Beschwerde gegen Entscheidung über Patent auf Salat

Der Verein Keine Patente auf Saatgut!, dem auch die AbL angehört, hat eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Europäischen Patentamtes (EPA) eingelegt, das Patent auf Salat (EP2966992) aufrechtzuerhalten. Die Einspruchsabteilung des EPA hatte nach einer Anhörung im Februar 2024 das Patent nicht widerrufen, obwohl dieser aus konventioneller Zucht stammt. Die Eigenschaften des Salats könnten unter den Bedingungen des Klimawandels wichtig werden: Sein Saatgut ist auch bei höheren Temperaturen noch keimfähig. Den Zugang zu diesem Saatgut kontrolliert der Patentinhaber, die niederländische Firma Rijk Zwaan.

„Wird das Patent nicht widerrufen, kann man nicht wie bisher mit den entsprechenden Pflanzen frei züchten, um noch bessere Sorten in den Handel zu bringen. Das Patent führt dazu, dass nur die Firma Rijk Zwaan darüber entscheiden darf, wer dafür Zugang zum notwendigen biologischen Material erhält“, sagt Christoph Then für Keine Patente auf Saatgut!. „Derartige Patente gefährden die Vielfalt auf dem Acker und in unseren Einkaufskörben und können die Anpassung an den Klimawandel behindern.“

Im Text der Beschwerde werden grundsätzliche Unterschiede zwischen konventioneller Zucht und Gentechnik dargelegt und in den bestehenden rechtlichen Rahmen eingeordnet. Eigentlich erlauben die europäischen Patentgesetze nur Patente auf gentechnisch veränderte Pflanzen. Doch das EPA erteilt auch Patente auf Pflanzen, deren Gene nach dem Zufallsprinzip verändert wurden.

Verfahren der ‚Zufallsmutagenese‘ sind schon seit rund 100 Jahren bekannt. Es gibt einige tausend Pflanzensorten, die in den letzten Jahrzehnten aus derartigen Verfahren entstanden sind, ohne dass darauf Patente angemeldet wurden. Für sie gilt das gesetzlich garantierte Züchterprivileg. Dieses erlaubt anderen Züchter*innen den freien Zugang um noch bessere Sorten zu züchten und zu vermarkten.

Das EPA hatte 2017 die Grenzen der Patentierbarkeit auf Pflanzen mit Zufallsmutationen ausgeweitet, obwohl die Verbote der Patentierung konventioneller Züchtung eigentlich verschärft werden sollten. Inzwischen sind bereits über 1000 konventionell gezüchtete Pflanzensorten von Patenten betroffen, obwohl in Europa Patente auf Pflanzensorten verboten sind.

Kritik äußert Keine Patente auf Saatgut! an einem jüngst auf der Website des EPA veröffentlichten Text zu Patenten auf Pflanzen als irreführend. Darin wird der Eindruck erweckt, dass beispielsweise eine in ihrem Erbgut nach dem Zufallsprinzip mutierte Biergerste aus gezielten technischen Verfahren stammen würde. Zudem werden bei den Zahlenangaben über die vom EPA in diesem Bereich erteilten Patente, die Pflanzen, die aus den Verfahren der Zufallsmutagenese stammen, nicht mitgezählt. Nicht erwähnt wird auch, dass in Europa schon über 1000 konventionell gezüchteten Pflanzensorten von Patenten betroffen sind.

Schließlich wird der Eindruck erweckt, dass es im Patentrecht ein vollständiges Züchterprivileg geben würde. Das ist jedoch nicht der Fall. Zwar kann auch mit den patentgeschützten Sorten gezüchtet werden, aber ohne Lizenz vom Patentinhaber kann eine neue Sorte nicht vermarktet werden. Diese Abhängigkeit vom Patentinhaber gab es zuvor in der konventionellen Züchtung nicht und wirkt oft abschreckend auf andere Züchter*innen.