Die Europäische Kommission hat beschlossen, Belgien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil es in der flämischen Region keine ausreichenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Nitratbelastung gemäß der Nitratrichtlinie (Richtlinie 91/676/EWG des Rates) ergriffen hat. Ebenfalls beschlossen wurde eine Klage gegen Frankreich, weil das Land die in der Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184) festgelegte maximale Nitratkonzentration im Trinkwasser nicht einhält. Gegen die Niederlande, Österreich und Slowenien hat sie Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil die Länder die Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) nicht einhalten. Vertragsverletzungsverfahren gehören zum Handwerkzeug der Kommission und sind keine Seltenheit. In einer aktuellen Karte der Kommission (siehe nebenstehend) sind die gesamten aktiven Verfahren in unterschiedlichsten Themenbereichen aufgeführt – mit Deutschland im Mittelfeld der Verfahrensanzahl.
Belgien: Verschmutzung übermäßig hoch
Zur Klageerhebung gegen Belgien teilt die Kommission mit: In den letzten Jahren hat sich die Verschmutzung von Grund- und Oberflächengewässern in der flämischen Region erheblich verschlimmert, sodass diese zu den am stärksten verschmutzten Gewässern in der Europäischen Union gehören. Aus Berichten der flämischen Behörden geht eindeutig hervor, dass die aufeinanderfolgenden flämischen Nitrat-Aktionsprogramme nicht zu Ergebnissen geführt haben und dass die Verschmutzung auch weiterhin übermäßig hoch ist, was eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellt. Im Februar 2023 hatte die Kommission ein Aufforderungsschreiben an Belgien gerichtet und die flämischen Behörden aufgefordert, dringend Maßnahmen gegen die Nitratbelastung zu ergreifen. Auf dieses Schreiben folgte im September 2023 eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Fast fünf Jahre nachdem die belgischen Behörden erstmals anerkannt hatten, dass dringender Handlungsbedarf besteht, hat die flämische Region die erforderlichen Maßnahmen noch immer nicht ergriffen. Die Kommission ist daher der Ansicht, dass die bisherigen Bemühungen der belgischen Behörden unzureichend waren, und verklagt Belgien folglich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.
Frankreich: Nitratkonzentration über dem Mittelwert
Ähnlich lautet es zu Frankreich: In Frankreich lag die Nitratkonzentration im Trinkwasser, mit dem ein Teil der Bevölkerung versorgt wird, lange Zeit über dem Maximalwert. Dies betrifft 107 Wasserversorgungsgebiete in sieben Regionen. Die Kommission hatte Frankreich im Oktober 2020 ein Aufforderungsschreiben übermittelt. Auf dieses Schreiben folgte im Februar 2023 eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Die Kommission ist der Ansicht, dass die bisherigen Bemühungen der französischen Behörden zur vollständigen Behebung der Missstände unzureichend waren, und verklagt Frankreich daher vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.
Eröffnung von Vertragsverletzungsverfahren gegen die Niederlande, Österreich und Slowenien
Die Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet laut Kommission die Mitgliedstaaten, für jede Flussgebietseinheit ein Maßnahmenprogramm festzulegen, um einen guten Zustand europäischer Gewässer wie Flüsse und Seen zu gewährleisten. Diese Maßnahmen müssen in die Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete aufgenommen werden, die alle sechs Jahre zu erstellen und der Kommission zu übermitteln sind. Jedes Maßnahmenprogramm muss grundlegende Maßnahmen zur Begrenzung der Entnahme und Aufstauung verschiedener Arten von Wasser, der Einleitung aus Punktquellen und diffusen Quellen, die Verschmutzung verursachen können, sowie sonstiger erheblicher negativer Auswirkungen auf die Wasserqualität enthalten. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Begrenzungen und die hierfür erteilten Genehmigungen regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. Eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung ist ein Kernelement des europäischen Grünen Deals. In den Niederlanden können laut der Kommission Genehmigungen für die Entnahme von Wasser oder für Einleitungen in Gewässer auf unbegrenzte Dauer erteilt werden, ohne dass eine regelmäßige Überprüfung erforderlich ist. Wenn Genehmigungen nach allgemeinen Vorschriften erteilt werden, findet darüber hinaus keine regelmäßige Überprüfung statt. In Österreich wird vor der Verlängerung oder Erteilung einer neuen Genehmigung, die 25 Jahre bei Entnahmen für Bewässerungszwecke und bis zu 90 Jahre für andere Zwecke gelten kann, eine Bewertung durchgeführt. Dieser Zeitraum ist nach Ansicht der Kommission zu lang, um den Anforderungen an eine regelmäßige Überprüfung gerecht zu werden, und entspricht somit nicht den Zielen der Richtlinie. Im slowenischen Recht sind laut Kommission keine klaren Vorschriften für die regelmäßige Überprüfung von Genehmigungen oder Konzessionen für die Wasserentnahme, vorherige Genehmigungen für Einleitungen aus Punktquellen und keine allgemeinen Vorschriften für Einleitungen aus diffusen Quellen festgelegt. Die Kommission richtet daher Aufforderungsschreiben an die Niederlande, Österreich und Slowenien, die nun binnen zwei Monaten reagieren und die von der Kommission festgestellten Mängel beheben müssen.
