Gentechnik-Kommunikationsleitfaden der Industrie

Die Gentechnikindustrie und die ihr nahestehenden Wissenschaftler haben sich aufgestellt. Ziel ist es, die Regierungen zu überzeugen, dass Produkte (Pflanzen und Tiere), die mittels „Genom-Editing“-Verfahren, wie beispielsweise CRISPR/Cas, erzeugt wurden, keine Risikobewertung und Zulassungsverfahren durchlaufen sollen. Am liebsten global, um Handelshemmnisse, wie bei der alten Gentechnik – Zulassungsverfahren, Kennzeichnung, Nulltoleranz für nicht zugelassene GVO und Rückverfolgbarkeit – zu vermeiden. Dies geht aus einem internen Kommunikationsleitfaden hervor, den die ISF (International Seed Federation) entwickelt hat. Die konzernkritische Organisation CEO (Corporate Europe Observatory) hat die Kommunikationsstrategien untersucht (s. www.corporateeurope.org unter Embracing Nature). Die zentrale Botschaft: Die neuen „Präzisionszüchtungsverfahren“ der „modernen Biotechnologie“ seien präzise und deshalb sicher. Sie seien nichts weiter als eine „Weiterentwicklung der klassischen Pflanzenzüchtung“ und folgten deren Prinzipien – Säen, Beobachten, Selektieren. Auch ihre Produkte seien „ähnlich oder nicht mehr unterscheidbar“ von Sorten, die mit bisherigen Züchtungsmethoden hergestellt werden können. Deshalb bräuchten sie auch keine Risikoprüfung. Vielmehr würden Zulassungsverfahren wie bei der alten Gentechnik sämtliche Innovationen ersticken – nur Techniken, die den Risikobewertungen „entgingen“, könnten kommerziell erfolgreich sein. Allerdings wird gefordert, dass es Patentschutz auch auf die neuen Biotechnologie-Pflanzen geben müsse. Nichts anderes als konventionelle Züchtung? Der Versuch der Industrie, die neuen Gentechnikverfahren mit Mutageneseverfahren – oder sogar mit der Kreuzungszüchtung – gleichzusetzen, zielt darauf ab, dass bestimmte ältere Mutagenesetechniken mit Hilfe von Strahlung oder Chemie nicht nach dem Gentechnikrecht reguliert werden müssen. Diese Ausnahme wollen die Befürworter auch bei den neuen Gentechnikverfahren erreichen. Die klassische Mutationszüchtung, bei der Strahlung oder Chemikalien eingesetzt werden, arbeitet an der ganzen Pflanze, dem Samen oder zumindest der ganzen Zelle und greift nicht direkt in die DNA im Zellkern ein. Ziel ist es, das Auftreten von Mutationen zu beschleunigen und die Vielfalt an Genvarianten im Pflanzengenom zu erhöhen. Die Mutationen entstehen ungerichtet, die Zielsequenz im Erbgut der Pflanze kann nicht festgelegt werden. Danach werden gewünschte Eigenschaften und Merkmale selektiert. Anders die Genom-Editing-Verfahren: Hier werden synthetische Nukleinsäuren und/oder Proteine in die Zellen eingeschleust, die dann das Erbgut gezielt verändern. Hier will man nicht die Vielfalt im Erbgut erhöhen, sondern möglichst nur bestimmte Veränderungen an vorher bestimmten Positionen des Erbguts erzielen. Das Verfahren ist entscheidend Die europäische Gentechnikregulierung orientiert sich am Prozess. Das verwendete Verfahren bestimmt, ob der daraus entwickelte Organismus als Gentechnik eingestuft werden muss und auch einer Regulierung unterliegt. Die neuen Verfahren verändern das Erbgut eines Organismus, wie in der Gentechnik-Freisetzungsrichtlinie 2001/18 beschrieben, „auf eine Weise, die auf natürliche Weise nicht durch Kreuzung und/oder natürliche Rekombination zustande kommt“. Sie sind also klar als Gentechnik einzustufen. Streitpunkt ist trotzdem, ob die neuen Gentechnikverfahren von einer Regulierung ausgenommen werden. Dies ist aber nach Erwägungsgrund 17 der Richtlinie nur für solche Verfahren möglich, die „herkömmlicherweise in einer Reihe von Anwendungen verwendet wurden und eine lange Sicherheitsbilanz aufweisen.“ Das betrifft bestimmte Mutagenese-Verfahren der 1940er Jahre, die chemische Reagenzien oder radioaktive Strahlung anwenden. Gentechnikverfahren aus den 1980er Jahren hingegen, bei denen Genkonstrukte mit Hilfe von dem sog. „Schrotschussverfahren“ oder „Agrobacterium“ in die Zelle eingebracht wurden, und die zum Zeitpunkt der Richtlinienentstehung neu waren, müssen nach der Gentechnikrichtlinie reguliert werden. Das sollte also erst recht für die aktuellen neuen Genom-Editing-Verfahren gelten. Präzise ist nicht sicher Verfahren wie CRISPR/Cas sind tatsächlich noch sehr neu und es gibt ganz wenige Erfahrungen damit. Es sind viel weiter gehende Eingriffe ins Genom möglich als bisher. Alle Verfahren nehmen technische Eingriffe direkt auf der Ebene der DNA vor und verändern das Genom. Die Veränderung an vorbestimmten Stellen kann einzelne Basenpaare betreffen, es können aber auch ganze Genabschnitte integriert oder verändert werden. Gene können stillgelegt oder angeschaltet werden. Verände­ungen können mehrfach hintereinander oder an verschiedenen Stellen im Genom eines Organismus vorgenommen werden. Darüber hinaus ist es möglich, verschiedene Verfahren miteinander zu kombinieren. Um die Genschere in die Zellen einzuschleusen, werden oft Methoden der alten Gentechnik verwandt. Die Veränderungen an der DNA können sehr viel grundlegender sein. Natürliche Regulationsmechanismen der Zelle werden unterlaufen. Zudem können ganze Stoffwechselwege ausgeschaltet oder verändert werden. Selbst wenn der gentechnische Eingriff möglicherweise gezielter erfolgt, ist es nicht ausgeschlossen, dass die Auswirkungen des Eingriffs ganz anders sind als erwartet. Schon jetzt zeigt sich, dass es zu unerwarteten Effekten kommen kann und zwar sowohl an den Stellen, an der die Genschere schneidet, als auch an Nicht-Zielstellen. Deshalb darf präzise nicht mit sicher gleichgesetzt werden. Bisher gibt es kaum Daten, die eine seriöse Bewertung der Verfahren und der mit ihnen erzeugten Produkte erlauben würden. Auch mögliche Auswirkungen der Veränderungen auf die Umwelt oder in Nahrungssystemen sind unbekannt. Vorsorge Der Umgang mit den neuen Gentechnikverfahren ist von Wissenslücken und Unsicherheiten geprägt. Diese Unsicherheit ist mit der plausiblen Befürchtung verbunden, dass in komplexen Systemen wie der Umwelt auch kleine Veränderungen sehr große Schäden bewirken können. Zudem gibt es eine sehr dynamische Entwicklung bei den neuen Verfahren, innerhalb kurzer Abstände werden neue Verfahren oder neue Varianten der Verfahren vorgestellt. Um Mensch und Umwelt zu schützen, ist die Anwendung des in der EU-Gesetzgebung verankerten Vorsorgeprinzips essentiell und Teil der Gentechnikrichtlinie. Nur durch eine Regulierung der neuen Gentechnikverfahren als Gentechnik sind eine Risikobewertung, ein Zulassungsverfahren, eine Kennzeichnung und ein allgemein zugängliches Nachweisverfah­ren, Rückverfolgbarkeit und Monitoring gewährleistet. Nur durch die Regulierung derneuen Verfahren als Gentechnik kann die von Verbraucherinnen, Bäuerinnen und Bauern geforderte gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung sichergestellt werden.
29.06.2018
Von: Annemarie Volling, AbL Gentechnikexpertin

neue Gentechnik nutzt vor allem der Industrie