GAP-Ausrichtung für Artenvielfalt unverzichtbar

„Wir haben nicht das Ziel des Volksbegehrens kritisiert, aber den Weg dorthin. Es gibt viele gute Vorschläge im Gesetzentwurf des Volksbegehrens, wir müssen aber einen geeigneten Weg finden, um das Ziel – mehr Artenschutz – auch wirklich zu erreichen“, erklärt die bayrische Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Michaela Kaniber (CSU) im Interview mit topagrar mit Blick auf das erfolgreiche Volksbegehren „Rettet die Bienen“. Gemeinsam mit dem Runden Tisch will die Staatsregierung jetzt „etwas sehr Gutes aus dem Volksbegehren machen, das vielleicht auch wegweisend für andere Länder werden kann“ und so „Bayern seiner Vorreiterrolle in der Agrarpolitik und beim Natur-, Umwelt- und Klimaschutz gleichermaßen mehr als gerecht wird“. Schwierig wird es nach Ansicht der Ministerin, wenn ein Gesetz ganz konkrete Verbote und Auflagen vorsehe, denn dann seien die Möglichkeiten von Förderung oder Ausgleichszahlungen deutlich reduziert oder sogar verwehrt. „Wenn es um Beihilfen geht, spielt Brüssel immer eine große Rolle. Das ist ja der Grund, warum wir auf das Prinzip Freiwilligkeit setzen. Nur dann steht die Tür für Fördermaßnahmen weit offen“, so die Ministerin. Für Elisabeth Waizenegger, Milchbäuerin im Allgäu und Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), werden eher „eindimensionale“ Ansätze wie Verbote, Fristen, Stichtage etc. nicht ausreichen, um mehr Artenschutz und Artenvielfalt zu erhalten. Dazu seien die Herausforderungen, die natürlichen Voraussetzungen oder einfach die Höfe zu vielfältig. „Im Vertragsnaturschutz und in den Agrarumweltprogrammen wird es notwendig sein, stärker als bisher schon auf flexible Programme bzw. Programmbausteine zu setzen, um noch mehr Betriebe anzusprechen bzw. es mehr Betrieben zu ermöglichen, teilzunehmen“, schreibt die Milchbäuerin in der Unabhängigen Bauernstimme. Bisher würden sich viele Maßnahmen auf „Flächen mit naturschutzfachlichem Wert“ oder eine bestimmte Gebietskulisse beschränken. In Zukunft müsse es noch mehr Maßnahmen geben, die „in der Fläche“ wirksam werden können und im Idealfall sogar betriebsindividuell „maßgeschneiderte“ Lösungen möglich machen. Auch sei zu prüfen, ob eine Art Wahlpflichtsystem möglich ist, bei dem jeder Betrieb verpflichtet wird, Maßnahmen durchzuführen, die er aber nach seinen betrieblichen Möglichkeiten auswählen kann. „Das wird es nicht zum Nulltarif geben können: Mehr naturschutzfachliche Beratung für die Betriebe wird nötig sein, und die Bäuerinnen und Bauern, die Leistungen erbringen, müssen angemessen entlohnt werden“, so Waizenegger. Eine entsprechende Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU ist für die Milchbäuerin „unabdingbar“, um die Bemühungen für die Artenvielfalt auf Ebene der Regionen, Länder oder Mitgliedsstaaten zu unterstützen. Die Gelegenheit zum Einstieg wäre momentan günstig wie noch nie: Die Vorschläge der Kommission zur GAP 2020 ermöglichen es unter dem Begriff „Eco-Schemes“, in der ersten Säule gesellschaftlich erwünschte, ökologische Leistungen zu honorieren. Kriterien wie z. B. Schlaggröße, Fruchtfolge, Landschaftselemente, Verzicht auf synthetische Düngung oder Pflanzenschutzmittel, wie sie auch im Punktemodell der AbL aufgeführt sind, wären in dieses Schema gut einzupassen. „Wenn alle Beteiligten, also Politik, Landwirtschaft und Naturschutz, bereit wären zu Veränderungen, aber auch zu Kompromissen, dann könnte eine 'runde Sache' herauskommen, nicht nur für den Artenschutz und für die Artenvielfalt, sondern besonders auch für uns Bäuerinnen und Bauern – und für die ganze Gesellschaft“, erklärt Elisabeth Waizenegger abschließend.
03.03.2019
Von: FebL/PM

Von der ARD-tagesschau auf dem Weg zum ersten Runden Tisch in Bayern "erwischt". Foto: tagesschau