„Um die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zu vereinfachen und die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte zu steigern, legt die Europäische Kommission heute ein umfangreiches Maßnahmenpaket vor“, heißt es in einer Mitteilung der Kommission vom Mittwoch. Dieses Vereinfachungspaket hat, wie nicht anders zu erwarten, unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Während der neue Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer das Paket begrüßt und auch die Bio-Branche sich in erster Linie zufrieden zeigt, sehen der Bauernverband, der grüne EU-Abgeordnete Martin Häusling und die grüne Bundestagsabgeordnete Ophelia Nick positive und negative Punkte in dem Paket. Deutliche Kritik kommt von Naturschutzverbänden.
Rainer: "Der Schreibtisch darf nicht die wichtigste Ackerfläche sein"
Zu den Vereinfachungsvorschlägen erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer: "Wer Tiere versorgt und Felder bestellt, braucht Freiräume statt Formulare. Die bürokratischen Anforderungen und die Komplexität der Vorschriften in der GAP haben in den vergangenen Jahren ein Maß erreicht, das für viele Betriebe kaum noch zu bewältigen ist. Hier braucht es dringend eine Kurskorrektur. Ich bin froh, dass die EU-Kommission dieses Ziel teilt und begrüße die umfangreichen Vereinfachungsvorschläge.“
Das Paket der Kommission ist seiner Ansicht nach eine solide Grundlage für die anstehenden Verhandlungen im Rat und im Europäischen Parlament. „Wir werden in den Beratungen mit Nachdruck für eine GAP eintreten, die näher an der Realität der Höfe dran ist – bürokratieärmer, praxistauglicher und zukunftsfähig. Und wir werden Tempo in Brüssel machen: Unser Ziel ist, noch in diesem Jahr für Vereinfachungen zu sorgen, die auch spürbar sind. Der Schreibtisch darf nicht die wichtigste Ackerfläche für unsere Landwirtinnen und Landwirte sein,“ so Rainer.
Bioland: Leistungen der Bio-Betriebe werden honoriert
„Die Gemeinsame EU-Agrarpolitik soll endlich einfacher werden, zumindest in einigen Punkten“, heißt es bei Bioland. Unter anderem sollen Bio-Betriebe bei den „GLÖZ-Standards“, also Anforderungen für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen, weitgehend automatisch anerkannt werden. Bioland fordert das nach eigenen Worten bereits seit vielen Jahren und hat sich immer wieder mit viel Nachdruck für diese wichtige Vereinfachung eingesetzt. Bio-Betriebe hielten sich bereits an die strengen Bewirtschaftungsregeln der EU-Öko-Verordnung und würden darauf jährlich kontrolliert. Auch der europäische Dachverband IFOAM Organics Europe habe sich auf EU-Ebene für einfachere und klarere Regelungen für Öko-Betriebe eingesetzt.
„Wir begrüßen ausdrücklich das Vorhaben der EU, Bio-Betriebe bei bestimmten GLÖZ-Standards wieder als konform anzuerkennen. Damit wird honoriert, wie viel die ökologischen Landwirtinnen und Landwirte mit ihrem besonders nachhaltigen Anbausystem für Umwelt und Natur leisten“, kommentiert Gerald Wehde, Geschäftsleiter Agrarpolitik und Kommunikation bei Bioland. „Zudem ergibt sich eine spürbare Vereinfachung für die Bewirtschaftung nach den strengen Bio-Regeln, die gerade zum jetzigen Zeitpunkt besonders wichtig ist. Denn aktuell gibt es eine Zurückhaltung bei der Bio-Umstellung, der man mit solchen Maßnahmen etwas entgegensetzt.”
Dem Entlastungspaket der EU-Kommission müssen auch die Agrarminister der EU-Mitgliedsstaaten noch zustimmen, bevor es seinen Weg in die Umsetzung findet. Gerald Wehde: „Noch frisch im Amt kann der neue Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer mit seiner Zustimmung zum Entlastungspaket mit dazu beitragen, dass es künftig einfacher wird, nachhaltig zu wirtschaften. Diese Chance sollte er sich nicht entgehen lassen. Schließlich wird auch im Koalitionsvertrag der Abbau von Hindernissen für den Ökolandbau zugesagt.“
BÖLW: Trägt dazu bei, 25%-Öko-Ziel zu erreichen
Ähnlich äußert sich der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Er begrüßt, dass EU-Agrarkommissar Christophe Hansen die umfassenden Umweltleistungen von Bio-Höfen wieder anerkennen will. Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des Bio-Spitzenverbands BÖLW, kommentiert: „Agrarkommissar Christophe Hansen gibt ein richtiges Signal! Höfe, die nach den strengen Umweltauflagen der EU-Öko-Verordnung wirtschaften, sollten nicht zusätzlich Auflagen erfüllen müssen, die für die konventionelle Wirtschaftsweise konzipiert wurden. Diese seit 2022 verlangte Nachweispflicht haben für Bio-Höfe deutlich mehr Bürokratie bedeutet – ohne Gewinn für die Umwelt. Dieses Signal ermutigt zur Umstellung auf Bio und trägt somit dazu bei, dass die EU ihr 25-Prozent-Ökolandbau-Ziel erreicht. Das hilft, die Biodiversität und die Gewässer zu schützen, und macht unser Ernährungssystem sicherer. So richtig es ist, bei Bio doppelte Auflagen abzubauen, so kritisch ist es, dass die Agrar-Umweltauflagen insgesamt gemindert werden sollen. Die jährlichen Schäden durch die Landwirtschaft in Höhe von 90 Milliarden Euro allein in Deutschland werden weiter steigen.“
Bereits von 2014 bis 2021 wurde die Öko-Bewirtschaftung als umfassende Umweltleistung anerkannt unter dem Titel „green by definition“. Bestimmte Basis-Auflagen, um die Agrarförderung zu erhalten, galten von Bio-Höfen als erfüllt. Dieses Prinzip soll nun wieder eingeführt werden, so der BÖLW.
DBV: Ansätze sind ausbaufähig
Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, sieht im angekündigten GAP-Vereinfachungspaket der EU-Kommission erste positive Ansätze für die dringend benötigte Entlastung der landwirtschaftlichen Betriebe. „Wir begrüßen, dass Biobetriebe künftig weitgehend von den GLÖZ-Auflagen befreit werden sollen. Diese Entlastung muss jedoch klassisch wirtschaftende Betriebe einbeziehen. Überzogene Standards und Detailregulierungen müssen in der Breite der Praxis zurückgenommen werden. Dazu gehört insbesondere eine EU-rechtliche Rücknahme von Genehmigungs- und Anzeigeverpflichtungen beim Dauergrünlanderhalt (GLÖZ 1) sowie eine simple wie praxistaugliche Stichtagsregelung zum Schutz von produktivem Ackerland.“
Völlig unzureichend ist aus Sicht des DBV, dass die soziale Konditionalität nicht zur Disposition gestellt wird – obwohl sie Betriebe mit Fremdarbeitskräften erheblich belastet und in ihrer jetzigen Form praxisfern ist. Die Streichung der sozialen Konditionalität ist eine klare Vereinfachungsforderung in Richtung EU. Diese Forderung haben zuletzt auch die Bundesländer in ihren Forderungskatalogen zur Weiterentwicklung der GAP deutlich gemacht.
Positiv zu bewerten sind nach Ansicht des DBV unter anderem die geplante Förderung von Investitionen junger Landwirtinnen und Landwirte, die Einführung pauschaler Förderinstrumente für kleinere Betriebe sowie die Reduzierung der Vor-Ort-Kontrollen – sie gehen in die richtige Richtung. Klar sei jedoch: Erleichterungen für kleinere Betriebe müssen uneingeschränkt auch für größere Betriebe gelten.
„Eine Vereinfachung der GAP muss bei den Landwirten ankommen – nicht nur bei der Verwaltung. Bei der finalen Ausgestaltung des Pakets und bei den weiteren geplanten Vereinfachungspaketen muss deutlich nachgeschärft und ergänzt werden. Unser Ziel bleibt eine praxistaugliche, schlanke GAP, die den Betrieben wieder mehr Luft zum Arbeiten lässt“, so DBV-Generalsekretär Krüsken.
Häusling: GAP-Reformen am Fließband statt echter Zukunftsausrichtung
Heute hat EU-Agrarkommissar Hansen ein "Vereinfachungs-Paket" für die Landwirtschaft vorgestellt. Martin Häusling, Mitglied im Agrar-, Gesundheits- und Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, kommentiert: "Vereinfachung ist sinnvoll – darf aber keinen umweltpolitischen Kahlschlag bedeuten. Es ist möglich, Verwaltungsaufwand zu reduzieren, ohne zentrale Umweltziele zu schleifen. Das heute vorgestellte „Vereinfachungspaket“ ist bereits die sechste Reform der GAP seit 2021 – wieder ohne Folgenabschätzung, wieder mit tiefgreifenden Änderungen. Einige der Vereinfachungen sind sinnvoll, andere problematisch. So ist eine Verdopplung des Anteils von zurückgenommenem Dauergrünland ein schlechtes Signal für Klima-, Umwelt- und Wasserschutz, denn Grünland ist wichtiger CO2-Speicher, Artenvielfalts-Hotspot und Ort für Grundwasserneubildung. Auch beim Gewässerschutz dürfen keine Abstriche gemacht werden. Außerdem stellt sich zwei Monate vor der Vorstellung der Legislativvorschläge für die kommende GAP-Periode ab 2028 die Frage: Warum investieren wir so viel Zeit in aufwändige Reformprozesse, wenn sie von der Kommission mit einem Federstrich überholt werden? Der ständige Kurswechsel der Kommission untergräbt das Vertrauen zwischen den EU-Institutionen und erschwert die Arbeit für Landwirtinnen und Landwirte in ganz Europa. Denn Verlässlichkeit ist für die landwirtschaftlichen Betriebe essenziell. Wenn sich die Regeln ständig ändern, gefährdet das ihre Planungssicherheit – und die Glaubwürdigkeit europäischer Agrarpolitik als solcher."
Gerade angesichts der Diskussionen um den zukünftigen EU-Haushalt und die Mittelverteilung für die großen Zukunftsherausforderungen werde eine ehrliche, transparente Reformdebatte und keine Stückwerk-Politik auf Zuruf gebraucht. "Eine weitere Abkehr von Klima- und Umweltzielen des Green Deals und der Farm to Fork Strategie darf es nicht geben. Änderungen der GAP, auf die ein Drittel aller EU-Gelder entfallen, müssen weiterhin auf den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen als essenzielle öffentliche Leistung ausgerichtet sein. Alles andere widerspricht sämtlichen Empfehlungen von Klima- und Umweltexperten,“ so Häusling.
Nick: Licht und Schatten im GAP-Vereinfachungspaket
Ophelia Nick, Bundestagsabgeordnete und Sprecherin für Landwirtschaftspolitik der Grünen Bundestagsfraktion sieht Licht und Schatten in dem Paket, die EU baue Bürokratie ab, die Umwelt zahle den Preis. „Die EU will die GAP vereinfachen und Bürokratie abbauen. An sich ist das ein gutes Vorhaben und gerade für die Bio-Landwirte, die die Grundanforderungen der GAP als ökologisch wirtschaftende Betriebe ohnehin schon erfüllen, längst überfällig. Bürokratieabbau im großen Stil ist aber viel zu oft einfach nur Standardabbau. Auch dieses Vereinfachungspaket wird höchstwahrscheinlich dazu führen, dass viele Umweltvorgaben rückabgewickelt werden, ohne dass neue Anreize für umweltschonendes Wirtschaften gesetzt werden“, sagt Nick.
Dabei habe EU-Agrarkommissar Hansen in seiner Vision eigentlich angekündigt, in der GAP nach 2027 vor allem auf Anreize für Umweltschutz zu setzen. Dass es diese nun nicht einmal in das Vereinfachungspaket geschafft haben, sei kein gutes Omen für die neue GAP. Denn es werde jetzt noch unwahrscheinlicher, dass die gestrichenen Umweltregelungen dort wieder aufgenommen werden.
„Wie Bürokratieabbau geht, ohne drastisch Umweltstandards abzubauen, muss die EU-Kommission scheinbar noch herausfinden. Am Ende steht die Umwelt als Verliererin da und damit auch die Landwirtschaft, die auf eine gesunde Umwelt angewiesen ist. Und das ist nicht hinzunehmen. Die Kommission muss hier dringend nachbessern,“ so Nick.
NABU: Das ist keine Vereinfachung, sondern ein Rückbau
Mit Blick auf das Vereinfachungspaket warnt der NABU: Die geplanten Änderungen schwächen zentrale Umweltstandards – ohne dafür neue Anreize zu bieten – und gefährden so die Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft.
„In Zeiten knapper öffentlicher Kassen ist es unverantwortlich, Agrargelder weiterhin pauschal zu verteilen, während wichtige Umweltstandards abgebaut werden“, kritisiert Raphael Weyland, NABU-Büroleiter in Brüssel. „Agrarsubventionen stehen heute stärker im Wettbewerb um begrenzte EU-Mittel – umso wichtiger ist eine effektive, naturverträgliche Förderung, die klar benennt, wie und wo künftig in Klima- und Naturschutz investiert werden soll.”
Der NABU sieht in dem Vorschlag der Kommission einen gefährlichen Widerspruch: „Natürlich braucht es mehr Anreize, damit die Landwirtschaft naturverträglicher wird – aber was die Kommission hier vorschlägt, ist ein reiner Abbau von Standards, ohne tragfähige Alternativen. Das ist keine Vereinfachung, das ist Rückbau“, so Weyland weiter.
Konkret sieht das Paket Ausnahmen bei den sogenannten GLÖZ-Standards (Gute landwirtschaftliche und ökologische Bedingungen) vor. Besonders gravierend: Beim Dauergrünland (GLÖZ 1) soll der erlaubte Umbruchanteil steigen, ökologische Betriebe wären sogar ganz ausgenommen. Damit werden zentrale Schutzmaßnahmen für artenreiches Grünland und den Klimaschutz geschwächt. Zudem soll die Verknüpfung zwischen EU-Umweltrecht und Agrarpolitik aufgehoben werden.
Eine aktuelle Studie von BirdLife Europe („Protecting Farmers by Protecting Nature“, Mai 2025) belegt: Der ökologische Zustand der Agrarlandschaften verschlechtert sich weiter – mit messbaren Folgen für Erträge, Wasserhaushalt und die Anpassungsfähigkeit an Extremwetter.
„Zukunftsfähige Landwirtschaft geht nicht ohne den Schutz der Natur. Jetzt ist politisches Rückgrat gefragt – auch vom neuen Bundeslandwirtschaftsminister. Er muss sich in Brüssel klar für eine Agrarpolitik einsetzen, die Natur schützt und damit die Existenzgrundlagen der Landwirt*innen langfristig sichert“, fordert Weyland.
DNR: Erneute Abkehr von etablierten Umweltstandards verschärft Klima- und Biodiversitätskrise
Anlässlich der Veröffentlichung des Pakets der EU-Kommission zu „Vereinfachungen“ in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) kommentiert DNR-Geschäftsführer Florian Schöne: „Wir erleben ein fatales Déjà-vu. Mit den neuen Vorschlägen der EU-Kommission drohen weitere Rückschritte zu Lasten der Natur. Erneut will die Kommission unter dem Deckmantel der „Vereinfachung“ weitere Mindestanforderungen zum Schutz der Umwelt schleifen. Die massive Abschwächung der Vorgaben zum Erhalt von Dauergrünland hätte absehbar gravierende Folgen für Artenvielfalt und Klimaschutz. Mit dem Freifahrtschein für die Mitgliedstaaten, mehr Grünland umbrechen zu können, gefährdet die Kommission wertvolle Lebensräume und die Kohlenstoffspeicherung in Böden.
Dass zusätzlich auch der Beitrag der GAP zu bestehender Umweltgesetzgebung gestrichen werden soll, verkennt die Herausforderungen des Agrarsektors in der Klima- und Biodiversitätskrise. Anstatt Umweltstandards bei der Verteilung öffentlicher Mittel aufzuweichen, müssen die Leistungen der Betriebe im Umwelt-, Klima- und Tierschutz endlich gezielter entlohnt sowie die entsprechenden Budgets deutlich angehoben werden. Verbesserte Anreize durch gut bezahlte und wirksame Umweltmaßnahmen weiter auszubauen, entspricht auch dem breiten Konsens des Strategischen Dialogs zur Zukunft der EU-Landwirtschaft und den Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft.“
Am 14. Mai veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Vorschläge zur Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Bereits am 7. Mai hat die Verbände-Plattform zur GAP eine gemeinsame Stellungnahme zum MFR und zur EU-Vision zur Landwirtschaft herausgegeben, in der die beteiligten Verbände aus Landwirtschaft, Umwelt-, Natur-, Klima-, Verbraucher- und Tierschutz sowie der Entwicklungszusammenarbeit auf die nötigen Erfordernisse zur Verbesserung der GAP hinweisen. Zu den zentralen Forderungen der Verbände-Plattform zählt die Verwendung der öffentlichen GAP-Gelder im Sinne des Umwelt-, Klima- und Tierschutzes, die Erhöhung der Budgets für Öko-Regelungen und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) sowie die Beibehaltung zentraler Mindeststandards (Konditionalität).
