Milchmarktkrise: Schuldzuweisungen statt wirksame Lösungen

Anlässlich der jüngsten Äußerungen u.a. beim Milchgipfel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMELH) sowie bei einem Gespräch im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus weist der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) die erneuten Schuldzuweisungen an die Milcherzeuger entschieden zurück. Und in einem „Faktencheck“ zum Vorschlag einer Risikoausgleichsrücklage, auf der unter anderem Minister Rainer zur Lösung der Milchmarktkrise verweist, kommt der BDM zu dem Schluss, dass diese kein Instrument ist, um das aktuelle Erzeugerpreistief am Milchmarkt wirksam zu drehen.

„An der neuerlich wieder eingetretenen Milchmarktkrise sind die Milcherzeuger doch selbst schuld, sie haben doch die Mehrmilch gemolken!“ – dieser Vorwurf wird laut BDM in gewohnter Einigkeit von Molkereiwirtschaftsverbänden, Bauernverband und unionsgeführten Agrarministerien vorgetragen. Über bloße Appelle solle man die Erzeuger animieren, weniger Milch anzuliefern.

„Ja, wir Milcherzeuger haben die Mehrmengen angeliefert. Jedoch sollten sich diejenigen, die diese Vorwürfe erheben, hinterfragen, warum das so ist“, fordert BDM-Vorsitzender Karsten Hansen. „Die Untätigkeit politischer Entscheidungsträger im Schulterschluss mit Verbänden der Molkereiwirtschaft und des Bauernverbandes hat in der Vergangenheit bei jeder Marktkrise dazu geführt, dass diese schlicht ausgesessen werden musste – mit allen negativen Konsequenzen für die bäuerlichen Betriebe.“

„Um den mit diesem Aussitzen einhergehenden Einkommensverlusten zumindest mit einer kleinen Liquiditätsreserve begegnen zu können, sind wir einzelbetrieblich gezwungen, in Phasen besserer Erzeugerpreise möglichst viel Menge zu produzieren“, so Hansen weiter. „In den meisten Fällen dienen die Erlöse aus den Mehrmengen lediglich dazu, aufgelaufene Überbrückungskredite zu bedienen, verschobene Ersatzinvestitionen nachzuholen oder einen Reparaturstau abzubauen.“

Angesichts der Tatsache, dass Marktkrisen ein EU-weites Problem sind, ist es laut BDM blauäugig zu erwarten, dass Milcherzeuger auf bloße Appelle reagieren, weniger Milch zu liefern. Verantwortung für den EU-Milchmarkt mit rund 400.000 Milcherzeugern erfordere ein organisiertes Handeln.

„Ohne ein organisiertes Vorgehen eines Lieferverzichts auf EU-Ebene mit genügend Teilnehmern in einem klar definierten Zeitraum verpufft jede Marktwirkung und würde bedeuten, dass sich einzelne Betriebe im Interesse des Gesamtmarktes regelrecht opfern, indem sie in einer Phase ohnehin niedriger Preise auf weiteres Einkommen verzichten - ohne jedwede Entschädigung. Erwartet wird damit, dass die Bäuerinnen und Bauern gegen ihre betriebswirtschaftlichen Interessen handeln. Wer so etwas fordert, lenkt von der eigenen politischen Verantwortung ab und zeigt, dass er nicht an wirksamen Lösungen interessiert ist“, stellt BDM-Sprecher Hans Foldenauer klar. „So etwas erwartet man nur von den Bäuerinnen und Bauern - weit entfernt ist man davon, einzelnen Molkereien vorzuschlagen, Marktverantwortung zu übernehmen und sich selbst im Wettbewerb schlechter zu stellen, um eine Marktkrise schneller zu beenden.“

Seit vielen Jahren weist der BDM auf die Notwendigkeit hin, die Gemeinsame Marktordnung (GMO) so weiterzuentwickeln, dass Bäuerinnen und Bauern ein wirksames Marktmanagement übernehmen können. Ebenso lange wird dies von den Verbänden der Molkereiwirtschaft abgelehnt. „Und ebenso lange glaubt zumindest ein Teil der Politik den Versprechungen jener Akteure, die aus Marktkrisen regelmäßig als Profiteure hervorgehen“, so Foldenauer. „Es sind genau diese Profiteure, die regelmäßig Krisen erst leugnen und dann aussitzen wollen – zu Lasten der Erzeuger. Es muss Schluss damit sein, dass ihre Stimmen mehr politisches Gehör finden als die der Bäuerinnen und Bauern, die die Krise ausbaden müssen.“

Steuerfreie Risikoausgleichsrücklage im Faktencheck

Bezugnehmend auf das Thünen Working Paper 127 mit demTitel „Bewertung unterschiedlicher Vorschläge für eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage“ hat der BDM den nachfolgenden Faktencheck unter der Frage „Steuerfreie Risikoausgleichsrücklage (RR) – was bringt das?" vorgenommen.

1) Behauptung: „RR kostet den Staat keinen Cent“ / „einfaches Kriseninstrument“
Das Thünen-Institut (TI) erwartet deutlich mehr Komplexität im Steuerrecht und „erhebliche Mehrkosten“ – sowohl bei Betrieben (u. a. höhere Steuerberatungskosten) als auch bei der Finanzverwaltung. Zugleich sei „keine verlässliche Abschätzung … der Steuerausfälle möglich“. Unter Annahmen zum DBV-Vorschlag wird zudem ein Steuerausfall in relevanter Größenordnung ausgewiesen.
BDM-Einordnung: „Kostet keinen Cent“ ist damit mindestens unseriös verkürzt: Eine RR ist – je nach Ausgestaltung – Steuerverschiebung/Steuerausfall, plus Bürokratiekosten.

2) Behauptung: „RR hilft akut in der Krise durch mehr Liquidität“
Der steuerliche Effekt wird erst mit Verzögerung liquiditätswirksam (im Beispiel erst nach mehreren Jahren). Die Wirkung dieses Liquiditätseffekts „im Hinblick auf Krisenbewältigung ist damit rein zufällig“. Außerdem braucht es für einen regelgebundenen Einsatz eine Krisendefinition mit „eindeutigen, rechtssicheren“ und administrativ prüfbaren Kriterien – was praktisch schwierig ist.
BDM-Einordnung: Das ist das Gegenteil eines schnellen Kriseninstruments. Wer Liquidität „in der Krise“ verspricht, verkauft Zeitverzug als Hilfe.

3) Behauptung (DBV-Modell): „RR ohne separates Rücklagenkonto reicht“
Beim DBV-Modell könnten Landwirte Rücklagen steuermindernd deklarieren, ohne sie tatsächlich als Liquiditätsreserve zu hinterlegen. Das Thünen-Institut hält fest: „Es entsteht jedoch kein zusätzlicher Anreiz zur tatsächlichen Bildung einer Liquiditätsreserve.“
Die Bewertung ist deutlich: Der Vorschlag würde eine „zweckungebundene Steuererleichterung“ „ohne einen nennenswerten Beitrag zum Risikomanagement“ schaffen.
In der TI-Zusammenfassung wird zudem betont, dass der Verzicht auf ein spezifisches Rücklagenkonto nicht die Anforderungen an eine „zielorientierte, effektive und effiziente“ Förderung erfüllt.
BDM-Einordnung: Eine „Rücklage“, die man nicht zurücklegen muss, ist keine Krisenvorsorge – sondern ein Steuerkonstrukt.

4) Zielgenauigkeit: Wer profitiert?
Faktenlage (Thünen Working Paper 127):

Die These „Landwirte [bilden] zu geringe Rücklagen“ in der Ursachendiskussion sei „auf Basis der vorhandenen Daten kaum belegbar“. Profitieren würden vor allem erfolgreiche Betriebe mit freien Finanzmitteln sowie Betriebe mit hohen nichtlandwirtschaftlichen Einkommen; bei einkommensschwächeren Unternehmen laufe die Anreizwirkung „weitgehend ins Leere“.
BDM-Einordnung: In Marktkrisen trifft es typischerweise vor allem Produktionssektoren, die aufgrund regelmäßig wiederkehrender Marktkrisen nicht in der Lage sind, sich nachhaltige Liquiditätsreserven zu verschaffen – ausgerechnet dort wirkt die RR am wenigsten.

BDM-Position:

  1. Eine RR kann allenfalls ein Instrument zur Verschiebung der Steuerlast sein.Sie ist kein Instrument, um das aktuelle Erzeugerpreistief am Milchmarkt wirksam zu drehen – dafür kommt sie zu spät, wirkt unsicher und bindet Liquidität dort, wo sie gerade gebraucht wird.
  2. Akute Marktkrisen brauchen Markt-Wirksamkeit, nicht Steuertechnik: Der BDM fordert ein Marktkrisenmanagement, das frühzeitig greift und Krisen durch stufenweise Anpassungen des EU-(Milch)angebots an die reale Nachfrage wirksam begegnet.
    Genau deshalb steht bei uns der freiwillige Lieferverzicht gegen Entschädigung im Vordergrund: Er setzt direkt an der Ursache des Marktproblems, am Übermengenproblem an. Dieses Angebot, das erstmals 2016 den Bauern auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt wurde, entfachte eine Hebelwirkung: Mit national 116 Millionen Euro aus den bestehenden GAP-Krisenfonds wurden Erlösverbesserungen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro erzielt. Zielgerichtet brachte diese Maßnahme dem Staat Geld, da die Wertschöpfung wiederhergestellt
  3. Wenn RR politisch kommt, dann nur sauber – nicht als Etikettenschwindel: Wenn überhaupt RR, dann mit echter Zweckbindung (Rücklagenkonto) und klaren, prüfbaren Regeln – sonst bestätigt man genau das Thünen-Urteil: „zweckungebundene Steuererleichterung“ ohne nennenswerten Beitrag zum Risikomanagement.
  4. Struktur statt Dauer-Bittstellerei: Parallel muss die Erzeugerseite handlungsfähiger gemacht werden: Die Politik muss wirkungsvolles Marktmanagement in Verantwortung der Landwirtschaft ermöglichen. Sie muss die Lieferbeziehungen modernisieren und eigenständige Branchen-Organisations- und Krisenbefugnisse auf EU-Ebene ermöglichen (durch Überarbeitung des Artikels 157 GMO), damit Krisen nicht jedes Mal erst politisch „anerkannt“ werden müssen, bevor gehandelt wird.