Verbände fordern Korrektur der BLE-Interpretation der Förderrichtlinie zum Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung

In einem offenen Brief fordern mehrere Erzeugerorganisationen, Neuland, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft und Tierschutzvereine Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir auf, die ihrer Ansicht nach nicht korrekte Interpretation der Förderrichtlinie zum Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Sinne des Tier-, Umwelt- und des Verbraucherschutzes zu korrigieren.

„Laut Aussage der BLE vom 13.12.24, die uns vorliegt, kann für die Premiumanforderungen im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung für die laufende und investive Förderung die geforderte weich eingestreute Liegefläche im Auslauf sein. Die Funktionalität des Liegebereichs im Auslauf soll dabei vollumfänglich gewährleistet sein, ohne dabei die Außenklimareize zu beeinträchtigen. Beides gleichzeitig im Auslauf zu gewährleisten ist unmöglich! Der wärmegedämmte Liegebereich bzw. das Nest der Schweine muss im Stall und nicht im Auslauf liegen!“ So steht es in dem offenen Brief und zur Erklärung heißt es dort: „Der Liegebereich bzw. das Nest der Schweine entspricht dem in der Förderrichtlinie vorgeschriebenen „wärmeisolierte[n] Rückzugsbereich insbesondere für niedrige Außentemperaturen“ und ist unter Punkt 2 der Richtlinie „Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung von Absatzferkeln, Zuchtläufern und Mastschweinen“ klar definiert mit „ausreichend geeigneter Einstreu, Tiefstreu oder einer Komfortliegefläche“.

Der Auslauf ist die Terrasse für die Aktivität und die Bewegung inmitten der dort gebotenen Außenklimareize zu jeder Wetterlage und zu jeder Jahreszeit. Außerdem legen die Schweine instinktiv im kühlen und nassen Außenbereich ihre Toilette an. Schweine sind sehr saubere Tiere und dank ihres Instinktes ist es möglich, ausschließlich durch die richtige und entsprechende Buchtenstrukturierung beim Umbau von konventionellen Ställen, also der Öffnung der Ställe und Bereitstellung eines Auslaufes im Außenklima und eines Angebotes einer wärmegedämmten Liegefläche im geschützten Innenbereich des Stalles, eine gewaltige Reduktion der Emissionen und Gerüche ohne den gleichzeitigen Einsatz von Primärenergie und somit CO₂ zu erreichen.“

Die Interpretation der BLE widerspricht, so der Brief, geltenden Rechtsvorschriften. Ferner könnten im Fall der Förderung der Liegefläche im Auslauf "diese mit viel Steuergeld errichteten „Ställe mit Auslauf“ nicht in Betrieb genommen werden, weil sie

- nicht genehmigt werden dürfen nach den Vollzugshinweisen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI),

- nach dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz für die Haltungsform Auslauf/Weide jedem Tier einen eingestreuten Liegebereich im Stall zur Verfügung stellen müssen und

- nicht erfolgreich mit intakten Ringelschwänzen der Schweine betrieben werden können.

Kannibalismus und Schwanzbeißen ist eine multifaktorielle Verhaltensstörung bei Schweinen. Um den Ringelschwanz als hervorragenden Indikator für das Wohlbefinden der Schweine unversehrt über die gesamte Lebenszeit der Tiere erhalten zu können, müssen sie tiergerecht untergebracht sein. Dazu müssen sie vor Wind und Wetter geschützt, im thermoneutralen Bereich, weich und trocken liegen können. Dies kann in der Haltungsform Auslauf/Weide bei einem Stall mit Auslauf nur innerhalb des Stalles ebenso wie bei der Weidehaltung nur innerhalb einer Weideschutzhütte funktionieren“, so der Brief.

Die Unterzeichner:innen des Briefes sind: Rudolf Wiedmann, Diplom-Agraringenieur, Referent für Schweinehaltung LSZ Boxberg a.D.; Karl Österle, Vors. Erzeugerorg. Süd für besonders artgerechte und umweltschonende Tierhaltung w.V.; Bert Mutsaers, Vorsitzender Verein zur Förderung der Offenstallhaltung von Schweinen e.V.; Rüdiger Jürgensen, Director Policy and Advocacy Germany, VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz; Dr. med. vet. Madeleine Martin, Landestierschutzbeauftragte Hessen; Martin Schulz, Vorsitzender Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V.; Hugo Gödde, Aufsichtsrat Neuland Fleischvertriebs GmbH; Christoph Dahlmann, Geschäftsführer Neuland Fleischvertriebs GmbH und Ricarda Dill, Vorsitzende, Provieh e.V.