau in Europa zugelassenes Gen­technik­konstrukt enthält (GT73 von Monsanto, jetzt Bayer), in 2018 auch in Deutschland ausgesät worden. „Der Fund von gentechnischen Verunreinigungen in konventionellem Raps-Saatgut zeigt einmal mehr, dass die Gentechnik-Industrie nichts im Griff hat“, kommentiert die Gentechnik-Expertin Annemarie Volling von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). „Der mit GT73 verunreinigte Raps muss vernichtet werden, um jegliche Ausbreitungen in der Umwelt und in Lebensmitteln zu verhindern. Die zuständigen Behörden der Bundesländer müssen sicherstellen, dass auflaufender Durchwuchsraps ebenso vernichtet wird. Da bekannt ist, dass Rapssaatgut 20 Jahre lang keimfähig im Boden überdauern kann, besteht solange das Risiko, dass vereinzelt gentechnisch veränderter Raps keimen kann“ so Volling. Zudem müsse aufgeklärt werden, wie es zur Verunreinigung kam. „Die Verursacher müssen für den entstehenden Schaden der Bäuerinnen und Bauern aufkommen, im Zweifel der neue Monsanto-Eigentümer Bayer. Jetzt kann der Bayer-Chef Herr Baumann zeigen, ob er es mit der von ihm so gerne postulierten ‚Partnerschaft zu Landwirten‘ Ernst meint“, sieht Volling den Bayer-Konzern in der Verantwortung. Nach Bekanntwerden der Funde haben die zuständigen obersten Landesbehörden der betroffenen 10 Bundesländer – in Zusam­men­arbeit mit dem Saatguthersteller – begonnen alle Betriebe zu ermitteln, an die das verunreinigte Saatgut ausgeliefert wurde sowie die Fälle, in denen das verunreinigte Saatgut schon ausgesät wurde. Der ausgesäte Raps soll vor der Blüte vernichtet werden, um die Verbreitung von GT 73, eine Rapslinie die gegen Glyphosat resistent ist, in der Umwelt zu verhindern. Das BVL betont, dass alle nach Deutschland gelieferten Partien identifiziert und einer amtlichen Kontrolle unterzogen worden seien. In einer der Saatgutpartien wurden Anteile von ca. 0,1% GT73 festgestellt. Für nicht in der EU zum Anbau zugelassene Gentechnik-Sorten gilt Nulltoleranz, sprich auch bei geringfügigen Verunreinigungen ist das Saatgut nicht verkehrsfähig und darf nicht angebaut werden. Die zuständigen französischen Behörden haben die EU Kommission und die Mitgliedstaaten am 09. November 2018 darüber informiert, dass in Frankreich im September die Verunreinigungen in einer Saatgutpartie festgestellt wurden. Teile dieser Partie waren in Frankreich bereits ausgesät worden. Die französischen Behörden haben den Rückruf von nicht ausgesätem Saatgut, die Vernichtung betreffender Kulturen und Maßnahmen für die Überwachung in den Folgejahren angeordnet. Das Umweltministerium in Rheinland-Pfalz teilt mit, dass, nachdem verunreinigtes Raps-Saatgut ausgesät worden ist, die betroffenen Betriebe die Pflanzen vernichten müssen. Eine entsprechende Aufforderung komme von der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion. Der Landwirt müsse die Ackerfläche umpflügen und das der Behörde schriftlich bestätigen, erläuterte eine Ministeriumssprecherin. Auch ein Kontrollbesuch ist denkbar: „Die Behörde kann auch vor Ort nachschauen.“ Die betroffenen Betriebe könnten nun zivilrechtlich gegen ihren Lieferanten vorgehen und Schadenersatz fordern, weil er ihnen mangelhafte Ware geliefert habe. „Der Händler wiederum kann Ansprüche gegenüber dem Saatguthersteller geltend machen“, heißt es laut Medienberichten aus dem Ministerium. „Unverständlich ist, warum die Informationen von Frankreich erst übermittelt wurden, nachdem der Winterraps bereits ausgesät wurde. Das Beispiel zeigt, dass die Bestrebungen zur europaweiten Harmonisierung der Saatgutuntersuchungen forciert werden müssen“, sagte die nordrhein-westfälische Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser (CDU). So gibt es in der Europäischen Union noch keine einheitliche Praxis bezüglich der Saatgut-Untersuchung auf GVO-Anteile. Für die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken (Bündnis 90/Die Grünen) zeigt der aktuelle Fall deutlich: „Durch die Anwendung der Gentechnik in der Landwirtschaft können sowohl für die konventionelle als auch für die ökologische Landwirtschaft Schäden entstehen. Die Koexistenz von gentechnisch veränderten Pflanzen und herkömmlichen Nutzpflanzen erscheint nicht möglich. Daher habe ich mich auch immer für ein bundesweites Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen eingesetzt“. Lebens- und Futtermittel, die GT73-Raps enthalten, daraus bestehen oder daraus hergestellt werden, haben laut BVL eine entsprechende gentechnikrechtliche Zulassung in der EU (und zahlreichen anderen Drittstaaten) und dürfen vermarktet werden. Ein Anbau dieses Rapses ist in Deutschland und der Europäischen Union nicht zugelassen. In Drittstaaten wie Kanada, den USA, Australien und Japan ist GT73-Raps seit vielen Jahren für den Anbau zugelassen.
29.12.2018
Von: FebL/PM

In Deutschland wurde verbotener Gentechnik-Raps ausgesät. Foto: FebL