Kritik am Nationalen Energie- und Klimaplan

Am 29.8. wurde die Aktualisierung des Nationalen Energie- und Klimaplans vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlicht. Die EU-Staaten müssen seit dem Pariser Klima-Abkommen regelmäßig Energie- und Klimapläne veröffentlichen. Diese sollen Auskunft darüber geben, welche nationalen Maßnahmen zur Erfüllung der Klimaziele geplant sind und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten stärken. Dabei soll ein Zeitraum von 10 Jahren in den Blick genommen und zu den folgenden Themen berichtet werden: Verringerung der CO₂-Emissionen durch Abbau der Treibhausgase und Ausbau der erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, Energieversorgungssicherheit, Energiebinnenmarkt sowie klimabezogene Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. In den Plänen sollen einerseits geplante Maßnahmen und Strategien dargestellt, andererseits bestehende Maßnahmen und ihre Wirkungen analysiert werden. Nachdem die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme der Ziele und Maßnahmen bekommen hat, werden die Pläne vom Bundeskabinett beschlossen und der EU-Kommission vorgelegt.  Die Kommission wiederum überprüft diese in Hinblick auf die europäischen Klimaziele für 2030.

Für die Landwirtschaft werden im deutschen Energie- und Klimaplan schwerpunktmäßig die folgenden Ziele genannt:

  • Senkung der Stickstoffüberschüsse einschließlich Minderung der Ammoniakemissionen und gezielte Verminderung der Lachgasemissionen sowie Verbesserung der Stickstoffeffizienz (u.a. durch Änderung der Düngegesetzgebung, Förderung emissionsarmer Güllelager und emissionsmindernder Ausbringtechnik),
  • Ausweitung des Ökolandbaus (auf 30% bis 2030) und der ökologischen Züchtung,
  • Umsetzung von flächenorientierten Tierbeständen (max. 2 Großvieheinheiten pro Hektar) und weitere Maßnahmen zum Umbau der Tierhaltung,
  • Fortführung der Gemeinsamen Agrarpolitik-Reglung zum Schutz von Dauergrünland,
  • Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien,
  • Förderung der Wiedervernässung von Mooren,
  • Stärkung der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik,
  • Förderung von Agroforst in der Landwirtschaft.

Als übergeordnetes Ziel wird die effizientere Nutzung der wesentlichen Ressourcen Wasser, Boden und Energie genannt. An vielen Stellen, auch solchen, die nicht die Landwirtschaft betreffen, bleibt jedoch unklar, mit welchen konkreten Maßnahmen dieses Ziel erreicht werden soll. Dies ist vor dem Hintergrund des erst kürzlich abgeschwächten Klimaschutzgesetzes, sowie der weiterhin nachweislich zu hohen Treibhausgasemissionen in den Bereichen Verkehr und Gebäude scharf zu kritisieren. Darüber hinaus wird in der vom Öko-Institut und dem Fraunhofer-Institut kürzlich veröffentlichten Studie über die Klimawirksamkeit staatlicher Subventionen deutlich, dass der Staat weiterhin Subventionsgelder mit klimaschädlicher Wirkung in Milliardenhöhe leistet. Der größte Anteil mit klimaschädlicher Wirkung ging 2020 mit 24,8 Milliarden Euro in die Förderung des Verkehrs. Umso wichtiger wären deshalb die Entwicklung konkreter, wirksamer Klimaschutzmaßnahmen in einem Energie- und Klimaplan und ihre finanzielle Förderung.

04.09.2024
Von: rb

Zur Erreichung der Klimaziele wird für die Landwirtschaft im deutschen Energie- und Klimaplan auch die Förderung der erneuerbaren Energien genannt. Foto: Öko-Institut