Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat die Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat (NDüngGewNPVO), die Landesdüngeverordnung, für unwirksam erklärt, soweit damit nitratbelastete Gebiete (Gebietskulisse Grundwasser), die sogenannten „roten Gebiete“, ausgewiesen werden. Für den niedersächsischen Landesbauernverband, Landvolk, war der Gang vor die Gerichte damit „absolut richtig“.
Nach der Düngeverordnung (DüV) des Bundes sind durch die landesrechtliche Verordnung unter anderem solche Gebiete auszuweisen, in denen die im Grundwasser…