Antrag für Bundesparteitag der CDU will Mindestlohn-Ausnahmen für Saisonarbeiter

Ein Antrag für den Bundesparteitag der CDU im Februar in Stuttgart sieht vor, dass Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft zukünftig vom Mindestlohn ausgenommen werden sollen. Das berichtet das ARD-Hauptstadtstudio am Mittwoch. "Die CDU Deutschlands setzt sich dafür ein, dass für Saisonkräfte in der Landwirtschaft vom Mindestlohn abgewichen werden kann", heißt es demnach in dem Antrag. Die Saisonarbeiter würden nur in Spitzenzeiten während der Ernte helfen und übten keine Vollerwerbstätigkeit aus, so der Antrag, in dem es dann weiter heißt: "Und zweitens kommen die Saisonkräfte aus dem Ausland, wo ein Stundenlohn unter dem Mindestlohn auch noch deutlich über den dortigen Standards liegt." So könnten bei niedrigeren Löhnen "sogar mehr Saisonkräfte davon profitieren".

Der Bauernverband forderte bereits im vergangenen Jahr eine Begrenzung des Mindestlohns für Saisonarbeitskräfte auf 80 Prozent, wofür sich Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer offen gezeigt hatte. Eine Prüfung des Bundesagrarministeriums im Juli 2025 ergab jedoch, dass Ausnahmen, wie vom Bauernverband gefordert, rechtlich nicht zulässig sind. Auch die SPD widersprach derartigen Forderungen.
In Deutschland liegt der gesetzliche Mindestlohn seit Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto pro Stunde.