EU-Staaten dürfen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen verbieten

Die Mitgliedstaaten der EU dürfen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen verbieten. Das im EU-Recht vorgesehene Verfahren ist weder unverhältnismäßig noch diskriminierend und verstößt auch nicht gegen den freien Warenverkehr sowie die unternehmerische Freiheit. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden (Az. C-364/24 und C-393/24). Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft begrüßt das Urteil.

In dem Urteil geht es um die Klage eines Landwirts. Der hatte den gentechnisch veränderten Mais MON 810 des Herstellers Monsanto angebaut, obwohl dessen Anbau in Italien, wie auch in Deutschland und zahlreichen anderen EU-Ländern, verboten ist. Italienische Behörden hatten den Landwirt daher dazu verpflichtet, die Pflanzen zu vernichten, und ihm eine Geldbuße von 50.000 Euro auferlegt. Dagegen klagte der Landwirt vor italienischen Gerichten, die das Verfahren zur Klärung an den EuGH weiterreichten.

„Die AbL begrüßt das Urteil des EuGH, das bestätigt, dass EU-Länder den Anbau von Gentechnik-Pflanzen verbieten können müssen“, sagt Annemarie Volling, Gentechnik-Expertin der AbL. Das Urteil stärke die Möglichkeit von Mitgliedstaaten, im Falle von Gefahren oder aus wirtschaftlichen Gründen souverän zu handeln. „Nach bisherigem Gentechnik-Recht gibt es sowohl aus Vorsorgegründen als auch aus sozio-ökonomischen Gründen die Möglichkeit, den Anbau von Gentechnik zu verbieten. Für Deutschland hat 2009 die damalige Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) die sog. „Schutzklausel“ bei dem Gentechnik-Mais MON810 gezogen, weil wissenschaftliche Studien zeigten, dass das Insektengift, welches im Mais MON810 erzeugt wird, auch für Nichtzielorganismen giftig ist. Weitere 8 Mitgliedstaaten zogen diese Schutzklausel. Zudem gibt es die sogenannte opt/out-Möglichkeit, also dass Mitgliedstaaten auf ihrem Hoheitsgebiet den Anbau von GV-Pflanzen aus sozio-ökonomischen Gründen verbieten können, bspw. um die gentechnikfreie Erzeugung als Wirtschaftsfaktor zu schützen. Solche Verbotsmöglichkeiten sind wichtige Instrumente. Die AbL fordert, dass es diese Verbotsmöglichkeiten auch für alle neuen Gentechnik-Pflanzen geben muss. Bisher ist das im geplanten Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechnik-Pflanzen nicht vorgesehen – auch deshalb muss er vom Parlament und von den EU-Mitgliedstaaten zurückgewiesen werden“, so Volling.