VLOG zum CRISPR-Weizen-Projekt: Gentechnik muss erkennbar bleiben

Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) hat in Berlin das Forschungsvorhaben PILTON vorgestellt. „In dem von fast 60 Pflanzenzüchtungsunternehmen getragenen Projekt sollen Weizenpflanzen mit verbesserter, multipler und dauerhafter Pilztoleranz durch CRISPR/Cas entwickelt werden“, heißt es in der BDP-Pressemitteilung, in der auch der Präsident des Thüringer Bauernverbands, Dr. Klaus Wagner, mit Blick auf die neuen Züchtungsmethoden mit den Worten zitiert wird, „darauf zu verzichten, können wir uns nicht leisten“. Und mit Blick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshohes, wonach auch diese neuen Züchtungstechniken unter das Gentechnikrecht fallen, erklärt die BDP-Vorsitzende Stephanie Franck: „Nach wissenschaftlicher Erkenntnis-lage gibt es keinen Grund, Pflanzen, die sich nicht von klassisch gezüchteten unterscheiden oder auch natürlicherweise vorkommen könnten, als GVO zu regulieren. Die Gesetzgebung muss entsprechend angepasst werden". Deutlicher Widerspruch kommt von Alexander Hissting, Geschäftsführer des Verbandes Lebensmittel Ohne Gentechnik (VLOG). „Wie gut diese neue CRISPR-Kreation am Ende tatsächlich funktioniert, muss sich erst noch zeigen. Gerade wenn sie so gut funktioniert wie jetzt versprochen wird und keine negativen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit hat, sollte es kein Problem sein, eine EU-Gentechnik-Zulassung für diesen Weizen zu bekommen. Damit verbunden ist die Kennzeichnung als Gentechnik. Die sollte ebenso selbstverständlich sein. Gentechnik muss erkennbar bleiben“, kommentiert der VLOG-Geschäftsführer. „Wer den Menschen CRISPR-Brot schmackhaft machen möchte, darf das nicht über Verschleierung der Produkte versuchen – das kann nur nach hinten losgehen. Stattdessen müssen Hersteller und diejenigen, die den CRISPR-Weizen eines Tages anbauen wollen, die Verbraucherinnen und Verbraucher von den Vorteilen überzeugen. Sie haben ein Recht auf Transparenz und Wahlfreiheit. Wir haben mit unserem kürzlich vorgestellten neuen Testverfahren gezeigt, dass Nachweis und damit Kontrolle und Kennzeichnung auch bei Pflanzen möglich ist, die mit „neuer“ Gentechnik wie CRISPR erzeugt wurden. Bei einer EU-Zulassung müssen die Hersteller die nötigen Informationen und das Nachweisverfahren selbst mitliefern. Damit sind Transparenz und Nachverfolgbarkeit gewährleistet. Der angekündigte CRISPR-Weizen ist also ein weiteres Argument dafür, die geltenden EU-Gentechnik-Regelungen beizubehalten und sie nicht etwa abzuschwächen“, so Alexander Hissting mit Blick auf das PILTON-Projekt, zu dessen Trägern unter anderem Bayer CropScience, Monsanto Agrar Deutschland, Syngente, KWS Saat SE & Co. KGaA und die Südzucker AG gehören.
19.09.2020
Von: FebL/PM