In der vergangenen Woche sind im Bundestag Anträge der grünen Bundestagsfraktion (21/346) und der Fraktion der Linken (21/347) zur Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde nach kurzer Aussprache zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen worden. Die Bedeutung einer Mindestlohnerhöhung für die Landwirtschaft wurde in der Debatte nicht erwähnt. Der Bauernverband fordert eine Sonderbehandlung in Form einer Ausnahme von einer derartigen Erhöhung für die Landwirtschaft/für Saisonarbeitskräfte. Während die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft eine Mindestlohnerhöhung „folgerichtig“ findet, jedoch gleichzeitig entsprechende politische Rahmenbedingungen für die Betriebe für unerlässlich hält. Im Koalitionsvertrag findet sich der Satz: „Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns wird sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar.“
Im Bundestag sah die Union daher die Mindestlohnkommission zuständig und die Anträge seien schon wegen Unzuständigkeit abzulehnen. Demgegenüber bedankte sich die SPD für die Anträge und erklärte in Richtung der Antragsteller, „uns eint die Überzeugung, dass 15 Euro ein ganz guter Wert sind“. Auf dem Deutschen Raiffeisentag lehnte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, eine Sonderregelung für Saisonkräfte in der Landwirtschaft ab, betonte jedoch auch die Zuständigkeit der Mindestlohnkommission, die Ende Juni eine Entscheidung treffen will.
In einer Stellungnahme der AbL zur Mindestlohn-Problematik heißt es: „In vielen landwirtschaftlichen Betrieben ist die wirtschaftliche Situation weiterhin sehr angespannt. Steigendende Kosten und stagnierende Erzeugerpreise sind dafür ein wesentlicher Grund. So ist es nicht verwunderlich, dass die Anhebung des Mindestlohns in der Landwirtschaft auf Ablehnung stößt. Für die AbL, die sich für soziale Gerechtigkeit in der Landwirtschaft stark macht, ist es folgerichtig, dass grundsätzlich der gesetzliche Mindestlohn angehoben werden muss. Diese Anhebung muss aber einhergehen mit politischen verlässlichen Rahmenbedingungen, die es Erzeuger:innen ermöglichen, kostendeckende und gewinnbringende Preise am Markt zu erzielen, um landwirtschaftliche Betriebe zu erhalten und sowohl die Arbeit der Bäuerinnen und Bauern wie auch der Saisonarbeiter:innen angemessen zu entlohnen. Faire Arbeits- und Einkommensbedingungen müssen in der Landwirtschaft für alle gelten. Das ist die Voraussetzung für eine stabile Situation im ländlichen Raum. Gleichzeitig müssen ausbeuterische Praktiken in der Saisonarbeit, wie Tricksereien bei der Sozialversicherung bekämpft werden. Daher fordert die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft gemeinsam mit der Verbändeplattform zur Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) bei der neu eingeführten sozialen Konditionalität zukünftig auch den Mindestlohn als einzuhaltende Grundanforderung einzubeziehen.“
