Verträge für Milch müssen ohne Hintertüren kommen

Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) begrüßt, dass die EU mit dem Ergebnis der Trilog-Verhandlungen zur Gemeinsamen Marktordnung (GMO) grundsätzlich den Kurs in Richtung verbindlicherer, transparenterer Vertragsbeziehungen einschlägt. Entscheidend ist jedoch, ob Milcherzeugerinnen und Milcherzeuger dies künftig tatsächlich in Form durchsetzbarer, praxistauglicher Verträge spüren – oder ob Ausnahmen und Sonderregeln die beabsichtigte Stärkung der Erzeugerseite am Ende wieder aushebeln. Ähnlich äußern sich auch Frank Lenz vom MEG Milch Board und Ophelia Nick, Sprecherin für Landwirtschaftspolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
„Es ist überfällig, dass schriftliche Verträge in der EU endlich zur Regel werden sollen. In der Milchviehhaltung ist es bis heute vielerorts Realität, dass geliefert wird, ohne dass Preis und Liefermenge vorab klar und verbindlich geregelt sind“, erklärt Karsten Hansen, Vorstandsvorsitzender des BDM. „Der Teufel steckt jedoch im Detail: Wenn die Reform zu viele Ausnahmen zulässt – gerade bei Genossenschaftsstrukturen und Bagatellschwellen – bleibt für viele Milchbetriebe alles beim Alten.“

Verträge: Ohne echte Preislogik bleibt es Kosmetik

Die Ratsmitteilung zur Trilog-Einigung nennt als zentrale Reformelemente schriftliche Verträge als allgemeine Voraussetzung sowie eine Revisionsklausel, damit langfristige Vereinbarungen Markt- und Kostenentwicklungen berücksichtigen. Das ist aus BDM-Sicht der richtige Ansatz, weil nur so Preisweitergabe entlang der Kette und unternehmerische Planbarkeit besser zusammenfinden können.
Gleichzeitig warnt der BDM vor einer Schwächung der Wirksamkeit durch die Ausgestaltung der Pflichten. Bereits die Rats-Verhandlungsposition sah vor, dass eine Revisionsklausel im Regelfall erst bei Vertragslaufzeiten von mehr als zwölf Monaten verpflichtend wäre – deutlich später als im ursprünglichen Kommissionsansatz. Der BDM fordert daher, dass die finalen Regeln so ausgestaltet werden, dass die Revisionsmechanik auch in realen Marktzyklen greift und nicht erst nach langen Bindungsfristen.

Milch und Genossenschaften: Transparenz darf nicht „unterstellt“ werden

Besonders kritisch sieht der BDM die Gefahr, dass Genossenschaftslieferungen faktisch weiterhin außerhalb wirksamer Vertragsstandards laufen. Das Ratsmandat sah ausdrücklich vor, dass bei Lieferungen an die eigene Erzeugerorganisation bzw. Genossenschaft schriftliche Verträge entbehrlich sein können, wenn Satzungen „ähnliche Wirkungen“ wie die Vertragsanforderungen entfalten. Der BDM betont: Das muss in der Praxis überprüfbar und für Mitglieder durchsetzbar sein – sonst bleibt die zentrale Machtasymmetrie bestehen.
Auch Bagatellschwellen bergen Risiken. Wenn Mitgliedstaaten Lieferbeziehungen unterhalb bestimmter Schwellenwerte von Vertragspflichten ausnehmen können, droht ein Flickenteppich – und für betroffene Betriebe genau jene Unsicherheit, die diese Reform eigentlich reduzieren soll.

„Im Vergleich zu den ursprünglich ehrgeizigeren Ambitionen der EU-Kommission zur Stärkung der Erzeuger in der Wertschöpfungskette ist diese Version der Einigung deutlich abgeschwächter und trägt die Handschrift der vehementen Gegenwehr der Industrielobby. Und obwohl wir froh sind, dass die Vertragspflicht nicht komplett vom Tisch gewischt werden konnte, sehen wir schon jetzt die Gefahr, dass genau die Interessensvertreter der Ernährungsindustrie, die nun dafür gesorgt haben, dass die Vertragspflicht eher löchrig ausfällt, das später als Beweis dafür sehen, dass eine Vertragspflicht doch gar keine ausreichende Wirkung zeigt und daher entbehrlich ist“, erklärt BDM-Vorsitzender Karsten Hansen. „Wichtig ist daher eine schnelle Evaluierung der Wirksamkeit dieses Instruments, damit in Folge die nötigen Nachbesserungen vorgenommen werden können.“
Die Europäische Kommission legte ihren Legislativvorschlag zur Stärkung der Erzeugerposition im Dezember 2024 vor; der Rat beschloss sein Verhandlungsmandat im Mai 2025. Die nun erzielte Einigung vom 5. März 2026 ist vorläufig und muss noch von Rat und Parlament gebilligt sowie anschließend formal angenommen werden, teilt der BDM mit.

Lenz: dringend nachbessern

Der Vorstandsvorsitzende der MEG Milch Board Frank Lenz beurteilt die Vertragspflicht zwar positiv, zumal die Verträge inhaltlich verbessert wurden. Durch ihre Ausgestaltung sollen die wirtschaftlichen Bedingungen auf den Betrieben besser dargestellt werden, und die Preisbildung soll transparenter gestaltet werden.Allerdings kann nach Ansicht von Lenz das System nur im Sinne der Milcherzeuger und -erzeugerinnen funktionieren, wenn es keine Ausnahmen für Genossenschaften gibt. „Zwei Drittel der Milch werden in Deutschland an die Genossenschaftsmolkereien geliefert. Sie geben niedrige Milchauszahlungspreise vor. Daran orientieren sich alle anderen. Die Satzungen der Genossenschaften entsprechen in keinster Weise einem Vertrag, auch wenn das fälschlicherweise oft angenommen wird.“ Als positiven Aspekt wertet Lenz, dass die Satzungen dahingehend überprüft werden sollen, ob sie den Ansprüchen von Art. 148 genügen. Denn wenn die Regelung nicht für alle gilt, ist sie wirkungslos.

Deshalb fordert Lenz: „Hier muss dringend nachgebessert werden! Nur wenn Vertragspflicht für alle gilt, kann sich die wirtschaftliche Situation der Betriebe nachhaltig verbessern und Wettbewerb um die Milch eingeführt werden.“

Nick: Minister muss Vertragspflicht vollumfänglich umsetzen

Ophelia Nick beendet ihre Stellungnahme zu dem Trilog-Ergebnis mit einem Appell an die Vernunft des Ministers. „Stärkung der Landwirtinnen und Landwirte war das Ziel, Veggie-Bezeichnungs-Bürokratie haben wir bekommen. Die Aufgabe war klar und simpel. Die Reform der GMO sollte Landwirtinnen und Landwirte in der Lebensmittelkette stärken. Doch die Debatten haben sich in der irrsinnigen Diskussion um Bezeichnungsverbote verfangen, sodass der Fokus verloren gegangen ist – mehr Transparenz, Planungssicherheit und Marktmacht für Landwirtinnen und Landwirte gegenüber Lebensmittelkonzernen und Supermarktketten“, erklärt Nick.

Als Erfolg bewertet sie, „dass endlich eine grundsätzliche Vertragspflicht zwischen Landwirtschaft und Verarbeitung im Milchsektor gilt. Doch Mitgliedstaaten können von einigen Regelungen abweichen, die zu Lasten der Landwirtinnen und Landwirte wären. Ich fordere den Bundeslandwirtschaftsminister auf, die Vertragspflicht vollumfänglich für Deutschland umzusetzen.“

Gleichzeitig kritisiert sie, „dass Genossenschaften von der Vertragspflicht ausgenommen sind, wenngleich die schärferen Mitbestimmungsmöglichkeiten positiv zu bewerten sind. Ebenfalls negativ zu bewerten ist, dass andere Sektoren von der Vertragspflicht gänzlich ausgenommen werden können. Auch hier appelliere ich an die Vernunft des Ministers.“

Karsten Hansen, Frank Lenz und Ophelia Nick. Fotos: BDM; MEG Milch Board; Nick