Bauern und Bäuerinnen müssen vor die Welle kommen
Das Thema ist seit Jahren gesetzt, die unterschiedlichen Facetten allerdings schillern ähnlich bunt wie die Fliegen auf einem Kuhfladen. Deutschland hat ein – noch – wachsendes Nitratproblem im Grundwasser. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung konstatierte vor zwei Jahren hohe soziale und ökologische Kosten als Folge der Nitratverschmutzung des Grundwassers und forderte, das Problem auf der politischen Agenda weiter nach oben zu rücken. Aktuell meldete Schleswig-Holstein eine Überschreitung des Grenzwertes von 50 mg Nitrat pro Liter an knapp 35 Prozent der Messstellen gegenüber rund 20 Prozent Überschreitungen im Jahr 2022. Zuvor meldete auch Bayern immer mehr Messstellen, die die zulässigen Grenzwerte überschreiten. Der bayerische Rundfunk spricht von 40.000 ha mehr betroffener Fläche als noch vor drei Jahren. In Bayern wie auch in vielen anderen Bundesländern wurde das Messstellennetz in den letzten Jahren ausgebaut, auch deswegen, weil der Bauernverband das lange Zeit gefordert hat – auch, um damit die Ausweisung roter Gebiete möglichst klein zu halten. Nun zeigt sich: Die größere Genauigkeit beschert vor allem einen Blick auf ein wachsendes Problem. Vielleicht spielt deshalb für den Bauernverband in letzter Zeit das Thema Messstellengenauigkeit nicht mehr so eine große Rolle.
Die andere Seite des komplexen Problems ist ein strukturelles. Die Umsetzung der Nitratrichtlinie von 1991 hat in Deutschland nie zur Implementierung eines Systems geführt, das dazu angetan wäre, einerseits wirklich die Nitratbelastungen zu senken, andererseits – und vielleicht noch wichtiger – auch die Betroffenheit und das Gerechtigkeitsgefühl der Bauern und Bäuerinnen adäquat zu adressieren. Solange in einem System der Kollektivhaftung in den roten Gebieten alle die Konsequenzen tragen müssen, weil einer oder wenige sich nicht korrekt verhalten, wird es nicht möglich sein, ernsthaft Nitratreduktionen mit Bauern und Bäuerinnen zu erreichen.
Gerichte diktieren
Das gerade gefällte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig beweist genau das. In dem Urteil Ende Oktober erklärten die Richter:innen die bayerische Ausführungsverordnung (AVDüV) zur Ausweisung der roten und gelben Gebiete für unwirksam. Angestrebt und gewonnen worden war das Verfahren von Bauern und Bäuerinnen. In die Reichweite der Ausführungsverordnung fallen die Restriktionen in den roten Gebieten wie die 20-prozentige Minderdüngung, die Stand jetzt damit erstmal abgeräumt sind. Und Mecklenburg-Vorpommern – Landwirtschaftsminister Till Backhaus ist ein gebranntes Kind, auch seine Grundlage für den Zuschnitt roter Gebiete war vor Jahren schon mal von einem landwirtschaftlichen Kläger gestoppt worden – zog sogleich nach und erklärte auch für sein Bundesland die Aussetzung der Restriktionen in roten Gebieten.
Es ist aber nur ein Pyrrhussieg für die Bauern und Bäuerinnen, weil die Probleme im Grundwasser damit bestimmt nicht geringer werden und die EU sehr genau nach Deutschland guckt. Schließlich läuft immer noch die Bewährungsfrist, mit der sich das Vertragsverletzungsverfahren zur Einhaltung der Nitratrichtlinie nur mühsam hat abwenden lassen. Wenn nun offensichtlich keine verbessernden Maßnahmen durch die Landwirtschaft ergriffen werden, könnte bald ein Bumerang aus Brüssel kommen. Hinzu kommt, dass ja bereits Anfang Oktober das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bundesregierung hin geurteilt hatte, dass diese „eine lang fehlende Maßnahme des Düngegesetzes, nämlich ein nationales Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu erstellen“ habe.
Gewinner sein
Es gibt aber auch eine Möglichkeit, die die Gerichtsurteile doch noch zu einem wirklichen Sieg für die Bauern und Bäuerinnen werden lassen könnte. Wenn der Druck durch diese Urteile auf die Bundesregierung und die übrige Politik so stark wächst, dass sich die Möglichkeit eröffnet, endlich dem ungerechten System der roten Gebiete den Rücken zuzukehren und ein unbürokratisches, verwaltungsarmes neues System der einzelbetrieblichen Bilanzierung zu entwickeln und dafür auch politische Mehrheiten zu bekommen, dann wäre wirklich etwas gewonnen für Bauern und Bäuerinnen und auch für die Wasserversorger. Verschiedene Wissenschaftler fordern seit langem so eine Umstrukturierung, allen voran Professor Friedhelm Taube von der Universität in Kiel, der es als „klassisches Controlling für die guten Betriebe“ bezeichnet, eine Bilanz zu erstellen. „Ein Betriebsleiter, der die Kenntnis über die Zufuhr und Abfuhr von Nährstoffen in den Betrieb hinein und aus dem Betrieb heraus als Bürokratie diskreditiert, ist kein unternehmerisch handelnder Akteur. Er möchte offensichtlich belegbasierte Daten nicht preisgeben und befürchtet, dass neben seinen Stickstoffüberschüssen auch seine Phosphorüberschüsse sichtbar werden“, sagte er in der Top agrar im Sommer 2025. Es gibt wissenschaftliche Stimmen, die die Wasserversorger auffordern, besonders gut wirtschaftende landwirtschaftliche Betriebe für ihre Leistungen zu bezahlen, ganz abgesehen davon, dass ein öffentliches Honorierungssystem im Rahmen der GAP politisch implementiert werden könnte. Und eine verpflichtende einzelbetriebliche Beratung, wie sie von Wasserversorgern in Wasserschutzgebieten zum Teil schon installiert ist, müsste bundesweit landwirtschaftliche Betriebe dabei unterstützen, eine Grundwasser und Geldbeutel schonende Düngung umzusetzen. Eigentlich könnte alles ganz einfach sein.
