Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung: Förderstart laufender Mehrkosten

Die besonders artgerechte und umweltschonende Haltung von Tieren verursacht höhere laufende Kosten für die tierhaltenden Betriebe. Jetzt startet im Rahmen des Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung die Förderung laufender Mehrkosten.

Dazu erklärt die für die Antragstellung zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung: Ab dem 15. April 2024 können sich zunächst Erzeugerorganisationen und Kontrollsysteme einmalig bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Teilnahme am neuen Förderprogramm des Bundeslandwirtschaftsministeriums anerkennen lassen. Nach Bestätigung der Förderfähigkeit haben die Mitgliedsbetriebe dieser Organisationen und Kontrollsysteme ab dem 04. Juni 2024 die Möglichkeit, Anträge auf Förderung laufender Kosten zu stellen, die durch eine besonders artgerechte und umweltschonendere Haltung von Tieren entstehen. Am 09. April 2024 bietet die BLE ein Web-Seminar mit Hilfestellungen für Interessierte an.

Werden die in der Richtlinie genannten Vorgaben eingehalten, muss die Anerkennung nur einmalig erfolgen und kann für alle drei Tiergruppen (Sauen, Ferkel und Mastschweine) gemeinsam beantragt werden. Alle Organisationen, die bis zum 10. Mai 2024 auf www.ble.de/umbau-tierhaltung einen Antrag auf Anerkennung eingereicht haben, erhalten von der BLE bis zum 27. Mai 2024 Bescheid, ob sie zugelassen sind. Sobald Erzeugerorganisationen und Kontrollsysteme anerkannt sind, werden diese auf der Internetseite der BLE veröffentlicht.
Ab dem 04. Juni 2024 können die Mitgliedsbetriebe der zugelassenen Organisationen und Kontrollsysteme dann ihren Antrag auf Förderung laufender Mehrkosten stellen. Anträge können ausschließlich elektronisch eingereicht werden.

Web-Seminar am 09. April 2024
Um den Einstieg in das Anerkennungsverfahren zu erleichtern, bietet die BLE am 09. April 2024 von 10 bis 12 Uhr ein kostenfreies Web-Seminar für Erzeugerorganisationen, Kontrollsysteme und Interessierte an. Darin werden die Inhalte der Richtlinie und die daraus resultierenden Anforderungen vorgestellt. Außerdem gibt es Informationen zur Vorbereitung der Antragstellung. Eine Anmeldung ist bis zum 08. April 2024 erforderlich unter https://service.ble.de/rms/index2.php?site_key=563.

Höhe der Förderung
Eine besonders artgerechte und umweltschonendere Haltung von Tieren verursacht höhere laufende Kosten. Das BMEL unterstützt die Betriebe mit einer Förderung dieser Mehrkosten, gestaffelt nach der Anzahl der gehaltenen Tiere: Für bis zu 50 Sauen, 1.500 Aufzuchtferkel und 1.500 Mastschweine können 80 Prozent der laufenden Mehrkosten gefördert werden. Für darüberhinausgehende Tierzahlen bis 200 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel und 6.000 Mastschweine können 70 Prozent der Mehrkosten gefördert werden. Förderfähige Mehrkosten sind solche, die dem Betrieb durch die Erfüllung von sogenannten Premiumanforderungen in den Haltungsformen Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio entstehen.

03.04.2024
Von: FebL/PM

Artgerechte Tierhaltung verursacht laufende Mehrkosten. Foto: FebL