Sicherung der gentechnikfreien Produktion gefordert

75 Unternehmen der gentechnikfreien Lebens- und Futtermittelwirtschaft aus zehn europäischen Ländern begrüßen in einem offenen Brief an Kommissionspräsident Juncker und Gesundheitskommissar Andriukaitis die klaren rechtlichen Zielvorgaben, die sich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Neuen Gentechnik vom 25. Juli 2018 ergeben. Sie fordern die EU-Kommission auf, die als Folge des Urteils notwendigen Maßnahmen zur Absicherung der gentechnikfreien Produktion in Europa zügig umzusetzen. Die unterzeichnenden Unternehmen, unter ihnen Edeka und Rewe, haben 2017 einen Umsatz von 144 Milliarden erwirtschaftet und beschäftigen 833.000 Mitarbeiter. Die EU-Kommission müsse den Schutz des europäischen Binnenmarktes vor Produkten, die außerhalb Europas mithilfe Neuer Gentechnik hergestellt wurden, sicherstellen. Sie müsse dafür sorgen, dass Nachweisverfahren für mit der Neuen Gentechnik hergestellte Produkte zur Verfügung stehen. Sie habe Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit sowie effektive Kontrollen für den Import von Agrargütern aus den Ländern, in denen mit Neuer Gentechnik hergestellte Pflanzen angebaut werden, zu gewährleisten. Darüber hinaus wird ein globales Transparenzregister angeregt, das weltweit alle, alte wie neue, gentechnisch veränderte Organismen (GVO) erfasst. Den aktuellen Lobby-Versuchen zur Aufweichung der bestehenden EU-Gentechnik-Gesetzgebung müsse die EU-Kommission einen Riegel vorschieben: „Europa benötigt kein neues Gentechnikrecht. Europa benötigt eine ordnungsgemäße Umsetzung des geltenden Gentechnikrechts“, erklärt Alexander Hissting für die Unterzeichner. „Das EuGH-Urteil spricht eine unmissverständliche Sprache: Auch die Verfahren der Neuen Gentechnik unterliegen der EU-Gentechnik-Gesetzgebung; Vorsorgeprinzip, Risikobewertung und Kennzeichnungspflicht gelten daher uneingeschränkt.“ Mit einer Aufweichung der EU-Gentechnikgesetzgebung kämen mit Verfahren der Neuen Gentechnik hergestellte Lebens- und Futtermittel ungetestet und unsichtbar für Hersteller, Vermarkter und Verbraucher auf den Markt. „Wir wollen auf keinen Fall unwissentlich GVO in Umlauf bringen und damit das hohe Vertrauen der Konsumenten in unsere kontrolliert gentechnikfreien Produkte gefährden. Daher ist eine verlässlich funktionierende Rückverfolgbarkeit, mit validen Systemen für Nachweisverfahren, für uns unverzichtbar“, erklären die Unternehmen in ihrem offenen Brief. Die Lebens- und Futtermittelproduktion „Ohne Gentechnik“ ist mittlerweile zu einem wichtigen europäischen Qualitätsstandard und Marktfaktor geworden. Das EuGH-Urteil trägt mit dazu bei, die substantiellen Investitionen in die Zertifizierungsprozesse abzusichern, und es ermöglicht weiteres Wachstum. Aktuell gibt es in sieben EU-Ländern „ohne Gentechnik“-Kennzeichnungssysteme, weitere Länder planen sie. Spitzenreiter am europäischen Markt sind Deutschland und Österreich. Die im deutschen Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) organisierten Unternehmen erwirtschaften 2018 mit mehr als 9.000 Produkten einen Umsatz von über sieben Milliarden Euro. Die Mitgliedsbetriebe der österreichischen ARGE Gentechnik-frei erzielen einen Jahresumsatz von rund 1,5 Milliarden Euro mit über 3.500 Produkten. In Deutschland werden 50 Prozent der Milch, 60 Prozent des Geflügel-fleisches und 70 Prozent der Eier „ohne Gentechnik“ erzeugt. In Österreich sind die komplette Milch- und Eierproduktion (seit 2010) sowie alles Geflügel (seit 2012) „ohne Gentechnik“.
30.11.2018
Von: FebL/PM

Klare Kennzeichnung gentechnikfreier Produktion erforderlich. Foto: VLOG