Zu wenig Lohn, zu lange Arbeitszeiten und schlechte Unterkünfte

Verstöße gegen Arbeitszeitgesetze, illegale Lohnabzüge und menschenunwürdige Unterkünfte prägen weiterhin den Alltag vieler Saisonbeschäftigter in der deutschen Landwirtschaft. Trotz steigender Mindestlöhne bleibt die reale Vergütung durch „perfide Abzugssysteme“, wie es die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) nennt, oft weit unter dem gesetzlichen Standard. Das geht aus dem jetzt vorgelegten Jahresbericht zur Saisonarbeit 2025 der Initiative Faire Landarbeit hervor, dessen Schwerpunkt diesmal die Direktzahlungen der EU an die Betriebe sind.

"Es ist ein Jammer, dass wir jedes Jahr erneut auf die Missstände auf unseren Feldern und Äckern hinweisen müssen“, erklärt Christian Beck, Vorstandsmitglied der IG BAU. „Die Saisonbeschäftigten aus dem Ausland bekommen oft zu wenig Geld, müssen in unwürdigen Behausungen wohnen und dazu noch im Akkordtempo arbeiten. Da wäre es schön, wenn endlich die Soziale Konditionalität der EU in vollem Umfang greifen würde. Jeder Betrieb, der gegen die Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln verstößt, bekommt Abzüge von seinen Subventionen, wenn es sein muss bis zu 100 Prozent. Vielleicht kommen wir so zu einer fairen Behandlung der Erntehelfer*innen und können so etwas für die Betriebe tun, die sich vorbildlich an alle Spielregeln halten. Wenigstens konnten wir abwehren, dass sie nicht mal Anspruch auf den Mindestlohn haben. Auch wenn es dagegen immer wieder neue Vorstöße gibt", so Beck.

Der Bericht zeichnet laut IG BAU ein düsteres Bild: Arbeitstage von bis zu 16 Stunden und Wochenarbeitszeiten von über 70 Stunden sind keine Seltenheit. Gesetzliche Ruhezeiten von 11 Stunden werden systematisch ignoriert. In manchen Betrieben wird an sieben Tagen pro Woche gearbeitet, ohne dass ein Ausgleich für die extreme Mehrbelastung erfolgt. Besonders drastisch zeigt sich die Situation bei der Unterbringung. In Hessen dokumentierte die Initiative einen Fall, in dem für einen 15 Quadratmeter großen Metallcontainer über 2000 Euro Miete pro Monat verlangt wurden – ein klarer Fall von Mietwucher nach Paragraf 291 StGB. Neben den völlig überzogenen Preisen klagen Beschäftigte über marode Küchen und verschmutztes Duschwasser.

Obwohl der Mindestlohn formal gezahlt wird, kommt laut dem Bericht bei den Arbeiter*innen oft nur ein Bruchteil an. Die Betriebe nutzen illegale Praktiken, um die Lohnkosten zu drücken. Es kommt zu rechtswidrigen Abzügen: Kautionen werden grundlos einbehalten, unzulässige Vertragsstrafen verhängt und Kosten für Arbeitsgeräte (beispielsweise Messer) oder Schutzausrüstung vom Lohn abgezogen. Und es herrscht enormer Akkorddruck: In der Spargelernte stiegen die Vorgaben von 11 Kilogramm pro Stunde im Jahr 2024 auf bis zu 14 Kilogramm pro Stunde im Jahr 2025. Wer dieses Pensum nicht schafft, dem droht die Kündigung. Arbeitsmediziner warnen vor schweren psychischen und physischen Langzeitfolgen. Während die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), eine Einheit des Zolls, bestätigt, dass die Landwirtschaft eine überdurchschnittlich hohe Quote an Mindestlohnverstößen aufweist, sinke die Zahl der Kontrollen paradoxerweise kontinuierlich. Seien 2021 noch 839 Betriebe geprüft worden, waren es 2024 nur noch 274 – ein historischer Tiefstand von rund einem Prozent aller FKS-Prüfungen.

Der Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte war im vergangenen Jahr auch auf politischer Ebene ein großes Thema. Anfang 2025 forderte der Deutsche Bauernverband eine Ausnahme vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte. Sie sollten demnach nur 80 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns erhalten. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer zeigte sich zunächst offen für den Vorschlag. Die IG BAU hat von Anfang an darauf hingewiesen, dass eine solche Ausnahme verfassungs- und europarechtswidrig wäre. Denn zum einen würde sie gegen das im Grundgesetz verankerte Gleichbehandlungsprinzip verstoßen und zum anderen vor allem die Beschäftigten aus dem EU-Ausland diskriminieren. Zu demselben Ergebnis kamen dann auch die Jurist*innen des Landwirtschaftsministeriums, Minister Rainer musste das Ansinnen fallen lassen. Trotzdem verabschiedete die CDU auf ihrem jüngsten Bundesparteitag einen Antrag, der genau diese Ausnahme zulassen will.

Nicht verhindern ließ sich laut IG BAU dagegen, dass die kurzfristige Beschäftigung vom Januar dieses Jahres an zeitlich ausgeweitet wird. Statt der bisher zulässigen 70 Arbeitstage dürfen Saisonbeschäftigte aus dem EU-Ausland nun bis zu 90 Arbeitstage innerhalb von 15 Wochen in der deutschen Landwirtschaft sozialversicherungsfrei arbeiten. Das bedeutet, dass sie im Krankheitsfall nur über einen sehr begrenzten Krankenversicherungsanspruch verfügen. Sie haben in den ersten vier Wochen der Beschäftigung keinen Anspruch auf Krankengeld und führen trotz Erwerbstätigkeit keine Rentenbeiträge ab. Für das deutsche Sozialsystem sind infolge dieser Neuerung Mindereinnahmen von jährlich ungefähr 150 Millionen Euro zu erwarten.

Seit Beginn des Jahres 2025 gilt in der deutschen Landwirtschaft ein neues Prinzip: Wer öffentliche Fördermittel erhält, muss faire Arbeitsbedingungen garantieren. Mit der Einführung der sogenannten "sozialen Konditionalität" werden Direktzahlungen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union erstmals konsequent an die Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards gebunden. Etwa ein Viertel des EU-Budgets fließt in die Agrarförderung. Allein für den Zeitraum 2023 bis 2027 sind rund 189 Milliarden Euro für Direktzahlungen eingeplant. Während dieses Geld lange Zeit vor allem an ökologische Auflagen geknüpft gewesen sei, rückt nach Ansicht der IG BAU nun der Schutz der Arbeitnehmer*innen in den Fokus. Angesichts der Tatsache, dass Beschäftigte inzwischen 55 Prozent aller in der deutschen Landwirtschaft Tätigen ausmachen, sei dies ein wichtiger Schritt für den Arbeitsschutz.

Die soziale Konditionalität basiert derzeit auf drei zentralen EU-Richtlinien: transparente Arbeitsbedingungen, Arbeits- sowie Gesundheitsschutz. Stellen Behörden bei Kontrollen Verstöße fest oder liegen rechtskräftige Urteile von Arbeitsgerichten vor, werden diese Informationen an die GAP-Zahlstellen übermittelt. Den Betrieben droht dann die Kürzung ihrer Subventionen. Die Sanktionen sind gestaffelt: Bei fahrlässigen Erstverstößen werden in der Regel ein bis drei Prozent der Hilfen einbehalten, bei wiederholten schweren Verstößen kann die Kürzung bis zu 100 Prozent betragen. Wichtig ist – soziale Konditionalität schafft keine zusätzliche Bürokratie für die Betriebe. Es geht nur um die konsequentere Durchsetzung schon existierender Regeln, so die IG BAU.

Soziale Konditionalität stößt an Grenzen

Zur sozialen Konditionalität heißt es in dem Bericht unter anderem: „Nicht nur bei der Durchsetzung der Vorschriften zur sozialen Konditionalität in den Betrieben gibt es zahlreiche Probleme, der neue Mechanismus stößt auch an strukturelle Grenzen. Eine davon ist die Undurchsichtigkeit der Unternehmensstrukturen. Nach unserer Erfahrung sind Betriebe, die Subventionen erhalten, oft nicht dieselben juristischen Personen wie diejenigen, die die Beschäftigten einstellen. Ein ähnliches Problem haben wir in unserem letzten Bericht im Zusammenhang mit der Unterbringung von Saisonbeschäftigten beleuchtet (IFL 2025: 14). Größere Betriebe gründen meist separate Unternehmen für verschiedene Zwecke: eines für die Vermietung der Immobilien, eines für die landwirtschaftliche Tätigkeit, eines für die Einstellung der Saisonbeschäftigten, eines für die Vermarktung. Eines dieser Unternehmen erhält die Subventionen und das ist in der Regel nicht das, bei dem die Arbeitnehmer*innen angestellt sind.“

Und: „Laut der Recherche eines internationalen Journalist*innenkollektivs wurden in Deutschland bislang – Stand Oktober 2025 – keine Sanktionen ausgesprochen. In anderen europäischen Ländern sieht es nicht viel anders aus. In Frankreich, wo die soziale Konditionalität seit zwei Jahren gilt, wurde bisher kein einziger Betrieb sanktioniert. In Österreich musste lediglich ein Betrieb 3000 Euro an öffentlichen Subventionen zurückzahlen – ein Bruchteil dessen, was er an Subventionen erhalten hatte (Seufert/Müller 2025).“

Die Erntesaison in Deutschland erstreckt sich in der Regel von März bis Oktober. Im Jahr 2023 arbeiteten rund 243 000 Menschen – das ist der jüngste statistisch erfasste Wert – aus dem Ausland auf deutschen Feldern. Geerntet werden beispielsweise Spargel, Beeren, Gurken, Kürbisse, Äpfel und Weintrauben. Im Jahr 2025 ging die Initiative Faire Landarbeit mit ihren Teams im gesamten Bundesgebiet 36-mal aufs Feld, dabei traten sie mit etwa 3100 Saisonbeschäftigten in direkten Kontakt. Die meisten von ihnen kamen aus Rumänien, weitere Herkunftsländer sind unter anderem Polen, Bulgarien und Kroatien.

Die Initiative Faire Landarbeit ist ein Bündnis der gewerkschaftsnahen Beratungsstellen Faire Mobilität, Faire Integration, Europäischer Verein für Wanderarbeiterfragen (EVW) und Beratungsnetzwerk "Gute Arbeit", der IG BAU, kirchlichen Beratungsstellen sowie des PECO-Instituts. Seit dem Jahr 2018 erscheint regelmäßig der Jahresbericht zur Saisonarbeit in der Landwirtschaft.