IG BAU: CDU-Vorstoß zur Mindestlohn-Ausnahme ist unzulässige Diskriminierung

„Die CDU Deutschlands setzt sich dafür ein, dass für Saisonkräfte in der Landwirtschaft vom Mindestlohn abgewichen werden kann.“ Das haben die Delegierten des CDU-Bundesparteitages beschlossen. Begründet wird das Abweichen unter anderem damit, dass Saisonarbeiter*innen "nur in Spitzenzeiten, während der Ernte" helfen und keine Vollerwerbstätigkeit ausüben würden. Zudem kämen sie aus Ländern, in denen ein Stundenlohn unter dem deutschen Mindestlohn noch deutlich über den heimatlichen Standards liege. „Ein unzulässige Diskriminierung“ nennt eine solche Absenkung des Mindestlohns für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft Christian Beck, Mitglied des Bundesvorstandes der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und dort für die Landwirtschaft zuständig.

„Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten. Eine Ausnahme von Saisonarbeitskräften vom gesetzlichen Mindestlohn ist rechtlich nicht möglich. Das hat die Bundesregierung hinlänglich bestätigt. Der Mindestlohn ist eine absolute Lohnuntergrenze – unabhängig davon, ob jemand dauerhaft oder nur saisonal arbeitet. Eine Absenkung nur für Saisonarbeitskräfte wäre eine unzulässige Diskriminierung. Diese Rechtslage ist eindeutig. Das sollte nun auch die CDU endlich zur Kenntnis nehmen“, so Beck.

Der Mindestlohn sei eine zentrale Schutzlinie für diese Beschäftigten. Gerade ausländische Saisonarbeitskräfte seien besonders gefährdet. „Teilweise zahlen sie hohe Vermittlungsgebühren, arbeiten im Akkord und werden bei zu geringen Erntemengen pro Stunde nach wenigen Tagen wieder entlassen.  Oftmals arbeiten sie ohne ausreichende Krankenversicherung. Schon heute erleben wir in manchen Fällen eine deutliche Unterschreitung des Mindestlohns, was illegal ist, und überhöhte Abzüge für Unterkunft und Verpflegung. Wenn man hier auch noch den Mindestlohn als solchen infrage stellt, würde das Ausbeutung weiter befördern“, erklärt der IG BAU-Vertreter.

Zudem würde eine Absenkung des Mindestlohns die strukturellen Probleme der Landwirtschaft nicht lösen, sondern verschärfen. Sie setze eine Abwärtsspirale in Gang, die das gesamte Lohngefüge der Branche unter Druck setze. Wenn die unterste Lohngruppe abgesenkt würde, gerieten auch die Löhne von Fachkräften unter Druck – und die Branche verlöre weiter an Attraktivität. Bereits heute verdienten Fachkräfte in der Landwirtschaft weniger als ungelernte Beschäftigte in anderen Berufen.

„Strukturpolitisch brauchen wir das Gegenteil: faire Löhne, stabile Beschäftigung und qualifizierte Arbeitskräfte. Die eigentlichen Herausforderungen liegen in der geballten Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels und nicht beim Mindestlohn. Die Preissetzung der Supermarktketten hat mit den realen Kosten der Landwirte wenig zu tun. Faire Preise brauchen aber auch faire Löhne“, fordert Beck.

Ob die CDU mit ihrem Beschluss erfolgreich in der Koalition wird, ist zu bezweifeln. Die SPD hat sich bisher entschieden gegen ein Abweichen vom Mindestlohn ausgesprochen. Und auch ein im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministers erstelltes Gutachten hatte wenig Spielraum für eine solche Regelung ergeben.