Europäische Lebensmittelbehörde fordert Risikobewertung von Neuer Gentechnik

Die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) hat einen zweiten Bericht zur Risikobewertung von Pflanzen aus Neuer Gentechnik vorgelegt. An einem gentechnisch veränderten Weizen wird aufgezeigt, dass auch Pflanzen, an denen kleine Veränderungen mit der Gen-Schere CRISPR/Cas durchgeführt wurden (sog. SDN-1-Anwendungen), einer eingehenden Risikobewertung unterzogen werden müssen. In einem vorhergehenden Bericht hieß es, nur Organismen, bei denen zusätzliche Gene eingefügt wurden, müssten geprüft werden. Der CRISPR-Weizen wurde so verändert, dass er weniger Gluten enthält. Dieses Eiweiß steht im Verdacht, entzündliche Reaktionen hervorzurufen. Durch den Einsatz der Gen-Schere CRISPR/Cas wurden gleichzeitig 35 von 45 Genen im Erbgut der Pflanzen verändert. „Die EFSA kommt zu der korrekten Einschätzung, dass derartig komplexe Veränderungen über das hinausgehen, was bisher mit Züchtung oder ‚alter‘ Gentechnik möglich war. Wie die EFSA erläutert, müssten im Falle eines Antrags auf Marktzulassung unter anderem die Art der genetischen Veränderung, die Genaktivität und mögliche Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt untersucht werden“, so Christoph Then von Testbiotech. Testbiotech fordert die EFSA auf, für Klarheit zu sorgen. Da in der Regel bei der Mehrzahl der Anwendungen von Neuer Gentechnik bei Nutzpflanzen mehrere Gene und Genkopien verändert werden, müssten auch alle einer Risikoprüfung unterzogen werden.