Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Bundesrepublik verurteilt, das bislang fehlende, den Maßgaben des § 3a Abs. 1 des Düngegesetzes genügende nationale Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu erstellen. Die Düngeverordnung als solche reicht nicht aus, um diese Anforderungen zu erfüllen. Das Aktionsprogramm muss insbesondere geeignet sein, den Nitrateintrag aus der Landwirtschaft derart zu reduzieren, dass das Grundwasser nicht mehr als 50 mg/l Nitrat enthält. Das in einem ersten Schritt erstmalig zu erstellende Aktionsprogramm ist in einem zweiten Schritt in die Beratungen zur Erstellung eines Entwurfes zur Änderung der Düngeverordnung einzubeziehen. Das teilt das Bundesverwaltungsgericht am 8. Oktober mit.
Die Erstellung eines nationalen Aktionsprogramms beantragt beim Bundesverwaltungsgericht hatte die Deutsche Umwelthilfe, die angesichts des Urteils von einem „bahnbrechenden Erfolg für sauberes Wasser“ spricht. Die DUH fordert die Bundesregierung jetzt auf, dem Urteil schnellstmöglich Taten folgen zu lassen. Das ist dringend notwendig: Bisher verfehlt Deutschland an 26 Prozent der Messstellen den EU-Nitratgrenzwert, an 16 Prozent der Messstellen steigen die Nitratwerte sogar weiter an.
Dazu erklärt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH, am Tag der Entscheidung: „Heute ist ein herausragender Tag für den Grund- und Trinkwasserschutz. Jahrzehntelang hat die Bundesregierung die Verschmutzung unseres Wassers mit zu viel Nitrat durch Gülle und Dünger zugelassen. Dadurch riskiert sie steigende Trinkwasserpreise, verstärkten Artenverlust und nicht zuletzt ein EU-Vertragsverletzungsverfahren mit Strafen in Millionenhöhe. Das heutige Urteil zeigt: Verordnungen als ‚Aktionsprogramm‘ zu bezeichnen, reicht nicht aus. Jetzt ist die Bundesregierung gezwungen, ein Programm aufzustellen, das diesen Namen auch verdient. Wir fordern, dass jetzt endlich die Kernprobleme angegangen werden, allen voran die Überdüngung aus der industriellen Tierhaltung.“
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte die Klage der DUH in der ersten Instanz abgewiesen, weil sich die DUH angeblich nicht ausreichend im Vorfeld beteiligt habe. Das Bundesverwaltungsgericht gab laut DUH zu erkennen, dass es diese Auffassung nicht teilt und ein solcher Einwendungsausschluss nicht angenommen werden könne. Darüber hinaus hat das Bundesverwaltungsgericht direkt eine Grundsatzentscheidung getroffen. Dies zeigt nach Ansicht der DUH, wie eindeutig die Verfehlungen der Bundesregierung offenbar auch aus Sicht der Richterinnen und Richter sind.
Rechtsanwältin Caroline Douhaire vertritt die DUH und erklärt: „Deutschland wurde bereits in den Jahren 2002 und 2018 vom Europäischen Gerichtshof wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie verurteilt. Nun hat auch das Bundesverwaltungsgericht erhebliche Umsetzungsmängel festgestellt. Insbesondere fordert das Gericht eine Anpassung des Planungsprozesses. Das Düngegesetz sieht eine Zweistufigkeit vor: erst muss ein Aktionsprogramm erstellt werden, welches dann in einem zweiten Schritt bei Anpassungen der Düngeverordnung einzubeziehen ist. Diesen Anforderungen genügte die bisherige Vorgehensweise der Beklagten nicht. Das Gericht machte zudem deutlich, dass die DUH mit ihren Einwendungen nicht ausgeschlossen ist.“
Zum Hintergrund heißt es seitens der DUH: Die EU-Nitratrichtlinie ist eines der Schlüsselinstrumente für den Schutz unserer Gewässer vor zu viel Nitrat aus der Landwirtschaft. Die Richtlinie schreibt einen maximalen Nitratwert für das Grundwasser von 50 Milligramm pro Liter vor und verpflichtet die Mitgliedsstaaten zudem, Aktionsprogramme aufzustellen, um den Grenzwert an allen Messstellen einzuhalten. Diese Programme sind alle vier Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls fortzuschreiben. Im April 2025 hat die DUH eine weitere Klage gegen die Bundesregierung eingereicht, weil sie dieser Pflicht nicht nachgekommen ist.
Die in Deutschland bislang vorgesehenen Pflichtmaßnahmen entsprechen weder den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, noch sind sie geeignet, das Trink- und Grundwasser ausreichend vor Stickstoffeinträgen aus der Landwirtschaft zu schützen. Zudem ist Deutschland der EU-rechtlich vorgeschriebenen Überprüfung und Fortschreibung des Aktionsprogramms gegen Nitratverschmutzung einfach nicht nachgekommen. Die DUH hatte bereits 2018 Klage gegen die Bundesregierung erhoben und ist seitdem durch mehrere Instanzen gegangen, nachdem das Verwaltungsgericht Münster formale Einwände vorgebracht hatte. Die Umweltorganisation fordert dringend attraktive Anreize für mehr gewässerfreundlichen Ökolandbau, Tierzahlreduktionen und den Umbau der Tierhaltung sowie strengere Regeln und Kontrollen, um für eine verlustarme Düngung und für sauberes Wasser zu sorgen.
