So will Klöckner die Erzeuger in der Lebensmittelkette stärken

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat einen Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Position des Erzeugers in der Lebensmittellieferkette“ (kurz: Lebensmittellieferkettengesetz, LmlkG), vorgelegt, um die UTP-Richtlinie (Unfair Trading Practices) der EU gegen „unfaire Handelspraktiken“ umzusetzen. Laut Lebensmittelzeitung (LZ) handelt es sich dabei „um die obligatorische ‚Eins-zu-Eins‘-Umsetzung der Brüsseler Vorgaben“. Verboten und in einer sogenannten „Schwarzen Liste“ festgehalten sind demnach zukünftig beispielsweise Zahlungsziele von über 30 Tagen, kurzfristige Stornierungen oder einseitige Vertragsänderungen. Praktiken wie zum Beispiel Listungsgebühren oder Werbekostenzuschüsse, müssen künftig „klar und eindeutig“ vereinbart und in einer „Grauen Liste“ aufgeführt werden. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 500.000 Euro. „Dass sich die strukturellen Probleme der Landwirtschaft in Europa und das Überangebot auf den Agrarmärkten mit diesem Regelwerk in Luft auflösen, darf bezweifelt werden“, kommentiert die LZ. Sie sieht in der UTP-Richtlinie „ein Geschenk für die Bundeslandwirtschaftsministerin, die in der Debatte um die Zustände in der Fleischindustrie und „Wertschätzung von Lebensmitteln“ Entschlossenheit und Handlungsfähigkeit beweisen will“. Der Handelsverband HDE sieht laut LZ grundsätzlich keinen Bedarf zur Regulierung der Vertragsbeziehungen in der Lebensmittellieferkette und warnt vor Wettbewerbsbeeinträchtigungen durch die „unvermeidliche Umsetzung“ der Richtlinie Der Markenverband (Lebensmittelindustrie) sieht laut LZ dagegen mit Blick auf die Nachfragemacht des Handels Regulierungsbedarf, hält die Richtlinie aber für „strukturell misslungen“. Aus Sicht der Landwirte sei laut LZ mit der UTP-Richtlinie eine langjährige Forderung erfüllt worden: „Die Bundesregierung ist gefordert, die nationale Umsetzung zügig und wirksam sicherzustellen“, zitiert die LZ Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Bauernverbandes (DBV). Der Verband sehe noch Nachbesserungsbedarf und will laut LZ einige der relativen Verbote aus der „Grauen Liste“ auf die „Schwarze Liste“ setzen lassen. Die Wirtschaftsverbände haben bis zum 7. August Gelegenheit zur Stellungnahme. Am 23. September soll das Gesetz ins Bundeskabinett.