Klimaschutz jetzt! Zukunftsfähige Landwirtschaft braucht effektive und verlässliche Rahmenbedingungen und ökonomische Perspektiven

Die Bundesregierung hat ein Klimaschutzprogramm vorgelegt. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hat bereits im Vorfeld der Veröffentlichung und auf Grundlage zuvor kursierender Leaks auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass eine zukunftsfähige Landwirtschaft einen wirksamen Klimaschutz braucht. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert das von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm scharf als unzureichend und rechtswidrig und kündigt eine Klage an.

Zwar enthalten nach Ansicht der AbL die Leaks und auch das veröffentlichte Programm sinnvolle Vorhaben, etwa die Förderung von Minderungsmaßnahmen im Düngemanagement und bei Methanemissionen. Es fehle jedoch weiterhin die Strategie sowie der politische Mut, die eigentlichen Probleme konsequent anzugehen und die richtigen Anreize für eine strukturelle Transformation zu setzen. So erkennt auch das Klimaschutzprogramm beispielsweise an, dass auch die Haltungsform von Tieren die Treibhausgasemissionen beeinflusst, Maßnahmen oder Programme zur Förderung klimafreundlicherer Haltungsformen macht es jedoch nicht.  

Vor diesem Hintergrund fordert die AbL die Bundesregierung auf, Verantwortung zu übernehmen und bei prioritären Themen entschlossen zu handeln. Der Umbau der Tierhaltung nach dem Borchert-Konzept ist für die AbL ein zentraler Hebel für mehr Klimaschutz: Dafür braucht es zwingend zeitnah ein staatliches Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sowie eine dauerhaft verlässliche Finanzierung. Das Klimaschutzprogramm muss zudem die Neuausrichtung der Düngepolitik hin zu einer einzelbetrieblichen Betrachtung im Sinne der Verursachergerechtigkeit unterstützen. Bei der Züchtung und im Ackerbau müssen vielfältige Sorten und resiliente Anbausysteme gefördert werden, um bei den unterschiedlichen Extremen der Klimakrise stabile Erträge zu ermöglichen. Darüber hinaus betont die AbL, dass Klimaschutz grundsätzlich nur gelingen kann, wenn gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft einkommenswirksam honoriert werden, insbesondere über die GAP. 

Martin Schulz, AbL-Bundesvorsitzender und Landwirt aus Niedersachsen, betont: „Neben den Folgen von Preisabstürzen ist die Klimakrise für Bäuerinnen und Bauern längst Realität und gefährdet zunehmend das Überleben vieler Höfe. Ein fortschreitendes Höfesterben und verschärftes Ordnungsrecht ohne flankierende Maßnahmen dürfen nicht zum Maßstab für Klimaschutzpolitik werden. Nur mit klaren und wirksamen Klimaschutzmaßnahmen kann die Zukunft der Höfe gesichert werden. Die Bundesregierung darf diese Chance nicht verpassen: die Landwirtschaft braucht effektive, finanziell abgesicherte Maßnahmen und aktiven Klimaschutz!“

DUH: Programm erreicht die gesetzlichen Klimaziele nicht

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert das von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm als unzureichend und rechtswidrig. Trotz einer Klimaschutzlücke und dringendem Handlungsbedarf gerade in den Sektoren Verkehr, Gebäude sowie Landwirtschaft und Landnutzung legt die Bundesregierung kein Programm vor, das die gesetzlichen Klimaziele realistisch erreicht. Laut Expertenrat weist das Klimaschutzprogramm erhebliche Mängel auf: So sei ein wesentlicher Anteil der Maßnahmen und deren Einsparpotential nicht nachvollziehbar, die Bundesregierung rechne mit veralteten Prognosen und überschätze die Einsparwirkungen ihrer Maßnahmen. Die DUH beantragt daher im laufenden Vollstreckungsverfahren für den Klimaschutz im Bereich der Land- und Forstwirtschaft nun die Androhung von Zwangsgeld und wird ein weiteres Vollstreckungsverfahren aufgrund des vor dem Bundesverwaltungsgericht am 29. Januar 2026 gewonnenen Urteils einleiten – sollte die Bundesregierung nicht das auch nach Ansicht des Expertenrats unzureichende Klimaschutzprogramm nachbessern. Zudem wird die DUH eine neue Klimaschutzklage gegen die Bundesregierung erheben auf Einhaltung des Klimaschutzziels für das Jahr 2040.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärt für den Verkehrsbereich: „Mit Taschenspielertricks lassen sich die Klimaziele nicht erreichen. Im vergangenen Jahr ist der Rückgang der Klimagasemissionen zum Stillstand gekommen. Im Verkehrs- und Gebäudebereich steigen die Emissionen sogar an. Wir werden zusätzliche Maßnahmen wie ein Tempolimit und Stopp der Subventionierung von Dieselkraftstoff und Verbrenner-Pkw im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens sowie einer neuen Klimaklage durchsetzen, sollte die Bundesregierung diesen Plan nicht kurzfristig nachbessern. Statt Recht und Gesetz zu befolgen und die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten Klimaziele einzuhalten, schützt sie mit diesem Programm die Profitinteressen der fossilen Auto- und Energiekonzerne. Das ist nichts anderes als fortgesetzter Klimarechtsbruch.“
Für den Gebäudebereich kommentiert Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Das ist klimapolitische Brandstiftung mit Ansage. Ausgerechnet im Gebäudesektor, in dem die Wärmewende ohnehin hinterherhinkt, räumt die Bundesregierung das zentrale Steuerungsinstrument ab. Wer die 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetzes schleift, sorgt nicht für Entlastung, sondern für mehr Emissionen, mehr Unsicherheit und am Ende höhere Kosten für alle. Gleichzeitig führen uns globale Krisen und Kriege drastisch vor Augen, welcher Wahnsinn es wäre, die fossile Abhängigkeit im Heizungskeller weiter zu zementieren. Die Bundesregierung kann uns nicht sehenden Auges in steigende Preise und neue Abhängigkeiten treiben. Das ist kein Politikwechsel, sondern ein Rückschritt auf Kosten von Klima und Verbrauchern. Was es stattdessen braucht, ist klar: Die 65-Prozent-Regel muss bleiben, gekoppelt an eine schnelle kommunale Wärmeplanung. Dazu fordern wir eine gezielte Förderung für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen sowie klare Investitionen in Effizienz, Wärmepumpen und Wärmenetze. Nur so gelingt die Wärmewende – sozial gerecht, planbar und unabhängig von fossilen Krisen.“ 
Und für den Landnutzungsberiech sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: Programm wird gerichtliche Überprüfung nicht überleben

„Bereits 2024 wurde rechtskräftig festgestellt, dass die Bundesregierung im Landnutzungssektor nachbessern muss. Bis heute ist zu wenig für wirksamen Klimaschutz in unseren Wäldern, Feldern und Mooren passiert. Deswegen benötigen wir dringend zusätzliche Investitionen in die Renaturierung kohlenstoffspeichernder Ökosysteme und naturnahe Wälder. Dass die Bundesregierung eine Sonderausschreibung für die Windenergie an Land auf den Weg bringen möchte, ist dagegen ein gutes Signal. Allerdings sind Sonderausschreibungen nutzlos, wenn der Ausbau der Windenergie, wie von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche geplant, mit neuen Schikanen und Auflagen für den Netzanschluss Erneuerbarer-Energien-Anlagen hintenrum wieder ausgebremst wird. Glaubwürdig wird die Ankündigung neuer Ausschreibungen deshalb erst, wenn der Bundeskanzler Frau Reiches klima- und verbraucherfeindliche Vorschläge stoppt.“ 
Nach Ansicht von Remo Klinger, Rechtsanwalt und Prozessbevollmächtigter der DUH, wird das Programm eine gerichtliche Überprüfung nicht überleben: „Dieses Klimaschutzprogramm wird eine gerichtliche Überprüfung nicht überleben. Der Expertenrat hat es bereits verworfen. Die Rechtsfragen sind höchstrichterlich geklärt. Danach dürfen keine unrealistischen Annahmen zugrunde gelegt werden. Genau das tut das Klimaschutzprogramm aber.“