BMEL plant höhere Umschichtung der EU-Agrargelder

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) plant eine höhere Umschichtung von den Direktzahlungen der 1. Säule hin zu den Agrarumweltprogrammen in der 2. Säule. „Über den Umschichtungssatz für 2020 findet zurzeit eine Ressortabstimmung statt. Er wird ein höherer sein“, hat das BMEL auf Anfrage von top agrar mitgeteilt. Einen konkreten Prozentsatz will das BMEL laut top agrar noch nicht nennen und es gebe auch noch keinen Termin für die Abstimmung darüber im Bundeskabinett. Noch im Mai hatte das BMEL bei der Vorlage des Entwurfs zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes vorgeschlagen, auch im Jahr 2020 wie schon in den Jahren zuvor lediglich 4,5 % der EU-Direktzahlungen statt der laut EU möglichen 15% umzuschichten. Soll jetzt doch ein höherer Prozentsatz umgeschichtet werden, muss die Regelung bis spätestens Ende September stehen, um 2020 wirksam zu werden. Eine erneute Befragung der Bundesländer plant das BMEL laut top agrar nicht und die neue Regelung soll auch nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat sein, der im März eine Erhöhung der Umschichtung auf 6% gefordert hatte. Der Bundestag muss allerdings noch darüber abstimmen. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft und auch Umweltschutzverbände wie der BUND fordern seit langem eine Umschichtung der Mittel zielgerichtet zugunsten von Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, Tierwohlförderung und Existenzgründung. Erst kürzlich hatte auch die SPD noch einmal ihre Forderung nach einer Umschichtung in Höhe der möglichen 15% erhoben. CDU und CSU haben eine höhere Umschichtung bisher abgelehnt wie auch der Bauernverband. Beobachter gehen davon aus, dass die jetzt geplante höhere Umschichtung der Preis sein könnte, den das BMEL für die Zustimmung der SPD-Ministerien zum Tierwohl-Label zahlen muss.