Die vom Bundesrat gemachten Vorschläge zur Ausgestaltung des Agrarmarktstrukturgesetzes (UTP-Richtlinie) stoßen bei der Bundesregierung auf Ablehnung. Diese gilt laut einer vom Bundeskabinett beschlossenen Gegenäußerung zum Votum der Länder unter anderem für ein generelles Verbot der in der „grauen Liste“ aufgeführten Handelspraktiken, die Einführung einer Generalklausel und eine Ausweitung des Anwendungsbereichs. Prüfen will die Bundesregierung ein mögliches Verbot einer auf Niedrigpreise abgestellten Werbung für Fleisch und Fleischerzeugnisse, wobei eine entsprechende Regelung ihrer Ansicht nach nicht in das Agrarmarktstrukturgesetz gehöre. Übereinstimmend zu zentralen Punkten der Bundesrats-Vorschläge äußern sich hingegen die Katholische Landvolkbewegung Deutschland (KLB) und die Katholische Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB) und sprechen sich unter anderem für die Festlegung eines Mindestpreises aus.
In einem gemeinsamen
Brief an die Mitglieder des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft des Bundestages begrüßen KLB und KLJB die Vorlage eines Regelwerks, befürchten allerdings, dass mit dem Entwurf v.a. der Schutz der Landwirt*innen als Primärerzeuger*innen in der Lieferkette nicht sichergestellt ist und machen deshalb auf Änderungsbedarf aufmerksam. Das in dieser Branche vorhandene Ungleichgewicht zwischen „kleinen“ Lieferant*innen und den „großen“ Unternehmen in der Nahrungsmittelindustrie ermögliche es bis heute, von liefernden Vertragspartner*innen Zugeständnisse abzuverlangen, „die ihresgleichen suchen“.
„Unlautere Handelspraktiken sind immer unlauter und müssen klar benannt werden“, betont Sarah Schulte-Döinghaus, KLJB. Sie können nicht durch eine Definition im Entwurf „lauter“ werden. Außerdem sei die Auflistung als abschließende Regelung ausgestaltet. „Wir fordern, dass der Katalog an unlauteren Handelsbeziehungen offen bleibt und jederzeit erweitert werden kann, sodass zukünftig keine Lücken im Gesetz entstehen“, so Schulte-Döinghaus weiter. Als Lösung schlagen die beiden Verbände die Formulierung einer Generalklausel sowie die Aufzählung von möglichen Beispielen vor.
Existenzsichernde Preise müssen das Ziel seinKLB und KLJB fordern darüber hinaus eine unabhängige Preisbeobachtungsstelle einzurichten, die Richtwerte für Mindestpreise ermittelt, um den Verkauf von Lebensmitteln unterhalb der Produktionskosten von Primärerzeuger*innen zu verhindern und kostendeckende und existenzsichernde Preise sicherzustellen. Eine ordentliche Ausgestaltung des Gesetzes ist für die Landwirt*innen von großer Bedeutung.