Umfassender Bienenschutz in ganz Europa

Die beiden grünen Europa-Politiker Maria Heubuch und Martin Häusling haben sich heute in einem offenen Brief, der auch von Vertretern anderer Parteien wie beispielsweise der SPD-Europaabgeordneten Maria Noichl unterzeichnet wurde, an Bundeskanzlerin Merkel, Landwirtschaftsministerin Klöckner und Umweltministerin Schulze und die Bundesregierung gewandt und sie zum Handeln beim Bienenschutz aufgefordert. Anlass ist der Vorschlag der EU-Kommission, die Bienenleitlinien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zur Zulassung von Pestiziden abzuschwächen. Damit würden bienenschädliche Pestizide am Markt bleiben oder neu zugelassen werden. „Trotz der erschreckenden Berichte über das Insektensterben scheinen die EU-Kommission und einige Mitgliedsstaaten den dringend nötigen Bienenschutz verzögern und abschwächen zu wollen. Als Bäuerin und Umweltschützerin macht mich das fassungslos. Mehr als 80% unserer Kulturpflanzen hängen von der Bestäubung durch Insekten ab. Potentiell bienenschädliche Pestizide müssen nach den strengsten Sicherheitsstandards bewertet werden. Die Bundesregierung muss sich im zuständigen EU-Ausschuss für effektiven Bienenschutz und die Annahme der Bienenleitlinien in ihrer ursprünglichen Fassung einsetzen", kommentiert Maria Heubuch, Mitglied im Landwirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments. Sollte der Vorschlag der EU-Kommission angenommen werden, würde dies nach Ansicht von Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen und Mitglied im Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments die Anwendung der Bienenleitlinien und damit der modernsten Sicherheitsstandards für Pestizide behindern, statt sie voranzutreiben. „Bienen und Wildinsekten wären über weitere Jahre den Auswirkungen insektenschädlicher Pestizide ausgesetzt. Dies können wir uns angesichts der dramatischen Lage der bestäubenden Insekten nicht leisten‘, so Häusling. Zum Hintergrund schreiben die grünen Abgeordneten:
Im Mai 2018 traf die Europäische Kommission mit dem Verbot von drei Neonicotinoiden (Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam) eine beispielhafte Entscheidung. Die Entscheidung beruhte auf einer eingehenden Bewertung der Risiken dieser Pestizide für Bienen, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf Grundlage ihrer Bienenleitlinien durchgeführt wurde. Die EFSA hat diese Leitlinien im Jahr 2013 verabschiedet. Obwohl sie als die umfassendste wissenschaftliche Referenz zur Bewertung der Auswirkungen von Pestiziden auf Bestäuber angesehen werden, wurden sie von den Regierungen der Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (PAFF-Ausschuss) noch nicht förmlich angenommen. Daher wird der EFSA-Leitfaden bei der EU-Risikobewertung von Pestiziden, einschließlich anderer Neonicotinoide, noch immer nicht einheitlich angewandt. Einige EU-Länder befürworten das Neonicotinoid-Verbot zwar öffentlich, lehnen die Ausdehnung derselben Prüfstandards auf andere Pestizide jedoch ab. Die Europäische Kommission hat den EU-Regierungen in der letzten Sitzung des PAFF-Ausschusses vom 24. und 25. Januar 2019 vorgeschlagen, nur einen sehr kleinen Teil der EFSA-Bienenleitlinien bei EU-Risikobewertungen von Pestiziden anzuwenden. Geht es nach dem Willen der EU-Kommission, so sollen die anderen Teile der Leitlinien von der EFSA überarbeitet werden. Das würde dazu führen, dass wichtige Aspekte wie die chronische Toxizität und Risiken für Wildbienen ignoriert würden, bis die EFSA einen neuen Leitfaden vorlegt. Außerdem sollen Fristen aufgehoben werden, bis zu welchen die EU alle Pestizide auf potenzielle Risiken für Wildbienen bewerten müsste. Der zuständige Ausschuss der EU-Mitgliedsländer tagt am 21.-22. März.