Bundesverband der Verbraucherzentralen: Vorsorgeprinzip muss auch für neue Gentechnik gelten

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat die EU-Kommission aufgefordert, an der europäischen Gentechnikregulierung und dem europäischen Vorsorgeprinzip festzuhalten. Dabei argumentierte der Verband mit den durch Umfragen belegten Haltungen der Verbraucher:innen und mit einem Gutachten, das er beim Institut Testbiotech in Auftrag gegeben hatte.

Die Ergebnisse des Gutachtens fasste vzbv-Vorständin Ramona Pop so zusammen: „Neue technische Verfahren zur Veränderung des Erbguts an Pflanzen und Tieren bergen noch nicht vollkommen erforschte Risiken für Mensch und Umwelt“. Deshalb sollte die Europäische Kommission für neue Gentechnikverfahren keine Ausnahmen schaffen, sondern auf das bewährte Vorsorgeprinzip setzen, sagte Pop. „Dazu gehören Kennzeichnungspflichten, strenge Risikoprüfungen und eine umfangreiche Technikfolgenabschätzung, die auch sozio-ökonomische Kosten und Alternativen in den Blick nimmt.“ Nachhaltigkeitsversprechen der Anbieter dürften kein Grund sein, Sicherheits- und Kennzeichnungsstandards aufzuweichen.

Sollte die EU-Kommission dennoch neue, gesonderte Zulassungsbestimmungen für neue Gentechnikverfahren einführen wollen, müssten diese „aus einer verpflichtenden Risikoprüfung und einer umfassenden und vorausschauenden Technikfolgenabschätzung bestehen“, heißt es in einem Papier des vzbv. Bei dieser Abschätzung sollten „in Übereinstimmung mit dem Vorsorgeprinzip der tatsächliche Bedarf sowie mögliche, weniger riskanteAlternativen im Detail geprüft werden“. Ziel sollte es sein, „die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen möglichst zu begrenzen, um potenzielle Kipppunkte, die zu irreversiblen Schäden an Ökosystemen oder zu langfristigen Effekten auf die menschliche Gesundheit führen, zu vermeiden“.

Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA müsste damit beauftragt werden, „eine umfassende Risikoanalyse neuer gentechnischer Verfahren vorzulegen, bei der auch die unbeabsichtigten Effekte systematisch erfasst werden“, schreibt der vzbv. Denn eine solche Analyse, die es laut Gutachten bisher nicht gibt, ist aus Sicht der Verbraucherschützer:innen „die Voraussetzung, um über etwaige gesetzliche Anpassungen zu entscheiden“.

Der vzbv verwies in seiner Mitteilung auf zwei Umfragen, die belegen, dass sich Verbraucher:innen bei Gentechnik Wahlfreiheit und ein hohes Schutzniveau wünschen. In einer Umfrage des Umweltinstituts München aus dem Jahr 2021 gaben 84 Prozent der Befragten an, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel gekennzeichnet werden sollten. 83 Prozent wollten, dass Produkte alter und neuer Gentechnik einer umfassenden Risikobewertung unterzogen werden. In der Naturbewusstseinsstudie des Bundesamtes für Naturschutz aus dem Jahr 2019 waren 95 Prozent der Befragten der Meinung, dass mögliche Auswirkungen auf die Natur immer untersucht werden sollten, wenn Pflanzen mit neuen Verfahren gentechnisch verändert werden. 81 Prozent sprachen sich damals für ein Verbot des Einsatzes gentechnisch veränderter Organismen in der Landwirtschaft aus.

Eine Meldung des Informationsdienst Gentechnik.

14.11.2022
Von: lf/Informationsdienst Gentechnik