Ein Urteil steht noch aus – und in welche Richtung die Entscheidung fällt, war nicht klar nach zwei Stunden Verhandlung: Am 9.9.2025 ging es am Oberlandesgericht Hamm in zweiter Instanz darum, ob die Junglandwirte und Existenzgründer David Büchler und Sarah Hoffmanns 5,7 ha Ackerfläche gemeinschaftlich mit rund 200 weiteren Unterstützer:innen mit Hilfe der Kulturland Genossenschaft (eG) kaufen können. Die Landwirtschaftskammer (LWK) Nordrhein-Westfalen hatte den Kauf Ende 2023 versagt, mit der Begründung, Käufer sei bei dem Kulturland-Konstrukt eine Gesellschaft, die als Nicht-Landwirt einzustufen sei. Demzufolge müsse einem kaufwilligen Landwirt das Vorkaufsrecht eingeräumt werden – der in diesem Fall vorhanden ist.
In erster Instanz recht bekommen
Büchler und Hoffmanns gingen zusammen mit Kulturland gegen die Kammerentscheidung vor und bekamen in erster Instanz im August 2024 vom Amtsgericht Münster recht: Die als Käuferin gegründete Kulturland Westfalen KG mit Büchler als alleinvertretungsberechtigtem Komplementär sei im konkreten Fall als Landwirtin zu behandeln. Die LWK legte Widerspruch gegen das Urteil ein, weswegen die Sache vor dem Oberlandesgericht Hamm landete.
OLG Richter sieht Grundsatzfrage und will abwägen
Der Vorsitzende Richter Paul Schossier verwies auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage und legte überraschend schon vorab fest, dass bei einem Urteil Rechtsbeschwerde zugelassen werde. Zwar sah er die Einstufung der KG als Nicht-Landwirt durchaus als gerechtfertigt an – betonte aber, dass nach Rechtsprechung ín einem ähnlichen Fall am Bundesgerichtshof (BGH) „einem Nicht-Landwirt der Landerwerb genehmigt werden kann, wenn kein Versagensgrund besteht, wenn der Kauf also nicht agrarpolitischen Zielen widerspricht.“ Gesetzlich geht es dabei um die Agrarstruktur mit einer gesunden Verteilung von Grund und Boden.
Für Existenzgründer aufwühlend und langwierig
Es bleibt abzuwarten, welche Entscheidung der Landwirtschaftssenat des OLG Hamm trifft - eine schriftliche Urteilsverkündung wird in der zweiten Septemberhälfte erwartet. Den jungen Existenzgründern war anzumerken, wie aufwühlend die langwierige Auseinandersetzung für sie ist, auch wenn sie die Unterstützung von Kulturland haben und die Gewissheit, dass der Flächeneigentümer bisher geduldig und ihnen wohlgesonnen ist. Letztlich bleibt die dringliche Frage, ob ein Weg bestätigt wird, der jungen Bäuerinnen und Bauern künftig Zugang zu langfristig nutzbarem Land ermöglicht - oder ob solche Projekte aus verwaltungsrechtlichen Gründen blockiert werden.
Ein Bericht über den herausfordernden Weg von David Büchler und Sarah Hoffmanns zur Existenzgründung und beim Zugang zu Land findet sich in der Unabhängigen Bauernstimme hier.
