EU-Klimabeirat: Bestehende Maßnahmen reichen nicht, um Ernährungssicherheit zu gewährleisten und Existenzgrundlage für Landwirtinnen und Landwirte zu schützen

Das Agrar- und Ernährungssystem der EU ist entlang der gesamten Wertschöpfungskette von der Düngemittelproduktion bis hin zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern in zunehmendem Maße durch den Klimawandel bedroht und gleichzeitig für etwa ein Drittel der Netto-Treibhausgasemissionen der EU verantwortlich. Das teilt der Europäische Wissenschaftliche Beirat für Klimawandel mit und fordert die EU auf, die Klimaanpassung, die Minderung von Treibhausgasemissionen sowie die Entnahme von CO₂ aus der Atmosphäre im gesamten Agrar- und Ernährungssystem zu verstärken, um die Ernährungssicherheit zu gewährleisten, die Existenzgrundlagen der Landwirtinnen und Landwirte zu schützen und die Landwirtschaft an die Klimaneutralitätsziele der EU anzugleichen.

In einem jetzt vorgelegten Bericht „Klimaanpassung und Klimaschutz im Agrar- und Ernährungssystem – Empfehlungen für kohärente EU-Politikmaßnahmen“ kommt der Beirat zu dem Schluss, dass die bisherigen Fortschritte weder mit den Klimazielen der EU für 2040 und 2050 im Einklang stehen noch mit den sich verschärfenden Klimarisiken Schritt halten. Die bestehenden Politikmaßnahmen reichen nicht aus, um den notwendigen Wandel zu vollziehen und klimabedingte Risiken für die Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit zu bewältigen, so der Beirat.

Klimarisiken nehmen zu – Klimaschutz muss beschleunigt werden

Das Agrar- und Ernährungssystem der EU bildet die Grundlage für Europas Ernährungssicherheit, ländliche Existenzgrundlagen und strategische Autonomie. Gleichzeitig ist es häufigeren und intensiveren Dürren, Überschwemmungen, Hitzewellen und Krankheitsausbrüchen ausgesetzt. Die klimabedingten landwirtschaftlichen Verluste belaufen sich laut Beirat bereits auf zweistellige Milliardenbeträge pro Jahr und werden voraussichtlich in den kommenden Jahrzehnten erheblich zunehmen.

Gleichzeitig seien die Emissionsminderungen und die CO₂-Entnahme in der Landwirtschaft gemessen am erforderlichen Umfang zur Erreichung der EU-Klimaziele begrenzt geblieben. Gegenwärtige sowie geplante Politikmaßnahmen werden nach Ansicht des Beirates voraussichtlich lediglich eine marginale zusätzliche Emissionsminderung bewirken. Ohne schnelle Fortschritte im Agrar- und Ernährungssystem sei die Erreichung der Klimaneutralität nur durch zusätzliche Emissionsminderungen in anderen Bereichen oder eine substanzielle Steigerung der CO₂-Entnahme zu gewährleisten. Dies würde zu einer Steigerung der Gesamtkosten und der klimabedingten Risiken für die europäische Volkswirtschaft führen.

Prof. Ottmar Edenhofer, Vorsitzender des Beirats, kommentiert: „Eine kosteneffiziente Erreichung der Klimaziele der EU für 2040 und 2050 erfordert substanzielle Emissionsminderungen in der gesamten Volkswirtschaft. Die Landwirtschaft hat zwar Fortschritte gemacht, aber Umfang und Tempo der Reduktionen sind noch nicht ausreichend. Der Sektor wird in den kommenden Jahren Maßnahmen ergreifen müssen: um zur Klimaneutralität beizutragen und um dabei die Existenzgrundlagen der Landwirtinnen und Landwirte zu schützen, ländliche Gemeinden zu stärken und die Nahrungsmittelversorgung Europas angesichts des fortschreitenden Klimawandels zu sichern.”

Systemischer Wandel und stärkere politische Anreize

Der Beirat gelangt zu dem Schluss, dass marginale Verbesserungen allein durch Technologien und landwirtschaftliche Praktiken nicht ausreichend sind. Die Klimasicherung des Agrar- und Ernährungssystems erfordert einen systemischen Wandel, der sowohl Klimaanpassung als auch Emissionsminderung entlang der gesamten Wertschöpfungskette vorantreibt. Dieser Wandel betrifft die Produktionssysteme, die Landnutzung und die Konsummuster.

Die bestehenden EU-Politikinstrumente – insbesondere die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) – werden nach Ansicht des Beirates in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung voraussichtlich nur begrenzte Ergebnisse im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung erzielen. Die bevorstehenden Überarbeitungen des EU-Haushalts, der GAP und des klimapolitischen Rahmens 2031–2040 bieten demnach eine entscheidende Gelegenheit, die Agrarpolitik an den Klimazielen neu auszurichten und dabei auch die Klimaresilienz des Sektors zu stärken, so der Beirat.

Um den Wandel zu ermöglichen und zu verstetigen, spricht der Wissenschaftliche Beirat sechs Empfehlungen aus:

  1. Schrittweiser Abbau von GAP-Zahlungen, die besonders treibhausgasintensive Praktiken begünstigen, bei gleichzeitiger Entwicklung alternativer Instrumente zur Einkommensstützung im Einklang mit den Klimazielen.
  2. Einführung einer Treibhausgasbepreisung für das Agrar- und Ernährungssystem auf Grundlage des Verursacherprinzips, das schrittweise und adaptiv angewandt wird. Die Einnahmen sollen Landwirtinnen und Landwirte unterstützen und CO₂-Entnahmen vergüten.
  3. Gezielte Unterstützung, um Landwirtinnen und Landwirten den Übergang zu erleichtern und finanzielle sowie wissensbezogene Hürden abzubauen.
  4. Stärkung der Instrumente, die Landwirtinnen und Landwirten helfen, unvermeidbare Klimafolgen zu bewältigen.
  5. Förderung gesunder, klimafreundlicher Ernährungsweisen und Reduzierung von Lebensmittelabfällen.
  6. Sicherung einer ausreichenden und rechtzeitigen öffentlichen Finanzierung des Wandels.

Der Wissenschaftliche Beirat betont, dass der Wandel schrittweise und unter Berücksichtigung sozialer Gerechtigkeit erfolgen muss. Dabei sei eine gezielte Unterstützung für Landwirtinnen und Landwirte sowie Regionen, die vor den größten Klimaanpassungsherausforderungen stehen, erforderlich.

Prof. Laura Díaz Anadón, stellvertretende Vorsitzende des Beirats, erklärt: „Um sowohl Klimaanpassung als auch Emissionsminderung im Agrar- und Ernährungssystem zu stärken und die Ernährungssicherheit sowie die Existenzgrundlagen der Landwirtinnen und Landwirte angesichts zunehmender klimabedingter Risiken zu sichern, bedarf es eines kohärenten Politikmixes mit verbesserten Anreizen. Der kommende Gesetzgebungszyklus eröffnet ein entscheidendes Zeitfenster, um die Agrarpolitik mit den langfristigen Klimazielen der EU und weiteren strategischen Prioritäten in Einklang zu bringen.”

Der Europäische Wissenschaftliche Beirat für Klimawandel ist ein aus 15 europäischen Wissenschaftler:innen bestehendes unabhängiges Gremium, das im Rahmen des Europäischen Klimagesetzes eingerichtet wurde. Er liefert nach eigenen Angaben der EU wissenschaftliche Erkenntnisse, Fachwissen und Empfehlungen zum Klimawandel, bewertet klimapolitische Ansätze und Instrumente und identifiziert Maßnahmen und Chancen zur erfolgreichen Umsetzung der Klimaziele der EU.