Umgang mit dem Wolf: Rechtliche Möglichkeiten JETZT nutzen!

„Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (AbL) steht für einen nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen. Herz und Seele des europäischen Naturschutzes sind die Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH-Richtlinie) sowie die Vogelschutzrichtlinie. Die AbL unterstützt die Umsetzung beider Richtlinien. Der Wolf wird in Deutschland in den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie geführt, in anderen EU-Mitgliedsstaaten in Anhang V. Der aktuelle Umgang mit dem Wolf erzeugt Zielkonflikte innerhalb der FFH-Richtlinie, weil er in der Weidetierhaltung – als eine Voraussetzung für Biodiversität – Probleme hervorruft. In diesem Positionspapier stellen wir Forderungen auf, mit deren Umsetzung eine Konfliktminimierung zwischen Weidehaltung und dem Schutz des Raubtieres möglich ist“, so beginnt das jetzt veröffentlichte aktuelle Positionspapier der AbL zum Wolf. Ottmar Ilchmann, AbL-Vorsitzender des Landesverbandes Niedersachsen, führt aus: „Die Identifizierung der für Nutztierrisse verantwortlichen Tiere ist mit großen Schwierigkeiten behaftet. Daher müssen die Möglichkeiten, die das Bundesnaturschutzgesetz in § 45a Abs.2 bereits vorsieht, konsequent umgesetzt werden. In einem klar definierten Raum ist es somit schon jetzt zeitlich befristet möglich, Wölfe zu entnehmen bis das übergriffige Tier entnommen ist. Gleichzeitig muss auch für Rinder der für die Halter:innen zumutbare Herdenschutz in Bezug auf die Einzäunung definiert werden. Baden-Württemberg ist bereits mit sinnvollen und praxistauglichen Vorgaben vorangegangen. Festgelegt ist darin auch eine genaue Schwelle für Rinder-Risse, ab der ein sogenannter „schadstiftender Wolf“ entnommen wird. Dem müssten sich die Landesregierungen, besser noch der Bund, umgehend anschließen – und der Weidehaltung insgesamt eine Perspektive geben.“ Derzeit wird auch auf europäischer Ebene über die wachsende Wolfs-Population und die zunehmenden Schwierigkeiten für Weidehaltung debattiert. Dazu kommentiert Elisabeth Fresen, AbL-Bundesvorsitzende und Tierhalterin: „Endlich ist die Diskussion um ein realistisches Wolfsmanagement auch in Brüssel angekommen. Dies darf aber keinesfalls dazu führen, dass bis zum Abschluss dieser Diskussion die Bundesländer die Hände in den Schoß legen. Wer als Landeschef:in im eigenen Bundesland die Weidehaltung erhalten will, setzt umgehend die bestehenden Möglichkeiten zur Entnahme um. Endlich reden die Verantwortlichen der verschiedenen Ebenen miteinander. Dabei beobachten wir allerdings immer noch ein Wegducken der Verantwortlichen. Es darf nicht beim Reden bleiben. Vertröstungen und Ankündigungen sind den Weidetierhalter:innen nicht länger zuzumuten. Die verantwortlichen Umweltministerien der Länder müssen ihre zögerliche Haltung aufgeben, die Möglichkeiten des vorhandenen Rechtsrahmens ausschöpfen und die Entnahme von solchen Wölfen umgehend einleiten, welche die etablierten Mindestschutzstandards überwunden und Nutztiere geschädigt haben.“

www.abl-ev.de/fileadmin/user_upload/2023-09_AbL_Postion_Umgang_mit_dem_Wolf.pdf

14.09.2023
Von: PM

Weidehaltung muss trotz Wolf möglich bleiben, Foto: reinisofti-pixabay