In ihrem Sondierungspapier haben sich CDU/CSU und SPD auf einen Mindestlohn von 15 Euro die Stunde im Jahr 2026 verständigt. Gesetzlich vorgeschrieben werden soll er zwar nicht, die Höhe soll jedoch ein deutlicher Hinweis an die Mindestlohnkommission sein. In der Agrarbranche dürfe die „Lohnschraube nicht überdreht werden“, warnt Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD), der bei den Koalitionsverhandlungen auch in der Arbeitsgruppe "Landwirtschaft und Umwelt" sitzt. Er stehe zwar zum Mindestlohn, wollte sich aber auf das 15-Euro-Ziel nicht festlegen, für das sich seine Partei vehement einsetzt, schreibt der Nordkurier. „Es muss alles im Rahmen bleiben“, sagte Backhaus und forderte einen branchenspezifischen Mindestlohn für die Landwirtschaft. Eine Sonderregelung für die Landwirtschaft fordert auch der Bauernverband (DBV). Der hat jetzt gemeinsam mit dem Zentralverband Gartenbau (ZVG), dem Deutschen Weinbauverband (DWV) und dem Deutschen Raiffeisenverband (DRV) in einem Brief an Minister Backhaus appelliert, sich für eine Ausnahme der Landwirtschaft und des Gartenbaus vom gesetzlichen Mindestlohn einzusetzen, wie Agra Europe (AgE) berichtet. Besonders zu Buche schlagen würde laut den Verbänden die von der SPD geforderte Mindestlohnerhöhung auf 15 Euro pro Stunde in Obst- und Gartenbaubetrieben. Denn wegen des dortigen hohen Anteils händischer Arbeit machten Löhne bis zu 60% an den Gesamtkosten aus. Höhere Lohnkosten könnten wiederum nicht an den Handel oder Verbraucher weitergegeben werden, da die heimischen Betriebe im Wettbewerb zu europäischen und außereuropäischen Waren stünden, wo in Teilen deutlich niedrigere Mindestlöhne gälten, schreibt AgE zum Inhalt des Briefes.
