Umweltministerkonferenz beschließt Vorschlag für Schnellabschüsse von Wölfen

Einstimmig und parteiübergreifend hat die Umweltministerkonferenz in der vergangenen Woche in Münster eine neue Abschussregelung von Wölfen in Gebieten mit hohen Nutztierschäden nach dem Modell von Bundesumweltministerin Steffi Lemke beschlossen. Die AbL begrüßt den Beschluss und mahnt eine schnelle Umsetzung in den Bundesländern an. Für den Naturschutzbund (NABU) kann der auf den Vorschlägen von Lemke beruhende Beschluss dabei helfen, schnellere Entscheidungen zu Wölfen mit wirklich problematischem Verhalten zu treffen, zentral bleibe aber der Herdenschutz. Letzteres sieht auch der niedersächsische Umweltminister Christian Meyer so, der bereits eine schnelle Umsetzung des Beschlusses angekündigt hat.

Wölfe, die trotz Herdenschutz Weidetiere reißen, sollen zukünftig schneller und unbürokratischer abgeschossen werden können. Bundesumweltministerin Steffi Lemke hatte deshalb Anfang Oktober Vorschläge vorgelegt, die in den betroffenen Regionen Schnellabschüsse ermöglichen. Die Umweltministerkonferenz der Länder ist diesem Vorschlag gefolgt und hat hierzu am 1. Dezember ihren Beschluss gefasst.

Der Vorschlag fußt dabei laut einer Mitteilung des Bundesumweltministeriums (BMUV) auf einer neuen Auslegung des geltenden Rechts, die sich aus wissenschaftlichen Erkenntnissen ableitet. Langwierige Gesetzesänderungen auf nationaler oder europäischer Ebene sind nicht nötig. Die EU-Kommission hat dem BMUV bestätigt, dass die Vorschläge im Einklang mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie stehen (FFH-Richtlinie).

Der Beschluss sieht Folgendes vor:

  • Zukünftig ist in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen bereits nach erstmaligem Überwinden des zumutbaren Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren durch einen Wolf eine Abschussgenehmigung möglich. Diese soll zeitlich für einen Zeitraum von 21 Tagen nach dem Rissereignis gelten und die Entnahme im Umkreis von bis zu 1.000 Metern um die betroffene Weide im betroffenen Gebiet zulassen.
  • Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen werden von den Ländern festgesetzt. Sie können sich zum Beispiel an Wolfsterritorien, naturräumlichen Gebieten oder raumordnerischen (zum Beispiel kommunalen) Grenzen orientieren. So ermöglicht die Regelung ein regional differenziertes Wolfsmanagement bei vermehrtem Auftreten von Übergriffen auf geschützte Tiere.
  • Praxistauglich: Eine genetische Individualisierung des schadensstiftenden Wolfs vor der Abschussgenehmigung kann entfallen. Die zuständige Behörde entscheidet auf Basis aller Indizien und Fachkenntnisse über die Eindeutigkeit eines Wolfs als Verursacher der Risse.
  • Eine schnellere Genehmigungspraxis wird zukünftig auch durch die Erarbeitung weiterer Best-Practice-Instrumente wie zum Beispiel Musterbescheide unterstützt werden. Dazu wird die gute Zusammenarbeit in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Wolf fortgesetzt.

AbL: Zeichen der Ermutigung setzen

Ottmar Ilchmann, weidetierhaltender Milchbauer und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Niedersachsen begrüßt den Beschluss. „Es ist zu begrüßen, dass die Umweltministerkonferenz einstimmig für die Erleichterungen beim Wolfsabschuss gestimmt hat. Im Rahmen des geltenden Rechts kann so schnell und unkompliziert auf Wolfsrisse reagiert werden. Die Länderministerien sind jetzt aufgefordert, den neuen Leitfaden schnell und vollständig umzusetzen, um ein Zeichen der Ermutigung an die betroffenen Weidetierhalter:innen zu senden. Darüber hinaus müssen die Kosten für den Zaunbau auch für Klein- und Hobbyhaltungen übernommen werden, und auch die Pflege der Zaunanlagen ist vollständig zu erstatten. Perspektivisch müssen aber auf EU- und Bundesebene auch Gesetze angepasst werden, um dem starken Wachstum der Wolfspopulation entgegenwirken zu können“, so Ilchmann.

NABU: Pauschalen Abschüssen Abfuhr erteilt

Nach Ansicht von NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger können die Vorschläge von Bundesumweltministerin Lemke dabei helfen, schnellere Entscheidungen zu Wölfen mit wirklich problematischem Verhalten zu treffen. „Es geht dabei aber nur um Wölfe, die den zumutbaren Herdenschutz überwunden haben. Pauschalen Abschüssen wurde von Bund und Ländern gemeinsam eine Abfuhr erteilt. Die meisten Wölfe werden von einem guten Herdenschutz abgehalten. Streitpunkt wird sicher die Bewertung der Zumutbarkeit von Herdenschutz sein – hier gehen die Auslegungen der Bundesländer jetzt schon auseinander. Trotzdem bleibt Herdenschutz das A und O. Die Weidetierhaltung muss hierbei und in ihrer generellen Arbeit unterstützt werden.“ Der NABU fordert Bund und Länder weiterhin dazu auf, ihre Rissstatistiken zu vereinheitlichen und um die Angabe zu ergänzen, ob und welcher Herdenschutz überwunden wurde. Nur so können sich alle Beteiligten und Interessierten ein Bild zur tatsächlichen Risslage und zum Wolfsverhalten machen.

Meyer: Weidetierhalter erwarten schnelle Lösungen

Zufrieden mit dem Beschluss zeigt sich auch Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer und betont dabei auch die Bedeutung des Herdenschutzes. „Niedersachsen hat sich seit langem beim Bund für einfachere Entnahmen in Regionen mit hohen Nutztierrissen trotz Herdenschutzes eingesetzt. Herdenschutzmaßnahmen bleiben entscheidend für ein möglichst konfliktfreies Miteinander von Weidetierhaltung und Wolf“, so Meyer. Niedersachsen fördere mit der höchsten Summe aller Bundesländer in diesem und im nächsten Jahr den Herdenschutz bei Weidetieren. „Wenn aber Wölfe trotz zumutbaren Herdenschutzes Nutztiere reißen oder sich darauf spezialisieren, müssen wir schnell und einfach handeln können. Unsere Weidetierhalter erwarten schnelle Lösungen über die bisherige Praxis der Entnahme von Problemwölfen hinaus. Es kann nicht sein, dass wir bei erheblichem Rissgeschehen erst wochenlang DNA-Proben abwarten müssen. In Zukunft wird nach Rissfeststellung bei überwundenen Herdenschutz der Abschuss von Wölfen um den Ort des Nutztierschadens erlaubt.“ Damit gebe es eine gute Möglichkeit, den für den Schaden verantwortlichen Wolf zu entnehmen, denn nach wissenschaftlichen Erkenntnissen besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der schadensverursachende Wolf zum Ort des Risses zurückkehrt. „Umso erleichterter bin ich, dass auch Länder mit wenigen Wölfen den neuen Regeln für Regionen mit erheblichen Nutztierrissen zugestimmt haben. Um erheblichen Schäden von Nutztieren abzuwehren, werden wir die neue Regelung wahrscheinlich als erstes Bundesland in die Praxis bringen und schnell umsetzen“, kündigt Meyer schnelles Handeln an.

Die Gebiete mit erhöhtem Rissvorkommen können von den Ländern eigenständig nach Wolfsterritorien, naturräumlichen Gebieten oder kommunalen Grenzen festgelegt werden. „Sehr gut ist von der Konferenz aufgenommen worden, dass beim zumutbaren Herdenschutz im ´Praxisleitfaden Wolf´ Rücksicht auf topographische Gegebenheiten etwa an den Deichen genommen werden soll. Wir brauchen für unsere Deichschafe einen besonderen Schutz, denn sie sind existenziell für unseren Küsten- und Hochwasserschutz“, so Meyer.

06.12.2023
Von: FebL/PM

Die Umweltministerkonferenz hat Vorschlag für Schnellabschüsse von Wölfen beschlosssen. Foto: Christel Sagniez/Pixabay