Klöckner weitet Verbot „unfairer Handelspraktiken“ aus

Bei der anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie gegen „unfaire Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette“ (UTP) will die Bundesregierung laut Medienberichten nun doch über die Vorgaben aus Brüssel zum Schutz der Landwirte hinausgehen. Demnach habe sich Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) mit dem Bundeswirtschaftsministerium auf eine Ausweitung der sogenannten „schwarzen Liste“ der Richtlinie geeinigt. Der Entwurf des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes“, der am kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett abgestimmt werden soll, enthält laut agrarheute, der der Entwurf vorliege, nun in zwei Punkten eine Verschärfung gegenüber dem EU-Recht: 1. Es wird dem Einzelhandel verboten, nicht verkaufte Ware ohne Bezahlung beziehungsweise ohne Übernahme der Entsorgungskosten an die Erzeuger zurückzuschicken.
2. Der Handel darf die Lagerkosten nicht auf seine Lieferanten abwälzen. Beide Praktiken stehen auf der „grauen Liste“ der UTP-Richtlinie, das heißt sie wären weiterhin erlaubt, wenn die Vertragspartner sie ausdrücklich vereinbaren. Klöckner konnte laut agrarheute erreichen, dass sie auf die „schwarze Liste“ kommen, womit sie in Deutschland generell verboten werden. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte sich dafür ausgesprochen, die „graue Liste“ komplett in die „schwarze Liste“, die bisher zehn Verbote enthält, zu übernehmen. Doch das verhindert das Wirtschaftsministerium bislang im Interesse des Einzelhandels, heißt es bei agrarheute. Die „graue Liste“ führte bisher folgende sechs Punkte auf:
  • Rückgabe unverkaufter Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse vom Käufer an den Lieferanten ohne Zahlung des Kaufpreises;
  • Zahlungsverlangen des Käufers für Listung, Angebot, Lagerung und Bereitstellung der Erzeugnisse auf dem Markt,
  • Forderung des Käufers zur vollständigen oder teilweisen Übernahme der Kosten für Preisnachlässe im Rahmen von Verkaufsaktionen;
  • Zahlungsverlangen des Käufers für Werbemaßnahmen für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse;
  • Zahlungsverlangen des Käufers für die Vermarktung von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen;
  • Zahlungsverlangen des Käufers für das Personal im Zusammenhang mit dem Einrichten von Verkaufsräumen für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse.
Der Handelsverband HDE kritisiert laut Lebensmittezeitung das Umschwenken der Bundesregierung. Die Übererfüllung der EU-Richtlinie führe zu Effizienzverlusten, höheren Verbraucherpreisen und stärke die Konzentrationstendenzen in der Branche. Weil die Richtlinie bis Mai 2021 in Deutschland umgesetzt sein muss, gilt die Vorlage im Kabinett laut agrarheute als eilbedürftig.
16.11.2020
Von: FebL

Nicht verkaufte Ware darf der Handel zukünftig nicht mehr ohne Bezahlung beziehungsweise ohne Übernahme der Entsorgungskosten an die Erzeuger zurückzuschicken, wenn es nach dem Willen von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner geht. Foto: FebL.