Rückschritte beim Klimaschutz

Am 26. April stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für folgenreiche, mittlerweile auch vom Bundesrat gebilligten, Änderungen im Klimaschutzgesetz: Statt den sektorenspezifischen jährlichen Minderungszielen soll jetzt eine sektorübergreifende und mehrjährige Gesamtrechnung durchgeführt werden. Die bisherige Verpflichtung der zuständigen Ministerien, bei Überschreitung der Sektorenziele ein Sofortprogramm mit konkreten Maßnahmen vorzulegen, entfällt damit. Die Überprüfung der Gesamtemissionen soll außerdem nicht mehr wie bisher rückwirkend erfolgen, sondern im Rahmen einer Vorausschau. Nur wenn absehbar ist, dass innerhalb von zwei Jahren die Zielwerte der Gesamtemissionen verfehlt werden, soll sektorübergreifend nachgesteuert werden. Umweltverbände und Juristinnen wie Rhoda Verheyen kritisieren daran, dass wichtige Verantwortlichkeiten aufgehoben und konkrete Handlungsschritte für mehr Klimaschutz auf die lange Bank geschoben werden. Sie sind dabei, die Entscheidung verfassungsrechtlich zu überprüfen und gegebenenfalls Klage zu erheben.

Die gegenwärtigen und in den letzten Jahren immer häufiger auftretenden klimawandelbedingten Extremwetterereignisse, welche in der Landwirtschaft besonders spürbar sind, erfordern konsequenten Klimaschutz und dieser braucht einen konsequenten gesetzlichen Rahmen.