Das Sondergutachten der Monopolkommission „Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette“ wird in mehreren Reaktionen als Auftrag an die Politik gewertet. Geredet wurde genug – jetzt heißt es „Umsetzen“, formuliert der Bund Deutscher Milchviehhalter (BDM). Von einem „eindeutigen Auftrag an die Politik“ spricht der Bauernverband (DBV). Und die grüne Bundestagsabgeordnete Ophelia Nick fordert infolge des Gutachtens jetzt unter anderem eine Sektoruntersuchung im Lebensmitteleinzelhandel vom Bundeskartellamt. Der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) spricht von einem “Trugschluss“ in dem Gutachten, wenn höhere Verkaufspreise auch gleichzeitig mit höheren Gewinnen beim Handel verbunden würden.
BDM: die amtierende Bundesregierung sollte ins Handeln kommen
Nach Ansicht des BDM triff die Feststellung der Monopolkommission zu den Konzentrationsprozessen sowie die beschriebene fehlende Durchschlagskraft der Landwirtschaft bei Preisverhandlungen zu. „Nicht ohne Grund spricht man im Lieferverhältnis zwischen Landwirten und Abnehmern speziell im Milchbereich von einer so genannten Andienungspflicht. Das beschreibt die Situation ganz gut: In vielen Fällen gibt es zwischen Erzeugern und Abnehmern gar keine Verhandlungen und wir Landwirte sind mehr oder weniger gezwungen, unsere Milch, Fleisch und Getreide „anzudienen“ und dann darauf zu warten, was uns die Abnehmer zugestehen“, erklärt BDM-Vorständin Ursula Trede aus Schleswig-Holstein.
„Wir teilen die Auffassung der Monopolkommission, dass die Vorgabe von Mindestpreisen für Agrarprodukte theoretisch sinnvoll sein könnte, jedoch nicht marktkonform bzw. praxisnah umgesetzt werden kann. Dass in diesem Zusammenhang Marktrahmenbedingungen gefordert werden, die Marktmechanismen stärken und Marktversagen abstellen, begrüßen und unterstützen wir ausdrücklich“, erklärt BDM-Vorsitzender Karsten Hansen.
„Nur wenn die Bäuerinnen und Bauern selbst und organisiert die Verantwortung für die Angebotsmenge übernehmen können, wird die Milchproduktion und die Produktion anderer Agrarprodukte kalkulierbar und wirtschaftlich interessant – und nur dann bleibt die Milchviehhaltung in der Fläche erhalten, was auch unter den Aspekten Biodiversität und Kreislaufwirtschaft ausdrücklich sinnvoll ist“, hebt Ursula Trede hervor.
„Jede unabhängige Institution kommt bei Betrachtung der Wettbewerbsverhältnisse in der Lebensmittellieferkette zu einem Ergebnis: Es herrscht Handlungsbedarf – unabhängig davon, ob man die gesamte Wertschöpfungskette betrachtet oder wie bei der Sektoruntersuchung Milch des Bundeskartellamts das Verhältnis zwischen Erzeuger und Verarbeitungs- bzw. Molkereiindustrie. Um auch der in der Landwirtschaft deutlich zunehmenden Politikverdrossenheit nicht noch mehr Vorschub zu leisten, sollte die amtierende Bundesregierung ins Handeln kommen. Entsprechende Handlungsvorschläge liegen längst auf dem Tisch. Geredet wurde genug – jetzt heißt es „Umsetzen“ und dabei nicht wieder den Argumenten der Profiteure der bisherigen Agrarpolitik den Vorzug zu geben“, fordert Karsten Hansen. „Wie heißt es so schön? Wer einen Sumpf trockenlegen will, darf nicht die Frösche fragen.“
DBV: eindeutiger Auftrag
Das Sondergutachten sieht der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied als eindeutigen Auftrag an die Politik, die Stellung der Landwirtschaft in der Lebensmittelkette zu stärken und gleichzeitig die Wettbewerbsbedingungen für die Betriebe zu verbessern. „Die Ergebnisse bestätigen noch einmal unsere langjährige Kritik an der unausgewogenen Wettbewerbssituation innerhalb der Lieferkette und beschreiben den massiven Druck, der auf den landwirtschaftlichen Betrieben lastet. Seit Jahren verzeichnen wir Wertschöpfungsverluste auf Grund der dominanten Stellung des stark konzentrierten Lebensmitteleinzelhandels, der wenig Spielraum für ausgewogene Verhandlungen zwischen den Marktakteuren zulässt. Die Untersuchungen zeigen deutlich, dass die landwirtschaftlichen Betriebe trotz steigender Lebensmittelpreise nur in sehr geringem Maße davon profitieren. Wir teilen die Einschätzung der Monopolkommission, dass der Markt dringend vor weiterer Konzentration geschützt werden muss und eine effektivere Missbrauchsaufsicht erforderlich ist.“
Wie die Monopolkommission hält auch der DBV die Regelungen zu den Unlauteren Handelspraktiken für geeignet, um die Situation der Landwirte zu verbessern. „Ihre Forderung, diese zu erhalten und die behördliche sowie gerichtliche Durchsetzung weiter zu stärken, muss jetzt auch zeitnah umgesetzt werden“, so Rukwied.
Der Deutsche Bauernverband unterstützt den Ansatz durch Bürokratieabbau, strengere Fusionskontrollen und beispielsweise die Förderung innovativer Technologien, die Kosteneffizienz zu verbessern. „Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert, die Ergebnisse für eine zukunftsfähige, wettbewerbsfähige Landwirtschaft umzusetzen“, so Bauernpräsident Rukwied.
Nick: Bundesregierung muss dem Strukturwandel in der Lebensmittelkette etwas entgegensetzen
Anlässlich der Vorstellung des Gutachtens erklärt Ophelia Nickl, Sprecherin für Landwirtschaftspolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Das noch von Robert Habeck erbetene Gutachten der Monopolkommission belegt, was wir seit Jahren anmahnen: die Markt- und Machtkonzentration in der Lebensmittellieferkette hat in vielen Bereichen ein „besorgniserregendes“ Maß angenommen. Durch Fusionen und zunehmende vertikale Integration in der Kette bekommen die ohnehin schon mächtigen Lebensmittel- und Handelskonzerne noch mehr Macht. Kleine und mittlere Verarbeiter und die Vielfalt der Betriebe gehen verloren. Die Schere zwischen Erzeuger- und Verbraucherpreisen geht immer weiter auseinander. All das schadet Erzeuger*innen, Verbraucher*innen und einer unabhängigen und krisenfesten Lebensmittelversorgung.“
Während viele Verbraucherinnen und Verbraucher unter den hohen Lebensmittelpreisen heute ächzten, komme bei den Landwirtinnen und Landwirten immer weniger vom Geld an. Nur bei den Supermarkt- und Lebensmittelkonzernen, da klingelten die Kassen. „Ich schließe mich hier dem Aufruf der Monopolkommission an: die Bundesregierung muss dem Strukturwandel in der Lebensmittelkette etwas entgegensetzen und das schädliche Marktversagen endlich beenden. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer trägt die Verantwortung, die Marktposition der Landwirtinnen und Landwirte zu stärken, für faire Erzeuger- und Verbraucherpreise zu sorgen und die regionale Lebensmittelproduktion und -verarbeitung zu stärken“, so Nick.
Die Bundesregierung müsse unfaire Handelspraktiken wie nachträgliche Milchpreisfestsetzung oder Einkauf ohne verbindliche Verträge unverzüglich stoppen. Statt einseitig auf Effizienzsteigerung, Wachstum und Export zu setzen, müsse sie faire Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Landwirtschafsbetriebe sowie das Lebensmittelhandwerk schaffen und regionale Lebensmittelwertschöpfungsketten stärken. „Nur mit einer Vielfalt an Betrieben können wir der Marktkonzentration großer Konzerne entgegentreten und eine unabhängige, krisenfeste und regionale Lebensmittelversorgung mit Wohlstand für viele sichern“, erklärt Nick und fährt fort: „Das Bundeskartellamt sollte nun eine Sektoruntersuchung im Lebensmitteleinzelhandel durchführen, um offengebliebenen Fragen zur Wettbewerbssituation im Handel zu klären, sodass weitere politische Maßnahmen zur Stärkung von Erzeugern, dem Lebensmittelhandwerk und regionaler Vermarktung abgeleitet werden können. Außerdem fordern wir Grüne die Einrichtung einer unbürokratischen Preistransparenzstelle, damit Schieflagen frühzeitiger festgestellt und undurchsichtige Preistreiberei beendet werden können.“
Handelsverbände: Wettbewerb im Lebensmittelhandel funktioniert
Mit Blick auf das heute veröffentlichte Sondergutachten Lebensmittellieferkette der Monopolkommission bewerten der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) die sehr differenzierten Analysen der komplexen Wertschöpfungsketten positiv.
Hinsichtlich der Landwirtschaft weist die Monopolkommission nach Ansicht der Handelsverbände zutreffend auf die schwierigen Rahmenbedingungen für Landwirte hin. Diese werden jedoch weitgehend nicht vom Handel beeinflusst, der grundsätzlich keine direkten Einkaufsbeziehungen mit Landwirten pflege. Diese Tatsache stelle auch die Monopolkommission vollkommen zurecht fest. „Der Schlüssel für bessere Bedingungen für die Landwirte liegt nicht beim Lebensmittelhandel. Die maßgeblichen Einflüsse kommen vielmehr vom höchst volatilen Weltmarkt und als Folge staatlicher Subventionen. Außerdem spielen die marktstarken Schlachter und Molkereien eine zentrale Rolle, da sie die Verwertung steuern“, so Björn Fromm, HDE-Vizepräsident und BVLH-Präsident. Beispielsweise würden nur 23 Prozent des frischen Schweinefleisches über den Lebensmittelhandel verteilt, nur 13 Prozent der Milchmenge landeten als Trinkmilch in den Regalen des Handels. Eine Stärkung der Landwirtschaft könne laut Gutachten vor allem über den Abbau von Bürokratie und die Verbesserung der Kostenseite durch effizientere Betriebs- und Produktionsstrukturen mit möglichen Größenvorteilen erfolgen.
„In ihrem Gutachten benennt die Monopolkommission außerdem zurecht, dass es neue Regulierungen für den Lebensmittelhandel nicht braucht“, so Fromm. Die Kommission spricht von Konzentrationstendenzen bei der Industrie genauso wie beim Handel. „Der Wettbewerb im Lebensmittelhandel funktioniert“, so Fromm weiter. Auch die Gutachter würden darauf hinweisen, dass die Verhandlungsposition des Lebensmittelhandels gegenüber den Herstellern tendenziell überschätzt werde.
Zudem betonen die Handelsverbände, dass kein Grund bestehe, Industrieunternehmen mit gesetzlichen Regulierungen in der Lieferkette zu schützen. Das stärke nur die Verhandlungsposition der Konzerne, ohne den Bauern zu helfen. „Richtigerweise schlägt die Monopolkommission vor, die Regelungen über unfaire Vertragspraktiken in der Lebensmittellieferkette ausschließlich auf die landwirtschaftlichen Erzeuger und ihre Abnehmer anzuwenden“, so Fromm. Darüber hinaus sprche sich das Gutachten richtigerweise gegen ein Verbot des Verkaufs unter Produktionskosten bei Lebensmitteln aus und erteile staatlichen Eingriffen in die Preissetzungsautonomie der Vertragspartner damit eine klare Absage. Die Gutachter betonten die mit einem solchen Verbot verbundene Bürokratie, administrativen Aufwand und die Gefahr von Fehlallokationen, die völlig unverhältnismäßig seien.
Zudem spreche die Monopolkommission von steigenden Preisen und vermutet in der Folge automatisch höhere Gewinne bei den Händlern. „Das ist ein Trugschluss. Die in den letzten beiden Jahren gestiegenen Preise für Lebensmittel sind die Folge von höheren Kosten für Energie, Personal und Wareneinkauf. Gründe für höhere Einkaufspreise sind dabei in einigen Fällen schlechtere Ernten aufgrund des Klimawandels oder auch bewaffnete, weltpolitische Unsicherheiten, die für Störungen in den Lieferketten sorgen. Im harten Wettbewerb der Handelsunternehmen untereinander kann es sich kein Akteur leisten, seine Margen auf Kosten der Kundinnen und Kunden zu erhöhen“, so Fromm. Der Wettbewerb um den Verbraucher sei im deutschen Lebensmittelhandel besonders intensiv, das Preis-Leistungs-Niveau für die Verbraucher ist europaweit einzigartig. Die Margen des Lebensmittelhandels sseien mit ein bis drei Prozent gering.
Im Übrigen räume die Kommission in ihrem Gutachten selbst ein, dass die Datengrundlage nicht ausreiche, um einen Zusammenhang zwischen der Konzentration im Lebensmittelhandel und der Preisentwicklung bei Verbrauchern und Zwischenstufen herzustellen.
