EU-Kommission verklagt Deutschland wegen mangelnder Umsetzung der Habitat-Richtlinie

Die EU-Kommission hat beschlossen, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil das Land seine Verpflichtungen im Rahmen der Habitat-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie; FFH-Richtlinie) zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Richtlinie 92/43/EWG) nicht eingehalten hat. Gemäß der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten besondere Schutzgebiete ausweisen und gebietsspezifische Erhaltungsziele sowie entsprechende Erhaltungsmaßnahmen festlegen, um einen günstigen Erhaltungszustand der dortigen Arten und Lebensräume zu erhalten oder wiederherzustellen. Sowohl im europäischen Grünen Deal als auch in der EU-Biodiversitätsstrategie wird darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass die EU dem Verlust an biologischer Vielfalt Einhalt gebietet, indem sie die Biodiversität schützt und wiederherstellt. Frist vor mehr als zehn Jahren abgelaufen
„Die Frist für die Vollendung der notwendigen Maßnahmen für alle Gebiete in Deutschland ist in einigen Fällen vor mehr als zehn Jahren abgelaufen“, teilt die Kommission mit. Sie habe Deutschland 2015 ein Aufforderungsschreiben zur Umsetzung übermittelt. Nach eingehender Diskussion mit den deutschen Behörden habe sie im Jahr 2019 ein ergänzendes Aufforderungsschreiben übermittelt, gefolgt von einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Februar 2020. „Den jüngsten Informationen der Behörden zufolge hat Deutschland eine bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen“, so die Kommission. Außerdem ist die Kommission der Auffassung, dass die für die einzelnen Gebiete in Deutschland festgelegten Erhaltungsziele nicht hinreichend quantifiziert und messbar sind und dass sie keine ausreichende Berichterstattung ermöglichen. Schließlich geht die Kommission davon aus, dass es in allen Bundesländern und auf Bundesebene allgemeine und anhaltende Praxis war, für alle 4606 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung keine hinreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festzulegen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Wirksamkeit der zu ergriffenen Erhaltungsmaßnahmen. Daher jetzt die Klage. BUND: Entscheidung "überfällig"
Dieses Vertragsverletzungsverfahren ist nach Ansicht des BUND überfällig. "Der Beschluss der EU-Kommission Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen, ist überfällig. In einigen Fällen hat Deutschland seit einem Jahrzehnt nicht geliefert. Die Bundesländer und die Bundesregierung schaffen es nicht Gebiete auszuweisen, die für europäischen Naturschutz besonders wichtig sind. Wichtige Lebensräume für wildlebende Pflanzen und Tiere werden nicht so unterhalten, dass sie in einem guten ökologischen Zustand sind. Es ist ein Armutszeugnis, Bund und Länder verklagen zu müssen, um die Verträge einzuhalten. Tausende Ehrenamtliche widmen sich in ihrer Freizeit dem Schutz und der Pflege von Naturschutzgebieten. Ohne sie sähe die Naturschutzbilanz Deutschlands noch düsterer aus“, kommentiert der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt: Die unterfinanzierten staatlichen Naturschutzstellen in den Ländern bräuchten endlich eine ausreichende Finanzierung. „Hoffentlich rüttelt die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof die Politik wach. Es wäre sinnvoller Naturschutz ausreichend zu fördern, statt Strafen zu zahlen", so der BUND-Vorsitzende.
22.02.2021
Von: FebL/PM

Die EU-Kommission hat Deutschland wegen mangelnder Umsetzung der Habitat-Richtlinie verklagt. Foto: FebL