AbL legt neuer Bundesregierung Vorschläge für Photovoltaik-Ausbau vor

Die größte Gefahr beim Ausbau von Photovoltaik-Anlagen besteht nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft im Agieren kapitalstarker Akteur:innen am Bodenmarkt, das zu einem Ansteigen der Pacht- und Kaufpreise auf landwirtschaftlichen Flächen führt. Solche Akteure finden sich auch in der jetzt von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Liste der erfolgreichen Gebote der Ausschreibung für PV-Freiflächenanlagen und für Solaranlagen, die auf baulichen Anlagen errichtet werden, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind, (Solaranlagen des ersten Segments) des Gebotstermins 1. März 2025. Neben bekannten Energie-Konzernen wie E.ON finden sich dort auch ausländische Investoren, die - so ein Investor nach eigenen Angaben - in Deutschland zu einem führenden, multitechnologischen, unabhängigen Produzenten erneuerbarer Energien (IPP) werden wollen und dabei von einem der größten Fondsmanager der Welt unterstützt werden.

Die neue Bundesregierung verspricht im Koalitionsvertrag, die Potenziale von Erneuerbaren Energien, u.a. Solarenergie, zu nutzen. Dabei soll auf Flächenschonung geachtet werden, indem Möglichkeiten der Doppelnutzung, wie zum Beispiel Agri-PV, erleichtert werden sollen. Das kann die AbL nur begrüßen und ist trotzdem skeptisch angesichts der Umsetzung. Bleibt das im EEG 2023 festgeschriebene PV-Ausbauziel von 215 GW bis 2030 erhalten, muss sich der Ausbau zeitnah stark beschleunigen. Wie das landwirtschafts- und umweltgerecht aussehen kann, beschreibt die AbL in einem jetzt vorgelegten Positionspapier.

Reiko Wöllert, stellvertretender AbL-Bundesvorsitzender und Bauer in Thüringen, sagt: „Die größte Gefahr des aktuellen Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen in der Freifläche besteht nicht im Verlust von landwirtschaftlichen Flächen – für einen großen Verlust von Flächen sorgen weiterhin der Ausbau von Straßen, Autobahnen, Wohn- und Gewerbegebieten. Die Gefahr des PV-Ausbaus besteht im weiteren Anstieg von Pacht- und Kaufpreisen auf landwirtschaftlichen Flächen. Der Anreiz, in landwirtschaftliche Fläche zu investieren, steigt mit dem Photovoltaik-Ausbau weiter an. Es ist bereits jetzt vielen Landwirt:innen nicht mehr möglich, dem Konkurrenzdruck kapitalstarker Akteur:innen auf dem Bodenmarkt standzuhalten.“

Einen Grund für die Problematik sieht die AbL in § 2 des EEG, in welchem die Errichtung von PV-Anlagen als im überragenden öffentlichen Interesse und der Ausbau der erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang vor anderen Interessen definiert wird.

Sabrina Gerdes, Geschäftsführerin der AbL Mitteldeutschland, dazu: „Die Notwendigkeit des Ausbaus von PV-Anlagen für die dringend notwendige Energiewende steht außer Frage. Doch negative Auswirkungen auf die Landwirtschaft müssen vermieden werden. Dafür gibt es unterschiedlichste Steuerungsmöglichkeiten. Beispielsweise können Integrierte PV-Anlagen, wie Agri-PV oder bauwerksintegrierte PV, noch stärker gefördert werden und landwirtschaftliche Belange bereits auf der Raumordnungs- sowie später auf kommunaler Ebene in den Planungsprozessen berücksichtigt werden.“

Die AbL fordert entsprechende Entscheidungsträger:innen dazu auf, ihre Handlungsspielräume und die im Papier „Landwirtschaft & Energiewende - Für einen landwirtschafts- und umweltverträglichen Photovoltaik-Ausbau“ vorgeschlagenen Maßnahmen konsequent zu nutzen.