Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bereitet ein Exportverbot für bestimmte gesundheitsschädliche Pflanzenschutzmittel vor, die in Deutschland produziert werden, aber in der EU nicht eingesetzt werden dürfen. Wie das Exportverbot für bestimmte, gefährliche Pestizide besonders umfassend umgesetzt werden kann, zeigt ein im Auftrag des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), der Heinrich-Böll-Stiftung, des INKOTA-netzwerk, des Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung erstelltes und jetzt veröffentlichtes Gutachten.
Mit dem angekündigten Exportverbot leistet die…