EU-Kommissar Hansen will die EU-Verordnung zur Weidepflicht für Ökobetriebe öffnen. Das teilen der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) sowie die Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e.V. (LVÖ) bezugnehmend auf öffentliche Äußerungen von Hansen im Rahmen einer Veranstaltung im Bayerischen Wald mit. Die Bundesländer fordert der BDM auf, sich auf nationaler Ebene geschlossen für einen konstruktiven Umgang mit der Verordnung einzusetzen.
Das zu Jahresbeginn in Kraft getretene so genannte Weidepapier, die deutsche Auslegung der EU-Öko-Verordnung 2018/848, verpflichtet Ökobetriebe zu uneingeschränkter Weidehaltung – eine Anforderung, die viele Biomilcherzeugerinnen und -erzeuger nicht nur nach Ansicht von BDM und LVÖ strukturell gar nicht erfüllen können.
BDM und LVÖ hatten nach eigenen Angaben frühzeitig auf die Folgen dieser Regelung aufmerksam gemacht und sich für praxistaugliche Lösungen eingesetzt. Bereits im Januar 2025 konnte BDM-Vorstand Manfred Gilch auch EU-Agrarkommissar Christophe Hansen dafür sensibilisieren, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, wenn man nicht viele Biobetriebe verlieren will, so der BDM. Nun zeigt sich auch laut LVÖ: Der anhaltende gemeinschaftliche politische Druck trägt Früchte.
Im Rahmen eines Besuchs von EU-Agrarkommissar Christophe Hansen im Bayerischen Wald konnte BDM-Landesvorsitzender Manfred Gilch die Problematik erneut persönlich ansprechen. Hansen zeigte sich offen für die Argumente des BDM und kündigte öffentlich an, die bestehende Regelung auf EU-Ebene angehen zu wollen, teilt der BDM mit. Die EU-Öko-Verordnung soll hinsichtlich der Auslegung der Weidepflicht geöffnet werden.
„Es ist ein wichtiges Signal, dass die Problematik auf EU-Ebene ernst genommen wird“, betont Manfred Gilch. „Was wir jedoch brauchen, ist eine langfristige, rechtssichere Lösung – keine bloße Fristverlängerung.“ Der BDM fordert deshalb, die Diskussion nicht auf Übergangsregelungen zu verengen, sondern dauerhaft praktikable Optionen für Betriebe mit strukturellen Nachteilen zu schaffen – etwa durch gleichwertige Alternativen zur Weidehaltung.
Die klaren Worte des EU-Agrarkommissars Christophe Hansen lassen die Bio-Verbände aufatmen: Der Weg für eine praxisorientierte Regelung bei der Weidepflicht ist mit der von Hansen angekündigten „Öffnung der EU-Öko-Verordnung“ frei, so die LVÖ. Wichtig sei nun, die betroffenen bayerischen Betriebe auch wirklich in der Bio-Produktion zu halten. „Wir freuen uns über die klare Aussage von Kommissar Hansen zur Weidepflicht. Viele Bio-Betriebe in Bayern brauchen aber schon jetzt Planungssicherheit, da sie bis September über den Verbleib im Öko-KULAP entscheiden müssen. Wir setzen uns mit Nachdruck für eine flexiblere Umsetzung und eine längere Übergangsfrist in Bayern ein. Denn jeder Betrieb, der jetzt aufhören muss, ist ein gesamtgesellschaftlicher Verlust, für Biodiversität, Artenvielfalt und Wasserschutz“, erklärt Thomas Lang, 1. LÖV-Vorsitzender.
Und Lang weiter: „Für unsere Tierhalter gibt es im Kontext der EU-Öko-Verordnung verschiedene Baustellen. Seit langer Zeit engagieren wir uns für praxisnahe und realistische Verfahren, unter anderem auch in den Bereichen Geflügel- und Schweinehaltung. Wenn wir diese Themen nun zielgenau und zeitnah mit der Kommission im Rahmen einer Veränderung der EU-Öko-Verordnung anpacken können, wäre das ein erster Schritt für eine erfolgreiche ökologische Kreislaufwirtschaft - in Bayern und darüber hinaus.“
Bis zur endgültigen Klärung der Vorgaben auf EU-Ebene muss nach Ansicht des BDM dringend verhindert werden, dass Biobetriebe durch Sanktionen oder den Verlust ihres Biostatus unter Druck geraten. „Die aktuelle Unsicherheit ist für viele Betriebe existenzbedrohend. Es darf nicht sein, dass die Kontrollbehörden in den Startlöchern stehen, während die politische Klärung noch aussteht“, so Gilch weiter.
Nun seien vor allem die Bundesländer gefordert, sich auf nationaler Ebene geschlossen für einen konstruktiven Umgang mit der Verordnung einzusetzen.
„Wenn sich die EU in Bewegung setzt, darf es nicht an der Umsetzung im eigenen Land scheitern“, mahnt Gilch. „Der BDM wird den Prozess zusammen mit anderen Mitstreitern weiter eng begleiten und sich weiterhin für praktikable Lösungen im Sinne der betroffenen Betriebe stark machen.“
