Neue Züchtungsmethoden als Gentechnik einstufen

Ende Juli will der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber entscheiden, ob die neuen Züchtungstechniken wie CRISPR-Cas als Gentechnik zu beurteilen sind. Aus diesem Anlass hat ein breites Bündnis aus Landwirtschaft, Saatgutinitiativen, Umwelt- und Verbraucherschutz in einer Resolution, die jetzt an die Bundestags- und EU-Abgeordneten gegangen ist, gefordert, „dass neue molekulare Techniken wie CRISPR-Cas, TALEN, Zink-Finger-Nuklease, ODM usw. als Gentechnik einzustufen und auch nach dem geltenden Gentechnikrecht zu regulieren sind“, heißt es bei der dem Bündnis angehörenden Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). „Wir Bäuerinnen und Bauern wollen auch in Zukunft das erzeugen, was eine Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher will, nämlich qualitätsorientierte, gentechnikfreie Lebensmittel. Zusammen mit der Zivilgesellschaft haben wir in Deutschland und fast ganz Europa den Anbau von der Gentechnik freigehalten. Das ist ein großer Wettbewerbsvorteil für europäische Bäuerinnen und Bauern, da nicht nur der europäische Lebensmitteleinzelhandel seit Langem gentechnikfreie Rohstoffe verlangt, sondern auch die Märkte in Asien und zunehmend auch in den USA. Aktuell werden mehr und mehr tierische Lebensmittel wie Milch, Eier und Fleisch im Lebensmittelhandel ‚ohne Gentechnik‘ angeboten und beworben. Damit haben wir uns ein großes Vertrauen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern erarbeitet. Das darf nicht durch neue Risikotechnologien aufs Spiel gesetzt werden“, erklärt der AbL-Bundesvorsitzende Martin Schulz. Die neuen Gentechnik-Verfahren können laut AbL ganz unterschiedliche Veränderungen direkt auf Ebene des Erbguts vornehmen und die Eingriffe können sehr viel weitergehender sein, als dies mit bisherigen Verfahren möglich ist. Die neuen Verfahren verspreche Präzision, diese sei aber keinesfalls mit sicher gleichzusetzen. Auch bei diesen Techniken gebe es unerwartete Effekte, und viele Fragen seien noch offen, selbst bei den Entwicklern dieser Techniken. Dehalb ist das Vorsorgeprinzip konsequent anzuwenden und alle neuen Gentechnik-Verfahren bzw. deren Produkte auch als Gentechnik zu regulieren. Das heißt Risikobewertung, Zulassungsverfahren, Kennzeichnung, Nachweisbarkeit, Rückverfolgbarkeit und Monitoring. Die Gesellschaft muss auch nach Ansicht des Bündnisses die Möglichkeit haben mitzuentscheiden, wie sie sich in Zukunft ernährt, und ob sie Lebensmittel mit oder ohne Gentechnik essen will. Züchterinnen und Züchter, Bäuerinnen und Bauern und Lebensmittelverarbeiter wollen eigenständig entscheiden können, auf welches Saatgut sie setzen. Die neuen Gentechnik-Verfahren würden zu einer weiteren Patentierungswelle führen, auch hier sei die Politik gefordert, dies einzudämmen. „Der freie Zugang zu gentechnikfreiem Saatgut ist sicherzustellen – genauso wie die gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung“, so Martin Schulz. Hohe Risiken entstehen nach Ansicht der Zukunftsstiftung Landwirtschaft auch für den Ökolandbau. Nur wenn die Forderungen der Resolution umgesetzt würden, sei eine gentechnikfreie Öko-Landwirtschaft langfristig möglich. Findet hingegen keine Kennzeichnung neuer Verfahren wie CRISPR-Cas statt, könnte über das Saatgut ein neues „Einfallstor“ entstehen. „Dies könnte dazu führen, dass Gentechnik auf Biobetrieben ungewollt Einzug hält.“, äußert Oliver Willing, Geschäftsführer der Zukunftsstiftung Landwirtschaft. In der Resolution heißt es, „dass alle Verfahren, die unter Begriffen wie ‚Genom-Editing‘, ‚zielgerichtete Mutagenese‘, ‚neuere Mutagenese-Verfahren‘ etc. firmieren, als Gentechnik reguliert werden. Bei ihnen handelt es sich um Gentechnik und bei den Pflanzen, die aus ihnen hervorgehen, um gentechnisch veränderte Organismen (GVO); unabhängig davon, ob bei ihrer Anwendung Fremd-DNA eingefügt wird oder nicht und auch unabhängig davon, wie klein oder wie groß die Veränderung ausfällt“. Nur eine solche Regulierung werde auch dem geltenden Koalitionsvertrag gerecht. In dem steht: „Im Anschluss an die noch ausstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den neuen molekularbiologischen Züchtungstechnologien werden wir auf europäischer und gegebenenfalls nationaler Ebene Regelungen vornehmen, die das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit gewährleisten.“ Aus dem Vorsorgeprinzip folge die Pflicht, alle neuen gentechnischen Verfahren allein aufgrund ihrer Neuheit und fehlender Risikobewertung nach dem geltenden Gentechnikrecht zu regulieren. Abschließend appelliert das Bündnis an die Bundestags- und EU-Abgeordneten: „Setzen Sie sich mit uns für die Regulierung der neuen gentechnischen Verfahren nach dem Gentechnikrecht ein! Setzen Sie das Vorsorgeprinzip durch! Sichern Sie die Wahlfreiheit!“
05.07.2018
Von: FebL

Die Unterzeichner der Resolution an die Bundestags- und EU-Abgeordneten mit der Überschrift "Gentechniken regulieren - Koalitionsvertrag umsetzen!".