Die Junglandwirte und Existenzgründer David Büchler und Sarah Hoffmanns dürfen 5,7 Hektar Ackerfläche gemeinschaftlich mit rund 200 weiteren Unterstützer:innen vom Hof Biolee mit Hilfe der Kulturland Genossenschaft (eG) kaufen (die Bauernstimme berichtete). Auch in zweiter Instanz ist der von der Landwirtschaftskammer NRW (LWK) bemängelte Landkauf der Kulturland eG für Hof Biolee durch das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm) nun bestätigt worden. Das teilt die Kulturland eG mit.
Das Gericht folgt demnach mit dem Beschluss der Einschätzung des Amtsgerichts Münster, dass der Kauf landwirtschaftlicher Flächen durch die Kulturland Westfalen KG auf Grundlage des Grundstücksverkehrsgesetz nicht zu versagen ist. Nur die Kostenentscheidung wurde korrigiert. Der Beschluss liegt der Kulturland eG vor.
Das OLG Hamm folgt laut der Kulturland eG in der Begründung nicht in allen Punkten der des Amtsgerichts. Ein wesentlicher Unterschied: die Kulturland Westfalen KG ist nicht selbst als Landwirtin einzustufen. Gleichwohl fördert das dem Kauf zugrunde liegende Gesamtkonzept der Kulturland eG die Landwirtschaft im Sinne der agrarpolitischen Ziele der Bundesregierung. Welche gesellschaftsrechtliche Form dafür gewählt wird, ist nicht entscheidend.
Das OLG Hamm bewertet die Situation und Interessen der am Kauf beteiligten Personen und Gesellschaften in der Begründung nach Ansicht der Kulturland eG sehr genau. Durch den Kauf und das Halten der 5,7 ha hofnahen Ackerlands durch die Kulturland Westfalen KG wird “eine landwirtschaftliche Fläche langfristig für einen Junglandwirt im Rahmen einer regional eingebundenen ökologischen Landwirtschaft gesichert, der sich ansonsten seinen eigenen Flächenerwerb gar nicht leisten könnte”. In der Bewertung durch die LWK darf ein Pachtverhältnis, wie es durch Hof Biolee angestrebt wird, daher nicht automatisch dem direkten Kauf durch einen aktiven Landwirt untergeordnet werden. Der Kauf durch eine Nicht-Landwirtin steht hier im Einklang mit den agrarstrukturellen Zielen der Bundesregierung, die Hofgründungen gemäß der agrarpolitischen Berichte explizit ermöglichen möchte. „Denn ansonsten wäre gerade jungen Landwirten, die nicht über innerfamiliär geerbte Flächen verfügen können, eine Neugründung landwirtschaftlicher Betriebe betriebswirtschaftlich angesichts der gestiegenen Bodenpreise - zumal im Raum Münster - nicht mehr möglich”, so das OLG Hamm im Beschluss.
Nach detaillierter Prüfung der Satzungen der Kulturland eG, der Kulturland Westfalen KG, des Kaufvertrages und des zwischen der Kulturland Westfalen KG und Hof Biolee zu schließendem Pachtvertrags hält das Gericht fest, dass eine “zweckwidrige Verwendung der landwirtschaftlichen Flächen, insbesondere zu Spekulationszwecken ausgeschlossen [ist]”. Das OLG Hamm erwähnte maßgeblich auch, dass die Kulturland eG versucht, eine moderne Form der Allmende zu etablieren.
Aus Sicht der Kulturland eG ist der Beschluss ein Erfolg auf ganzer Linie. Allerdings hat das Gericht die Rechtsbeschwerde, also den Gang zum Bundesgerichtshof, zugelassen. Die Landwirtschaftskammer hat nun einen Monat Zeit zu entscheiden, ob sie das Urteil akzeptiert und damit der jungen Landwirtsfamilie von Hof Biolee endlich Planungssicherheit gewährt. “Jede andere Entscheidung wäre völlig unverantwortlich und würde eine klare Parteinahme der Landwirtschaftskammer gegen junge landwirtschaftliche Betriebsgründungen darstellen”, so Titus Bahner, Vorstand der Kulturland eG.
