Was bedeutet die EU-Entscheidung für eine Vertragspflicht für Bäuerinnen und Bauern?
Auf EU-Ebene wurde die EU-weite Vertragspflicht vor Lieferung eingeführt. Positiv ist, dass Länder mindestens für Milch die Vertragspflicht nicht umgehen können, allerdings sind im Prozess einige Abschwächungen vorgenommen worden – vor allem, weil in Deutschland der Deutsche Bauernverband vehement eine Vertragspflicht zu verhindern versucht. Ein Gespräch mit Elisabeth Waizenegger, Bio-Milchbäuerin im Allgäu und Mitglied im Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), und Elmar Hannen, Milchbauer in Nordrhein-Westfalen und Landesvorsitzender des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter (BDM).
Derzeit steigen die Preise und damit die Kosten eurer Produktionsmittel. Wie könnt ihr die höheren Kosten am Markt erwirtschaften?
Elmar Hannen: In der momentanen Situation können wir diese Preissteigerung nicht über unser Produkt weitergeben. Somit werden die Kostensteigerungen in der Kette nach unten weitergereicht. Und in dem momentanen System sehe ich auch keine Besserung für uns Betriebe. Die steigenden Energiepreise verteuern die Milchverarbeitung. Wenn Molkereien jetzt Verträge mit Revisionsklauseln – das heißt mit der Möglichkeit zu Veränderungen – hätten, dann könnten sie Anpassungen vornehmen. Verträge ohne solche Klauseln bedeuten wiederum: Die Kosten werden zu uns nach unten durchgereicht.
Funktioniert der Bio-Milchmarkt besser?
Elisabeth Waizenegger: Wir bekommen für unsere Bio-Milch noch einen hohen Milchpreis. Allerdings haben wir kaum Informationen über den Milchmarkt, etwa was Produktionsmengen betrifft. Das ist eine unsichere Situation und hindert viele Betriebe, auf Bio umzustellen. Denn, sollten die Mengen zu groß werden, dann kann der Preis ganz schnell wieder runtergehen. Außerdem ist die Differenz zwischen Bio- und konventioneller Milch aktuell sehr hoch. Analysten befürchten, dass allein deshalb der Lebensmitteleinzelhandel die Bio-Preise bei den anstehenden Verhandlungen drücken wird.
Auf EU-Ebene wurde die Vertragspflicht beschlossen. Mindestens für Milch wird sie eingeführt. Inwiefern können Verträge eure Situation ändern?
Hannen: Es wird darauf ankommen, wie Verträge ausgestaltet sind. Wir haben mit der neuen Vertragspflicht ein Werkzeug an die Hand bekommen, das wir mit Leben füllen können und aus meiner Sicht auch müssen.
Waizenegger: Verträge sind nichts weiter als ein Element zur Planbarkeit. Jeder Unternehmer plant sinnvollerweise, bevor er produziert. In der momentanen Situation haben die Betriebe jedoch nur ihre individuellen betrieblichen Zahlen, aber keine Daten zum Gesamtmarkt, die sie für betriebliche Entscheidungen im Voraus nutzen können. Ich kann als Milcherzeuger oder -erzeugerin überhaupt nicht agieren, weil ich nicht weiß, wohin. Mit Verträgen hätte ich mehr Planbarkeit, auch mehr Gestaltungsspielraum, und ich kann Verantwortung übernehmen. Würden Verträge dann noch konsequent für die gesamte Milch umgesetzt, dann hätten wir diese Planbarkeit sogar für den gesamten Milchmarkt in Deutschland.
Muss jeder Betrieb einen Vertrag mit seiner Molkerei einzeln abschließen?
Hannen: Es muss und sollte kein Betrieb alleine einen Vertrag mit seiner Molkerei machen. Entweder sind Verträge über Erzeugergemeinschaften zu schließen oder über Liefergemeinschaften, wenn Bäuerinnen und Bauern bei einer genossenschaftlichen Molkerei sind. Es ist entscheidend, immer als Gruppe aufzutreten, weil dann auch die bereitzustellende Milch ziemlich punktgenau innerhalb einer Gemeinschaft saldiert werden kann. Es müssen quartalsweise Gespräche über die Anpassung der Kosten geführt werden. Wir sind gut vorbereitet, wenn ich sehe, wie viele Erzeugerorganisationen es beispielsweise in Bayern gibt. Mit der Vertragspflicht bekommen sie nun noch mehr Möglichkeiten an die Hand.
Waizenegger: Ich sehe auch eine Chance darin, dass Beteiligte reden und verhandeln müssen und Molkereien und Betriebe sich auf Augenhöhe begegnen. Im Moment beruht alles auf Freiwilligkeit. Es ist wichtig, dass jetzt die EU-weite Verpflichtung zu Verträgen da ist, das stärkt die Position der Erzeuger- und Liefergemeinschaften.
Hannen: Die Sprecher der Erzeuger- und Liefergemeinschaften haben eine wahnsinnig hohe Verantwortung, können aber demokratisch über ihre Mitglieder ihre Positionen abstimmen lassen. Der erste Effekt wird sein, was brauchen wir, um langfristig Kostendeckung und Gewinnaufschläge zu erzielen. Das ist dann Verhandlungsgegenstand.
Kritiker bringen vor, Verträge würden zu niedrigeren Erzeugerpreisen führen.
Hannen: Damit ist eine Studie gemeint, die besagt, dass Molkereien bei Festpreisen mit Preisabschlägen ihr Risiko absichern müssen, weil die Menge nicht planbar sei. In der Realität erreichen Milcherzeugergemeinschaften schon jetzt mit einer Saldierung fast punktgenaue Milchmengen. Außerdem ist jeder große Vertrag, den die Molkereien mit ihren Abnehmern machen, also mit dem Einzelhandel oder Verarbeitern, bereits umfangreich anderweitig versichert.
Was gehört in einen Vertrag rein?
Hannen: Angebot und Menge bestimmen den Preis. Trotzdem muss in einem Vertrag viel mehr geregelt werden. Zentral sind Revisionsklauseln, damit bei unvorhergesehenen neuen Situationen Gespräche zur Lösung geführt werden können. Dann wird auch deutlich, was geht und was nicht geht. Utopische Preise können nicht verlangt und durchgesetzt werden. Aber eine verbrauchsangepasste Erzeugung kann umgesetzt werden, also wie viel Milch setzt die Molkerei ab, wie viel liefert eine Liefergemeinschaft und wie bekommt die Liefergemeinschaft die passende Menge hin. Kündigungsfristen sind wichtig, vor allem als Druckmittel. Die Erfahrungen aus Frankreich zeigen das deutlich. Wenn zu wenig auf die Belange der Betriebe eingegangen wird, wird schon mal mit Kündigung gedroht.
Die Genossenschaften haben lange Kündigungsfristen und sollen bei der Vertragspflicht nicht so scharf eingebunden werden. Bringt das dann überhaupt was?
Hannen: Genossenschaften sind angehalten, ihre Satzungen mindestens hinsichtlich demokratischer Entscheidungsprozesse bei der Preisbildung umzubauen. Vertreterversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat treffen sich alle drei Monate, um die Geschäftssituation zu besprechen. Die Vertreterversammlung muss darauf achten, dass der Preis nicht unter Erzeugungskosten fällt. Sollte der Milchmarkt das nicht hergeben, müssten Produktionsmengen nach unten korrigiert werden.
Waizenegger: Diese Korrekturen sind in beiden Richtungen vorstellbar, also nach unten und nach oben. Das gibt auch den Molkereien Sicherheit und eine Flexibilität.
Weitere Kritik an der Vertragspflicht ist der vermeintlich hohe Bürokratieaufwand für die Betriebe ...
Hannen: Das Beste, was beide, also Molkereien und Betriebe, erreichen können, ist ein stabiles und planbares Einkommen, sowohl für Molkereien als auch für Produktionsstätten und für uns Landwirte. Gespräche laufen über die Vertreter der Erzeugergemeinschaften oder über Vertreterversammlungen, die Mitglieder müssen ihr Votum abgeben. Ich verstehe nicht, wo man da Bürokratie sucht.
Waizenegger: Viele Abläufe gibt es doch schon, die werden jetzt nur verpflichtend. Für viele Betriebe wird es ungewohnt sein, Verantwortung für die produzierten Mengen zu übernehmen. Aber wir müssen es doch als Chance sehen, dies wieder tun zu können. Das bedeutet Selbstwirksamkeit für uns.
Vielen Dank für das Gespräch!
