In einem gemeinsamen Schreiben appellieren der Präsident des Bauernverbands, Joachim Rukwied, und der Präsident des Naturland-Verbands, Hubert Heigl, an die Länderagrarminister, sich für eine praktikable Lösung bei der Umsetzung der Weidepflicht für Ökobetriebe einzusetzen. Sie verweisen dabei auch auf ein von Naturland in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, wonach die EU-Öko-Verordnung ausdrücklich alternativen zum Weidezugang zulasse. Die EU-Kommission hat in einem Pilotverfahren gegen Deutschland klargestellt, dass Pflanzenfresser immer Zugang zu Weideland haben müssen, wenn der Betrieb als Ökobetrieb geführt wird und die zuständige Länderarbeitsgemeinschaft Ökolandbau (LÖK) hatte dies entsprechend für Deutschland umgesetzt. „Die Zusage von Deutschland im Pilotverfahren hat keine rechtliche Bindungswirkung“, heißt es deutlich in einem Rechtsgutachten der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte in Brüssel, wie das Bayerische Landwirtschaftsliche Wochenblatt schreibt. Demnach kommen die Juristen zudem zu dem Schluss: Bei der ökologischen Produktion besteht nach der EU-Öko-Verordnung (2018/848) keine Weidepflicht für Rinder. Vielmehr könne danach der Weidezugang ausgeschlossen werden, solange dies aus sachlichen Gründen („Umständen“) erforderlich ist, die Rinder Zugang zu Raufutter und zu sonstigem Freigelände (nicht überdacht) haben. Der Verordnung lässt sich dagegen nicht entnehmen, dass eine Weidepflicht nur vorübergehend beschränkt werden darf, so die Juristen. Offenbar wäre damit die bisherige langjährige Ausnahmeregelung der Bioverbände mit der Ökoverordnung weitestgehend vereinbar, so das Wochenblatt.
Würde die noch geltende Regelung umgesetzt, gehen Rukwied und Heigl davon aus, dass eine große Zahl von Betrieben nicht nur aus der Öko-Milcherzeugung, sondern aus dem Ökolandbau insgesamt aussteigen werde. Mittelfristig sei mit einem Rückgang der Öko-Milchmenge um fast 20% zu rechnen.
Die beiden Präsidenten fordern von den Ländern, vom Bund und von der EU-Kommission, schnell zu handeln. Die betroffenen Biobauern müssten sich teilweise bis zum 15. Mai entscheiden, ob sie die Ökoförderung in der Zweiten Säule weiter in Anspruch nehmen wollen. Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU) hatte zuvor nach einem Spitzengespräch und einer Mahnwache vor dem Landwirtschaftsministerium die Frist für bayerische Biobauern auf den 30. September verlängert.
Die Mahnwache unter dem Motto „Unsere Existenzen sind bedroht: Kein Zwang – mehr Flexibilität!“ wurde veranstaltet von Biobäuerinnen und Biobauern der Interessengemeinschaft (IG) „Kein Zwang zur Weide!“. Deren Forderungen an Politik und Behörden auf Bundes-und Landesebene lauten:
1. Eine praxisgerechte Umsetzung der EU-Öko-Verordnung in Deutschland und damit eine unbefristete Ergänzung des Weidepapiers für rechtssichere Ausnahmen von der Weidepflicht.
2. Flexibilitätsregelungen für tierwohlgerechte Stall- und Laufhofsysteme ohne Weide – insbesondere dort, wo Weidehaltung aus Tierschutz-, Umwelt- oder Bewirtschaftungs-gründen nicht möglich oder sinnvoll ist.
3. Gleichwertige Tierwohlmaßnahmen als anerkannte Alternative zur Weide – im Einklang mit der EU-Öko-Verordnung.
4. Planungssicherheit und Verlässlichkeit für Bio-Betriebe, die sich über Jahrzehnte auf gesetzliche Vorgaben verlassen haben.
Lese-Hinweis: Mit der Zukunft der Bioweidemilch befasst sich ein ausführlicher Beitrag in der Mai-Ausgabe der Bauernstimme unter der Überschrift „Wo sind all die Kühe hin? Die Bioweidepflicht muss langfristig wirtschaftlich abgesichert werden.“
