Volksbegehren „Rettet die Bienen“: Landesregierung löst mit eigenem Vorschlag Ruhepause aus

Das Volksbegehren Artenschutz -„Rettet die Bienen“ in Baden-Württemberg wird „vorerst und vermutlich bis Mitte Dezember“ nicht aktiv weiter betrieben – es ruht. Das haben die Betreiber „in der Breite unseres Trägerkreises entschieden“, ist auf der Homepage des Volksbegehrens zu lesen und weiter heißt es dort: „Die Landesregierung hat uns einen Dialogprozess angeboten, um gemeinsam ein umfassendes Artenschutzgesetz zu verabschieden, das nicht hinter unseren Zielen zurückbleibt. Dies wollen wir annehmen“. Das Angebot sehen sie „als Chance – und Erfolg“. Wie ein solches Artenschutzgesetz aussehen kann, hat die grün-schwarze Landesregierung in einem Papier „Eckpunkte zum Schutz der Insekten in Baden-Württemberg als Weiterentwicklung des Gesetzentwurfs ‚Rettet die Bienen‘“ veröffentlicht. „Es waren gute und intensive Gespräche, und wir haben einen Weg gefunden, der sowohl die biologische Vielfalt stärkt als auch die bäuerliche Landwirtschaft mit ihrer regionalen Erzeugung sichert“, erklärten die Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie für Umwelt und Naturschutz, Peter Hauck (CDU) und Franz Untersteller (Grüne), bei der Vorstellung des Eckpunktepapiers mit Blick auf den begonnenen Dialogprozess. „Unsere Eckpunkte erfüllen nicht nur das Anliegen des Volksbegehrens, die Artenvielfalt zu stärken, sie tragen auch dazu bei, die konventionelle und ökologische Landwirtschaft im Land zukunftssicher zu erhalten“, betonte Minister Hauk. „Wir sind zuversichtlich, dass unsere Eckpunkte in den Reihen der Unterstützer des Volksbegehrens, den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben und darüber hinaus auch insgesamt eine breite gesellschaftliche Akzeptanz finden werden.“ Insbesondere beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und deren angestrebter Reduzierung seien aber Änderungen an den Vorschlägen des Volksbegehrens nötig gewesen, um die Zukunft erheblicher Teile unserer heimischen Landwirtschaft nicht zu gefährden. Das vorgeschlagene strikte Pflanzenschutzmittelverbot im ökologischen und konventionellen Anbau in allen Schutzgebieten – namentlich Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000, Biotope, Naturdenkmale und Naturschutzgebiete – sei in ihrem Vorschlag deshalb durch differenziertere Regelungen ersetzt worden. Ein striktes Verbot gäbe es aber weiterhin dort, wo Tiere und Pflanzen den höchsten Schutzstatus genießen, also in allen Naturschutzgebieten. Die davon betroffenen Betriebe können unbürokratische Unterstützung und Ausnahmen erhalten. Zudem haben sich die Minister auf eine Mengenreduktion chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent bis zum Jahr 2030 geeinigt. „Damit würden wir bundesweit eine Vorreiterrolle einnehmen, und zwar gemeinsam mit der Landwirtschaft und dem Naturschutz. Dazu plane die Landesregierung eine gezielte Förderung und Beratung“, so die Minister. Neben Vertretern des Volksbegehrens reagierte auch der Bauernverband positiv auf das Eckpunktepapier. Der hatte zuvor in Reaktion auf das Volksbegehren gemeinsam mit Imker- und Weinbauern-Verbänden, der sogenannten „Weinsberger-Runde“, Vorschläge für mehr Artenschutz in Baden-Württemberg gemacht und die Landesregierung aufgefordert, „unsere Vorschläge aufzugreifen und im Sinne eines Gesellschaftsvertrages für eine breite Akzeptanz bei unseren Mitbürgern im Land zu werben“. Zum Trägerkreis des Volksbegehrens gehören: proBiene, BUND, NABU, Demeter, Naturland, Slowfood, ÖDP, Fridays for Future, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch-Hall, GLS Bank, Naturata und Waschbär.