BDM zur Bio-Weidepflicht: EU-Regelung 1:1 umsetzen - Bayern darf nicht verschärfen

Der Landesverband Bayern des Bundesverbandes Deutscher Milchviehhalter (BDM) begrüßt es, dass die Bayerische Staatsregierung parteiübergreifend von den Landtagsfraktionen aufgefordert wird, sich auf Bundes- und EU-Ebene für längere Übergangsfristen sowie Ausnahmeregelungen bei der Umsetzung der Weidepflicht für Biobetriebe stark zu machen.

In einem bereits Anfang April von der grünen Landtagsfraktion gestellten Antrag wird die Staatsregierung aufgefordert, „sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Deutschland weiterhin im Austausch mit der EU-Kommission für erweiterte Ausnahmeregelungen und längere Übergangsfristen bei der Umsetzung der Weidepflicht für Biobetriebe eintritt.“ Und in einem Ende April vorgelegten gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CSU und Freien Wählern heißt es unter anderem: „Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich beim Bund und auf europäischer Ebene für eine Änderung der Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen (EU-Öko-Verordnung) einzusetzen, sodass einzelbetriebliche Ausnahmen von der generellen Weidepflicht für Raufutterfresser in Härtefällen ermöglicht werden, wenn strukturelle Gegebenheiten, behördliche Auflagen oder veterinärmedizinische Gründe einem Weidegang entgegenstehen.“

„Wir begrüßen sehr, dass die antragstellenden Fraktionen die Problematik des sogenannten Weidegebots erkannt haben", erklärt Manfred Gilch, Landesvorsitzender des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter (BDM) und Biomilchviehhalter. „Jedoch wird damit die Problematik für die Betriebe, die aufgrund infrastruktureller Gegebenheiten ihren Tieren keinen ständigen Zugang zu Weideland gewähren können, nicht nachhaltig gelöst, sondern nur verschoben."

Aus Sicht des BDM lässt sich bei der konkreten Auslegung der EU-Öko-Verordnung 2018/848 und entsprechender Merkblatt-Texte eine absolute Weidepflicht nicht zwingend ableiten. So heißt es in der Verordnung: „Die Tiere müssen ständigen Zugang zu Freigelände, vorzugsweise zu Weideland, haben, auf dem sie sich bewegen können, wann immer die Witterungsbedingungen, jahreszeitlichen Bedingungen und der Zustand des Bodens dies erlauben, es sei denn, es gelten mit dem Unionsrecht im Einklang stehende Einschränkungen und Pflichten zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier." Außerdem wird als Ersatz für die Weidepflicht der „ständige Zugang zu Raufutter" für die Milchkühe im Zusammenspiel mit der Möglichkeit zur Bewegung im Freien genannt.

„Wir erwarten von der Bayerischen Staatsregierung eine klare Positionierung, dass aus der EU-Ökoverordnung keine absolute Weidepflicht abzuleiten ist. Der dauerhafte Zugang zu Freigelände und zu Raufutter muss als reguläre und damit ausreichende Erfüllung der Vorgaben der Öko-Verordnung anerkannt werden", betont Gilch. „Damit könnte die Bayerische Staatsregierung die Ernsthaftigkeit ihres wiederholten Versprechens unter Beweis stellen, EU-Verordnungen eins zu eins in nationales Recht umzusetzen und nicht zusätzlich zu „überbieten"."